@CitralHier die 4 Download-Links:
http://www.share-online.biz/dl/AGP7TGRMN3Khttp://uploaded.net/file/eerznqm4http://megacache.net/prpjvpkzzc5g/081320131230.rar.htmlhttp://clz.to/9gj8fhpwund noch ein Auszug:
Zu diesem Komplex gehören selbstverständlich und insbesondere alle Vorgänge, die sich für den Ruf der Gesellschaft intern und in der Öffentlichkeit als nachteilig erweisen könnten. Kommt ein solcher Fall in einer Versammlung vor, wird der Betreffende von den Ältesten in einem von der Gesellschaft offenbar vorgegebenen Vorgehensschema üblicherweise zunächst nach der Herkunft seiner Informationen befragt.
Stammen diese aus dem Internet, was heutzutage häufig der Fall sein kann oder gar von Abtrünnigen, würde er wahrscheinlich darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft vor der Nutzung dieses Mediums und vor den Lügen, die Abtrünnige dort verbreiten würden, gewarnt habe.
Auf diese Weise gewonnene Informationen würden von gesellschaftstreuen Ältesten keinesfalls als sachlich geboten und diskussionswürdig angesehen werden. Ganz im Gegenteil. Sie werden im Regelfall ohne weitere Nachprüfung als unglaubwürdig eingestuft und in die Nähe von „Lügen der Abtrünnigen“ gerückt oder unmittelbar als Desinformationen verworfen.
Die Organisation kann sich damit eine Stellungnahme zum eigentlichen Sachverhalt ersparen. Die geistige Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Kritiken unterbleibt - wie selbstverständlich. Von Überzeugungsarbeit kann keine Rede sein.
Mir ist in den ungefähr zehn Jahren meiner Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas kein Fall bekanntgeworden, in dem sich die Ältesten mit den Argumenten eines Zweiflers ernsthaft auseinandergesetzt hätten. Offenbar will sich die WTG lieber von einem unsicheren Kantonisten trennen, bevor sie ihre Repräsentanten in eine geistige Auseinandersetzung schickt, die diese ohnehin nicht gewinnen können.
Wäre es aber nicht ihre primäre und ureigene christliche Pflicht, die verloren zu gehenden Schäfchen wieder zur Herde zurückzuführen?
Die WTG verfolgt offenkundig eine andere Zielsetzung. Sie verfügt nach ihrer Meinung über das Wahrheitsmonopol und macht von diesem Anspruch auch ausgiebig und auf ihre Weise Gebrauch. So behandelt sie die Gewissensprobleme eines Zweiflers oder Kritikers vorzugsweise über ein Rechtskomitee der jeweiligen Versammlung. In der Praxis eine Bezeichnung für eine Institution, die in diesem Zusammenhang eher der Inquisition, als einem rechtsstaatlichen Verfahren gleicht.