@herzbetont 2:282: "Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann sollen es bezeugen ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich die eine der beiden irrt, die andere von ihnen daran erinnert."
Dieser Vers dient vielen Menschen (die den Koran vielleicht auch gelesen haben
:) ) als Kritik am Islam das eine Frau alleine nicht Zeugenfähig wäre. Dies ist nicht so einfach zu beuurteilen.
Die zweite Frau steht hier im Zusammenhang einer Schutzmaßnahme bei Frau Nummer 1. Stellen wir uns vor Mann 1 steht nach nächtlichem Polizeieinsatz wegen Lärmbelästigung vor Gericht. Anklage lautet Häusliche Gewalt Mann 1 beteuert seine Unschuld, er habe seine Frau nicht geschlagen sie sei "gestürzt". Mann 1 hat "intelligenter"weise Frau 1 von vorn herein mehr Prügel angedroht falls sie vor Gericht aussagt. Frau 1 sagt aus das sie wirklich "gestürzt" sei immer hin sie hat ja "selbst Schuld" zu schade das sie nicht so gut kochen kann und das Essen 3 Bruchsekunden zu spät auf dem Tisch stand... (ect.). Nun kann Frau 2 die gleichzeitig Schwester von Frau1 ist auch eine Zeugenaussage tätigen, da sie ja als Familienmitglied den Terror von Mann 1 ja kennt [Wohlgemerkt ist nur ein Beispie meinerseits]. Der Vers bezieht sich nicht zwangsläufig auf das allgemeine Recht der Zeugniswürdigkeit einer Frau. Beispielsweise haben wir Aisha ra die viele seeeehr viele Hadithe des Propheten überliefert hat. Sie spricht für sich alleine und gilt somit als Augenzeuge und so etwas wird auch akzeptiert ohne eine 2. Frau hinzuzu ziehen.
Klar wenn man generell eine Abneigung gegen den Islam hat und den Koran ohne Sunna und Hadithe hinzuzieht ist so etwas auf dem ersten Blick gefundenes Fressen.