Die Zeugen Jehovas
02.04.2013 um 20:02Mal zum Lieblingsthema einiger User hier: Bluttransfusionen
Hab hier gerade einen interessanten Artikel gelesen der bei Facebook gepostet wurde.
QUELLE: http://mobil.derstandard.at/1363706272043/Jeder-Patient-sollte-wie-ein-Zeuge-Jehovas-behandelt-werden
"Jeder Patient sollte wie ein Zeuge Jehovas behandelt werden"
SOPHIE NIEDENZU, 31. März 2013, 08:24
Herzoperationen und Nierentransplantationen sind mittlerweile auch ohne den Einsatz von Fremdblut möglich - Dennoch werden in Österreich zu viele Blutkonserven verwendet
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Ein Zeuge Jehovas soll sich "des Blutes enthalten", weil es heilig sei. Das jedenfalls ist die biblische Grundlage dafür, dass Mitglieder dieser Glaubensgemeinschaft Bluttransfusionen verweigern. In Extremsituationen kann das dazu führen, dass Ärzte Patienten verbluten lassen müssen. Verwendet der Arzt trotzdem Fremdblut, hat das Konsequenzen: Eigenmächtige Heilbehandlung wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.
Einzige Ausnahme ist der medizinische Notfall, dort gilt eine "Gefahr in Verzug"-Regelung: Ist der Patient einwilligungsunfähig, darf die Behandlung durchgeführt werden. Hat er hingegen eine Bluttransfusion mündlich oder durch eine entsprechende Patientenverfügung abgelehnt, darf kein Fremdblut verwendet werden. "Meistens haben Zeugen Jehovas einen Sachwalter, der für sie entscheidet, wenn sie unzurechnungsfähig oder bewusstlos sind", sagt Hans Gombotz, Leiter der Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin am AKH Linz.
Bei Kindern ist die Situation anders: Eltern dürfen eine Behandlung aus religiösen Gründen nicht verweigern, wenn sie zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit des Kindes notwendig ist. Verweigern die Eltern dennoch eine Bluttransfusion, können sie vom Staat entmündigt werden und das Sorgerecht vor der Operation verlieren. "Das akzeptieren die Eltern dann auch", sagt Gombotz. Dass deswegen Kinder verstoßen werden, habe er noch nie erlebt.
Selten Todesfälle
Die rechtliche Regelung ist also klar: Der Patient darf selbst bestimmen, inwieweit er eine medizinische Behandlung zulässt. "Im Grunde genommen ist die Linie eine sehr harte. Daran hält man sich, auch wenn der Patient stirbt", erklärt Gombotz. Operationen mit Todesfolge wegen Blutverlusts sind dennoch eine Seltenheit, nur einzelne Fälle sind in der Öffentlichkeit bekannt. In Wien starb vor sieben Jahren ein 19-jähriger Zeuge Jehovas an seinem hohen Blutverlust (derStandard.at berichtete). Wilhelm Marold, Generaldirektor des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV), sagte danach: "Ein Fall mit dieser harten Ausprägung ist mir in 20 Jahren Berufserfahrung das erste Mal bekannt geworden."
Und auch Gombotz hat in 30 Jahren keinen derartigen Zwischenfall erlebt, obwohl das AKH Linz mit Zeugen Jehovas als Patienten bestens vertraut ist: Seit einigen Jahren arbeiten Mediziner dort mit einem Blutmanagement-Konzept, dessen Ziel es ist, den Blutverlust aller Betroffenen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Patienten werden vor der Operation medikamentös behandelt, damit Blutkonserven gar nicht erst zum Einsatz kommen (siehe Interview). Seitdem konnten 70 Prozent der Bluttransfusionen eingespart werden.
Da Ärzte eine Behandlung auch verweigern können, weil etwa Alternativen zu Blutkonserven nicht umgesetzt werden können, werden viele operative Eingriffe an Zeugen Jehovas im AKH Linz durchgeführt - auch solche, die eigentlich bedenkenlos sind: "Wir bekamen sogar einmal eine Blinddarmoperation zugewiesen, obwohl dabei gar kein Fremdblut verwendet wird", berichtet Gombotz. Das Krankenhaus, das die Patientin abgelehnt hatte, habe sich deswegen hinterher bei der Zeugin Jehovas entschuldigt.
Neue Möglichkeiten
Die neue Methode des Blutmanagements ermöglicht mittlerweile auch Nierentransplantationen und Operationen am offenen Herzen. Das Risiko, dass Patienten sterben, weil sie keine Blutkonserven erhalten, hält der Intensivmediziner für minimal: "Für einen Großteil der Operationen benötigt man kein zusätzliches Blut." Mitglieder der Zeugen Jehovas würden daher nur abgelehnt, wenn es sich um "Grenzfälle" handle, bei denen der Blutverlust bereits zu groß sei oder multiple Erkrankungen vorlägen.
Die blutsparenden Alternativen zu Bluttransfusionen scheinen nicht nur für viele Operationen möglich zu sein - Einzelstudien kamen sogar zu dem Ergebnis, dass Zeugen Jehovas Eingriffe häufiger überlebten als Patienten, die Blutkonserven erhielten. An der Herzchirurgie der Cleveland Clinic in den USA etwa wurden zwischen 1983 und 2011 insgesamt 322 Zeugen Jehovas operiert - sie unterzogen sich überwiegend Bypass- und Klappenersatz-Operationen. Zehn Todesfälle verzeichnete das Krankenhaus - 3,1 Prozent weniger als in der Vergleichsgruppe.
Zu viele Bluttransfusionen
Unabhängig davon, dass die Vermeidung von Bluttransfusionen den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen kann, werden Blutkonserven zu oft eingesetzt: Eine Studie des Gesundheitsministeriums kam vor zwei Jahren zu dem Schluss, dass in Österreich nur jede zweite Blutkonserve tatsächlich notwendig ist (DER STANDARD berichtete). Gombotz ist daher überzeugt: "Jeder Patient sollte eigentlich in allen Krankenhäusern behandelt werden wie ein Zeuge Jehovas." (Sophie Niedenzu, derStandard.at, 31.3.2013)
Hab hier gerade einen interessanten Artikel gelesen der bei Facebook gepostet wurde.
QUELLE: http://mobil.derstandard.at/1363706272043/Jeder-Patient-sollte-wie-ein-Zeuge-Jehovas-behandelt-werden
"Jeder Patient sollte wie ein Zeuge Jehovas behandelt werden"
SOPHIE NIEDENZU, 31. März 2013, 08:24
Herzoperationen und Nierentransplantationen sind mittlerweile auch ohne den Einsatz von Fremdblut möglich - Dennoch werden in Österreich zu viele Blutkonserven verwendet
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Ein Zeuge Jehovas soll sich "des Blutes enthalten", weil es heilig sei. Das jedenfalls ist die biblische Grundlage dafür, dass Mitglieder dieser Glaubensgemeinschaft Bluttransfusionen verweigern. In Extremsituationen kann das dazu führen, dass Ärzte Patienten verbluten lassen müssen. Verwendet der Arzt trotzdem Fremdblut, hat das Konsequenzen: Eigenmächtige Heilbehandlung wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.
Einzige Ausnahme ist der medizinische Notfall, dort gilt eine "Gefahr in Verzug"-Regelung: Ist der Patient einwilligungsunfähig, darf die Behandlung durchgeführt werden. Hat er hingegen eine Bluttransfusion mündlich oder durch eine entsprechende Patientenverfügung abgelehnt, darf kein Fremdblut verwendet werden. "Meistens haben Zeugen Jehovas einen Sachwalter, der für sie entscheidet, wenn sie unzurechnungsfähig oder bewusstlos sind", sagt Hans Gombotz, Leiter der Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin am AKH Linz.
Bei Kindern ist die Situation anders: Eltern dürfen eine Behandlung aus religiösen Gründen nicht verweigern, wenn sie zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit des Kindes notwendig ist. Verweigern die Eltern dennoch eine Bluttransfusion, können sie vom Staat entmündigt werden und das Sorgerecht vor der Operation verlieren. "Das akzeptieren die Eltern dann auch", sagt Gombotz. Dass deswegen Kinder verstoßen werden, habe er noch nie erlebt.
Selten Todesfälle
Die rechtliche Regelung ist also klar: Der Patient darf selbst bestimmen, inwieweit er eine medizinische Behandlung zulässt. "Im Grunde genommen ist die Linie eine sehr harte. Daran hält man sich, auch wenn der Patient stirbt", erklärt Gombotz. Operationen mit Todesfolge wegen Blutverlusts sind dennoch eine Seltenheit, nur einzelne Fälle sind in der Öffentlichkeit bekannt. In Wien starb vor sieben Jahren ein 19-jähriger Zeuge Jehovas an seinem hohen Blutverlust (derStandard.at berichtete). Wilhelm Marold, Generaldirektor des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV), sagte danach: "Ein Fall mit dieser harten Ausprägung ist mir in 20 Jahren Berufserfahrung das erste Mal bekannt geworden."
Und auch Gombotz hat in 30 Jahren keinen derartigen Zwischenfall erlebt, obwohl das AKH Linz mit Zeugen Jehovas als Patienten bestens vertraut ist: Seit einigen Jahren arbeiten Mediziner dort mit einem Blutmanagement-Konzept, dessen Ziel es ist, den Blutverlust aller Betroffenen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Patienten werden vor der Operation medikamentös behandelt, damit Blutkonserven gar nicht erst zum Einsatz kommen (siehe Interview). Seitdem konnten 70 Prozent der Bluttransfusionen eingespart werden.
Da Ärzte eine Behandlung auch verweigern können, weil etwa Alternativen zu Blutkonserven nicht umgesetzt werden können, werden viele operative Eingriffe an Zeugen Jehovas im AKH Linz durchgeführt - auch solche, die eigentlich bedenkenlos sind: "Wir bekamen sogar einmal eine Blinddarmoperation zugewiesen, obwohl dabei gar kein Fremdblut verwendet wird", berichtet Gombotz. Das Krankenhaus, das die Patientin abgelehnt hatte, habe sich deswegen hinterher bei der Zeugin Jehovas entschuldigt.
Neue Möglichkeiten
Die neue Methode des Blutmanagements ermöglicht mittlerweile auch Nierentransplantationen und Operationen am offenen Herzen. Das Risiko, dass Patienten sterben, weil sie keine Blutkonserven erhalten, hält der Intensivmediziner für minimal: "Für einen Großteil der Operationen benötigt man kein zusätzliches Blut." Mitglieder der Zeugen Jehovas würden daher nur abgelehnt, wenn es sich um "Grenzfälle" handle, bei denen der Blutverlust bereits zu groß sei oder multiple Erkrankungen vorlägen.
Die blutsparenden Alternativen zu Bluttransfusionen scheinen nicht nur für viele Operationen möglich zu sein - Einzelstudien kamen sogar zu dem Ergebnis, dass Zeugen Jehovas Eingriffe häufiger überlebten als Patienten, die Blutkonserven erhielten. An der Herzchirurgie der Cleveland Clinic in den USA etwa wurden zwischen 1983 und 2011 insgesamt 322 Zeugen Jehovas operiert - sie unterzogen sich überwiegend Bypass- und Klappenersatz-Operationen. Zehn Todesfälle verzeichnete das Krankenhaus - 3,1 Prozent weniger als in der Vergleichsgruppe.
Zu viele Bluttransfusionen
Unabhängig davon, dass die Vermeidung von Bluttransfusionen den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen kann, werden Blutkonserven zu oft eingesetzt: Eine Studie des Gesundheitsministeriums kam vor zwei Jahren zu dem Schluss, dass in Österreich nur jede zweite Blutkonserve tatsächlich notwendig ist (DER STANDARD berichtete). Gombotz ist daher überzeugt: "Jeder Patient sollte eigentlich in allen Krankenhäusern behandelt werden wie ein Zeuge Jehovas." (Sophie Niedenzu, derStandard.at, 31.3.2013)