pere_ubu schrieb:das ist nach wie vor quatsch.
Du leugnest nach wie vor Tatsachen, weil du sie nicht sehen WILLST.
Wer Kinderschänder nicht unverzüglich anzeigt und die POlizei ihre Arbeit verrichten läßt, der macht sich strafbar!
Hier mal ein Text dazu, den ich mal anderweitig gepostet habe (ist schon was älter):
Bei diesem Thema werden mich die meisten aktiven Zeugen Jehovas als Lügner, Rache suchend oder "verblendet" und vom Teufel irregeführt bezeichnen. Denn sie sehen sich als die gerechtesten Menschen, geleitet von einer Organisation, die direkt von Gott geführt wird. Sie denken von sich, und vor allem von der Wachtturm-Gesellschaft, dass niemals so ein großes Unrecht, wie Kindesmissbrauch in ihren Reihen möglich wäre. Und wenn, dann wären es schwarze Schafe, böse Menschen, die sich heimlich mit unlauteren Beweggründen eingeschlichen hätten. Ein getaufter Zeuge Jehovas würde dies auf keinen Fall tun.
Getreu dem Motto: „Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“ verschließen sie die Augen vor solchen Dingen.
Das solche Missetäter von Ältesten oder der Wachtturm-Gesellschaft direkt gedeckt werden, werden die meisten nicht glauben, weil es einfach ihr gesamtes Weltbild zerstören würde.
Warum also kann ich hier behaupten, dass die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas ein Paradies für Personen ist, die sich an Kindern vergehen? Die Wachtturm-Gesellschaft beantwortet diese Frage für mich:
Der "Treue Sklave" verschickte 1995 ein Schreiben an alle Ältestenschaften in dem Richtlinien zu Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch diktiert wurden. (Schreiben „AN ALLE ÄLTESTENSCHAFTEN“ 22.9.1995)
"… Sie werden also Vorkehrungen treffen wollen, um das Opfer des Kindesmissbrauchs zu schützen, wenn ein Rechtskomitee feststellt, dass der Täter bereut und ein Glied der Christenversammlung bleibt... Es wäre unbiblisch, würde man sagen, dass jemand, der sich des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hat, in der Versammlung niemals Dienstvorrechte genießen kann, die Vorbildlichkeit voraussetzen... Dabei spielt es eine Rolle, wie bekannt der Fehltritt geworden ist…."
Wenn der Kindesmissbrauch also nicht im Kreise der Versammlung bekannt geworden ist, kann der Bruder in geraumer Zeit wieder Vorechte genießen!!
Lesen wir hier irgendetwas davon, was mit den Opfern ist? Wie man sie schützen und solche Dinge verhindern kann? Oder etwas davon, wie ihnen geholfen werden soll, diese grausame Erfahrung zu überwinden? Nein! Das wird man auch in keinem anderen Schreiben oder Artikel finden. Denn die Opfer sind der Wachtturm-Gesellschaft egal. Nur ihren Ruf zu schützen ist wichtig. Hautpsache es gehen keine Informationen nach Außen, die der Organisation schaden könnten.
Und was ist mit den Tätern? Werden sie wenigstens intern bestraft, wenn man sie schon nicht anzeigen darf? Nein!
Auch die Folgen werden nicht bedacht. Pädophilie ist eine psychische Krankheit die einer unverzüglichen Behandlung bedarf! Wenn der Betroffene sich dieser nicht unterzieht besteht in jedem Fall die Gefahr, dass er es wieder tut.
Wie steht das im Einklang mit der Weisung, "die Versammlung rein zu erhalten"?
In den Briefen der Bezirksaufseher von 1992 bis 1998 (Briefe der Bezirksaufseher vom 20.7.1998, 14.3.1997, 1.8.1995, 3.2.1993 und 23.3.1992) wird in keinem Wort etwas darüber gesagt das die Ältesten das Opfer oder die Eltern des Opfers ermuntern sollten zur Polizei zu gehen, im Gegenteil! Stattdessen sollen die Opfer gewarnt werden mit Jemanden über die Sache zu sprechen. Was wäre denn die Folge einer solchen Anzeige? Schande würde auf die Versammlung und auf den Namen Jehovas gebracht, wenn solche Schandtaten an die Öffentlichkeit dringen würden. Aber ist die reine Weste gegenüber der Öffentlichkeit wichtiger als Opferschutz?
Der Bezirksaufseherbrief vom 1.7.1989 rät zu Vertraulichkeit unter allen Umständen. Wiederum ist dies ein juristisches Manöver, um die Wachtturm-Gesellschaft zu schützen. Niemand soll über den Pädophilen informiert werden, ob der gestanden hat oder nicht. Wenn der Mann wieder geheiratet hat, soll seine neue Frau nicht informiert werden und noch weniger irgendjemand in der Versammlung, der vielleicht Kinder hat. Es ist eindeutig Vertraulichkeit angesagt, und es gibt keine Vorkehrungen, diejenigen zu warnen, die in Gefahr sein könnten. Nichts, um mögliche Opfer zu verständigen, wird in dem Bezirksaufseherbrief gesagt, es wird nur vom geständigen Pädophilen gesprochen und gewarnt, die Ältesten sollten in Bezug auf seinen Umgang mit Kindern ein Auge auf ihn haben. Ein wie gutes „Auge“ werden die Ältesten auf ihn haben, wenn sie den Pädophilen nur in den Zusammenkünften sehen, ab und zu beim Predigen begleiten oder ihn zuhause besuchen bzw. zu sich einladen? Nur wenige Älteste wissen, was alles in der Versammlung passiert. Noch weniger wissen sie, was ein einzelnes Mitglied tatsächlich in seiner Freizeit tut. Viele von ihnen führen ein Doppelleben, vor allem diejenigen, die von Geburt an integriert wurden.
Die einzige „Änderung“, die wirklich das Thema Pädophile in der Versammlung ansprach, kam 1997. Dies wurde der Öffentlichkeit in Wachtturm-Artikeln gesagt und im Bezirksaufseherbrief vom 14.3.1997 angesprochen, wo um einen Bericht über jeden „bekannten“ Pädophilen gebeten wurde. Wiederum ist die Frage, die eine Antwort fordert: Was ist ein „bekannter“ Pädophiler? Man mag da mit der einfachen Logik herangehen: Was ist ein bekannter Vergewaltiger, Mörder oder Dieb? Allgemein gesagt ist es Jemand, der eines Verbrechens überführt wurde oder es gestanden hat. 99% der Kinderschänder gestehen aber nie und sind Wiederholungstäter.
Interessant oder besser gesagt bedauerlicherweise, sagt diese Anweisung auch nur aus, dass der Wachtturm-Gesellschaft solche Personen gemeldet werden sollen, nicht der Polizei!
Und damit kommen wir zu einem großen Problem, dass Opfer in solchen Fällen haben. Im Wachtturm vom 01.11.1995 wird gesagt:
„…Um eine Beschuldigung zu untermauern, muss es zwei Augenzeugen geben, sonst wird er als „Unschuldiger“ angesehen….“
Das schlimmste ist in diesem Zusammenhang, dass die Beweispflicht bei den Opfern liegt. Zwei Zeugen sind im Falle eines solchen Verbrechens aber so gut wie nie möglich ist. Nehmen wir an es ist ein Familienvater, der sein eigenes Kind missbraucht. Wer mag davon Kenntnis bekommen? Seine Frau vielleicht. Wenn sie Anzeige bei den Ältesten erstattet, steht sie alleine da. Das Kind wird nicht als Zeuge herangezogen! Auch wenn das Kind selbst zur Mutter oder jemand anderem gehen sollte, wird es nicht ernst genommen. Der Vater wird lediglich befragt, das ist schon alles. Leugnet er, so ist er frei gesprochen. Er gilt nicht einmal als "Bezeichnet" und wird beobachtet.
Man stelle sich dies einmal vor: Wenn die Vorgehensweise von 1997 besagt, ein „bekannter“ Kinderschänder werde nie eine Stellung in der Wachtturm-Organisation einnehmen, dann ist das schön und gut, aber leider spricht es wiederum nicht die 99% an, die nicht gestehen und denen der Bezirksaufseherbrief Schutz als einem „Unschuldigen“ verleiht. Ein „Unschuldiger“ kann Pionier, Dienstamtgehilfe, Ältester, Kreis- oder Bezirksaufseher, Bethelmitglied, Missionar oder Glied der leitenden Körperschaft werden. Wahrscheinlich gibt es in vielen Versammlungen einen „Unschuldigen“, und man wird es nie erfahren, selbst wenn man Ältester ist. Wenn man nicht bei der Untersuchung oder im Komitee gedient hat, ist man nicht berechtigt, vertrauliche Informationen zu erfahren, wenn es nach dem Protokoll der Leitenden Körperschaft geht.
Leider ist der Kindesmissbrauch und auch die Misshandlung unter Zeugen Jehovas sehr weit verbreitet!!
Kaum ein Zeuge Jehovas wird das wahrhaben wollen, aber es ist eine Tatsache. Allein in den USA sind über 20.000 Fälle bekannt geworden. Und da zählt auch nicht die Ausrede, dass dies im Vergleich zu anderen religiösen Gemeinschaften relativ wenige seien.
Eine sehr gute Seite zu dem Thema, die ich schon vor Jahren einmal zufällig gefunden habe, ist:
http://www.silentlambs.org/welcome_de.htm (Archiv-Version vom 27.08.2012)Hinsehen ist auf jeden Fall angebracht.
Wer bei solchen Dingen weg sieht, macht sich selbst schuldig!!