Die Zeugen Jehovas
18.07.2013 um 11:19@arenyx
du bekommst wieder mal einiges nicht auseinanderdividiert.
der status der körperschaft des öffentkiches rechtes ist kein privileg , sondern ein grundrecht.
und mit steuereinziehung brauchst überhaupt nicht kommen ,denn das wurde klipp und klar gesagt ,dass man da kein intresse dran hat.
nun ist es aber nicht verwerflich ein grundrecht einzufordern ,was vorher verwehrt wurde: stichwort: religionsfreiheit und anerkennung als religionsgemeinschaft die sich nunmehr nicht mehr so leichtfertig ,wie trotzdem hier immer noch betrieben ,als sekte abstempeln und verleugnen lässt.
dient also dem selbstschutz und dem schutz ihrer mitglieder.
(Lukas 21:12-13) . . .Vor allen diesen Dingen aber wird man Hand an euch legen und euch verfolgen, indem man euch den Synagogen und Gefängnissen ausliefert und euch vor Könige und Statthalter schleppt um meines Namens willen. 13 Es wird euch zu einem Zeugnis ausschlagen. . .
das läuft aber nicht mehr ,wenn eine gleichberechtigung verweigert wird , dann ist das eine rechtssache ,mit der man vor "könige und statthalter " gezerrt wird ,wenn man die ungleichbehandlung verwehrt bekommt. ungleichbehandlung muss niemand freiwillig in kauf nehmen.
und wie gesagt ,nenn mir ein privileg was damit verbunden wäre ,welches angeblich genutzt werden soll. um kirchensteuereinzug geht es nicht ,in den medien und rundfunkräten ist man auch nicht vertreten also wo und inwiefern sollten dabei materielle vorteile bei rausspringen?
da du die problematik nicht mal im entfernsten verstanden hast empfehele ich dir zu den verfahren die seite eines bloggers ,der darüber ausführlich berichtet:
http://hgp.blogger.de/stories/2201130/
du bekommst wieder mal einiges nicht auseinanderdividiert.
der status der körperschaft des öffentkiches rechtes ist kein privileg , sondern ein grundrecht.
und mit steuereinziehung brauchst überhaupt nicht kommen ,denn das wurde klipp und klar gesagt ,dass man da kein intresse dran hat.
nun ist es aber nicht verwerflich ein grundrecht einzufordern ,was vorher verwehrt wurde: stichwort: religionsfreiheit und anerkennung als religionsgemeinschaft die sich nunmehr nicht mehr so leichtfertig ,wie trotzdem hier immer noch betrieben ,als sekte abstempeln und verleugnen lässt.
dient also dem selbstschutz und dem schutz ihrer mitglieder.
(Lukas 21:12-13) . . .Vor allen diesen Dingen aber wird man Hand an euch legen und euch verfolgen, indem man euch den Synagogen und Gefängnissen ausliefert und euch vor Könige und Statthalter schleppt um meines Namens willen. 13 Es wird euch zu einem Zeugnis ausschlagen. . .
das läuft aber nicht mehr ,wenn eine gleichberechtigung verweigert wird , dann ist das eine rechtssache ,mit der man vor "könige und statthalter " gezerrt wird ,wenn man die ungleichbehandlung verwehrt bekommt. ungleichbehandlung muss niemand freiwillig in kauf nehmen.
und wie gesagt ,nenn mir ein privileg was damit verbunden wäre ,welches angeblich genutzt werden soll. um kirchensteuereinzug geht es nicht ,in den medien und rundfunkräten ist man auch nicht vertreten also wo und inwiefern sollten dabei materielle vorteile bei rausspringen?
da du die problematik nicht mal im entfernsten verstanden hast empfehele ich dir zu den verfahren die seite eines bloggers ,der darüber ausführlich berichtet:
http://hgp.blogger.de/stories/2201130/