@coelus schrieb:Wenn z.B. ein Muslim (Mann) den Dialog mit einem Ungläubigen (im Sinne des Islam) verweigert und partout nicht führen will, dies obwohl die offensichtliche Bereitschaft des Ungläubigen für einen Dialog mit demselben aber "aufrichtig" vorhanden ist -dies weil es ihn effektiv interessiert den Dialog und Austausch zu führen…
@coelus dieser vers würde zu dir passen
:)Quran, 3:7
Er ist es, Der dir das Buch herabgesandt hat. Darin sind eindeutig klare Verse - sie sind die Grundlage des Buches - und andere, die verschieden zu deuten sind. Doch diejenigen, in deren Herzen (Neigung zur) Abkehr ist, folgen dem, was darin verschieden zu deuten ist, um Zwietracht herbeizuführen und Deutelei zu suchen, (indem sie) nach ihrer abwegigen Deutung trachten. Aber niemand kennt ihre Deutung außer Allah. Diejenigen aber, die ein tiefbegründetes Wissen haben, sagen: ""Wir glauben wahrlich daran. Alles ist von unserem Herrn."" Doch niemand bedenkt dies außer den Einsichtigen."
@coelus hier die Sura 4:34
Sura4:34. Die Männer sind die Verantwortlichen84 für die
Frauen, weil Allah den einen von ihnen mit mehr
Vorzügen ausgestattet hat als die anderen85 und
weil sie von ihrem. Vermögen hingeben.86 Darum
sind tugendhafte Frauen jene, die demütig ergeben
sind,87 die in Abwesenheit das bewahren, was
Allah ihnen zu bewahren aufgab.88 Und jene, von
denen ihr Widerspenstigkeit89 befürchtet, ermahnt
sie,90 haltet euch fern von ihren Liebestätten und
straft sie.91 Und wenn sie euch (wieder)
gehorchen, dann trachtet nach keinem anderen
Mittel gegen sie.92 Wahrlich, Allah ist der
Erhabene, Allerhöchste.
Hier die erklärung
@coelus:
84. Jemand, der fest für die Sache eines anderen eingesteht,
seine Interessen schützt und für seine Angelegenheiten Sorge
trägt; es kann auch heißen: jemand, der für seine eigene Sache
einsteht und mit stetiger Entschlossenheit seine Angelegenheiten
regelt. (Juusuf 'Allii)
85. Der Qu'ran benutzt hier einen bedeutungsvollen Ausdruck,
um einige wichtige Punkte hervorzuheben. Bloße Überlegenheit
des Mannes über die Frau hätte besser ausgedrückt werden
können mit "faddalahum 'alayhinna" "Er gab ihnen (den
Männern) Vorzug gegenüber ihnen (den Frauen)". Aber Qur'an
drückt etwas anderes auf: "faddala-llahu ba'dahum 'ala ba'd" فَضَّلَ
اللّهُ بَعْضَهُمْ , "Er bevorzugte einige von ihnen vor den anderen".
Der dahinter liegende Gedanke ist, dass Männer und Frauen sich
ergänzen und der Vorzug des einen nicht den Nachteil des
anderen bedeutet, denn beide sind untrennbar miteinander
verbunden. (Siddiqi)
86. Die Familie ist das erste Fundament im menschlichen Leben.
Allah hat die Menschen männlich und weiblich erschaffen, als
Partner und Grundsteine zum Aufbau dieses Daseins. Unter
anderem hat er es zu den Aufgaben der Frau gemacht, die Frucht
ihrer Verbindung mit dem Mann auszutragen, zur Welt zu
bringen, zu pflegen und dafür zu sorgen. Diese Aufgabe ist nicht
nur umfangreich, sondern äußerst wichtig. Sie ist keineswegs
von geringem Wert oder einfach. Deshalb ist es nur gerecht,
wenn die zweite Hälfte der Verantwortung dem Mann
übertragen wird, nämlich die Sorge für den Lebensunterhalt und
damit der Sicherheit für die Frau, so dass sie Zeit und
Möglichkeiten hat, ihrer wichtigen Aufgabe nachzukommen.
ihr soll nicht auferlegt werden, auszutragen und zu gebären und
zu pflegen und zu sorgen, und dann zusätzlich noch für den
Lebensunterhalt zu arbeiten und sich abzuhetzen und schlaflos
zu sein. Gerechtigkeit liegt auch darin, dass dem Mann die
besonderen körperlichen, nervlichen, geistigen und psychischen
Fähigkeiten zur Erfüllung dieser Aufgabe gegeben wurden, und
dass der Frau die entsprechenden körperlichen, nervlichen,
geistigen und psychischen Anlagen für ihre Aufgabe geschenkt
sind. (Qutb)
"Weil sie von ihren Vermögen hingeben" oder "weil sie zum
Unterhalt verpflichtet sind." (Anm. d. Übers.)
87. Zu den Eigenschaften einer tugendhaften mu’min Frau
gehört demütige Ergebenheit, dass heißt: freiwilliger Gehorsam,
Aufmerksamkeit und Liebe, nicht gezwungenermaßen und
widerwillig oder mit Ausweichen und Überdruss! Deswegen
wird "demütig ergeben" und nicht "gehorsam" gesagt, denn
diese Ausdrucksweise beinhaltet Ruhe, Harmonie und Schutz in
dem Heim, das die Heranwachsenden beherbergt und mit seinem
Milieu prägt. (Qutb)
In diesem Zusammenhang ist eine Warnung notwendig.
Gehorsam gegenüber Allah ist wesentlich wichtiger als
Gehorsam gegenüber dem Ehemann und hat davor den Vorrang.
Es ist daher die Pflicht der Ehefrau, ihrem Mann den Gehorsam
zu verweigern, sobald und wann immer er von ihr verlangt,
etwas zu tun, was Allahs Geboten widerspricht. In diesem Falle
ist es eine Sünde, ihm zu gehorchen. (Mauduudi)
88. "Sie schützen (in Abwesenheit ihrer Ehemänner), was Allah
ihnen zu schützen geboten hat". Der Satz kann auch so übersetzt
werden: "...und (die Interessen ihrer Ehemänner) in deren
Abwesenheit schützen, so wie Allah sie beschützt hat."
Die erstere Formulierung kann so Verstanden werden: eine gute
Ehefrau ist gehorsam und harmonisch in Anwesenheit ihres
Mannes und schützt in seiner Abwesenheit seinen Ruf und sein
Eigentum sowie ihre eigene Tugend, wie Allah es ihr befohlen
hat. Mit der zweiten Formulierung kommen wir mit etwas
anderer Akzentsetzung zum gleichen Ergebnis: in Abwesenheit
ihres Mannes tut eine gute Ehefrau, die sich der gesicherten
Stellung bewusst ist, die Allah ihr gegeben hat, alles, um diese
Stellung zu rechtfertigen, indem sie ihre eigene Tugend sowie
seinen Ruf und sein Eigentum schützt. (Juusuf 'Allii)
89. Der Begriff "Auflehnung", umfasst absichtlich böswilliges
Verhalten einer Frau gegenüber ihrem Mann oder eines Mannes
gegenüber seiner Frau, einschließlich dessen, was man heute mit
"seelischer Grausamkeit" bezeichnet; auf den Mann bezogen
heißt es auch "Misshandlung" -im körperlichen Sinne -der Frau
(vergleiche Aja 128 dieser Suura). In diesem Zusammenhang
bedeutet böswilliges Verhalten einer Frau absichtliches,
ständiges Vernachlässigen ihrer ehelichen
Pflichten. (Asad)
90. Die erste Maßnahme ist die Ermahnung, und dies ist eine
Pflicht, die dem Beschützer der Familie auferlegt ist. Da aber die
Ermahnung manchmal nicht hilft, folgt dann die zweite
Maßnahme. Die widerspenstige Frau neigt meistens zum
Nachgeben angesichts der Standhaftigkeit ihres Mannes an einer
äußerst empfindlichen Stelle. Und wenn auch dieses Vorgehen
nicht Abhilfe schafft, dann muss eine härtere Maßnahme
herangezogen werden, die wenn auch hart, doch weniger
schlimm ist als der Ruin der ganzen Institution. In Anbetracht
des Zieles dieser Maßnahmen darf die Strafe nicht als Rache und
Genugtuung oder als Verachtung und Erniedrigung angewandt
werden. (Qutb)
91. Wie aus vielen authentischen Überlieferungen ersichtlich ist,
hat der Prophet, Allahs Frieden und Segen auf ihm, selbst
entschieden den Gedanken verabscheut, die Ehefrau zu
schlagen, und mehr als einmal hat er gesagt: "Ist es für einen
von euch wirklich möglich, seine Frau zu schlagen, als wäre es
eine Sklavin, und dann am Abend zu ihr zu gehen?" (Bucharii
und Muslim) Einer anderen Überlieferung zufolge verbot er,
Frauen überhaupt zu schlagen: "Schlagt niemals Allahs
Dienerinnen!" (Abu Daawuud, Nesa’i, Achmed ibn Hanbal und
andere) Als der obige Aja offenbart wurde, soll der Prophet,
Allahs Frieden und Segen auf ihm, selbst gesagt haben: "Ich
wollte das eine, aber Allah wollte das andere -was Allah will,
muss das Beste sein." (Al-Manar)
Aufgrund all dessen forderte er in seiner Predigt anlässlich der
Abschiedspilgerfahrt kurz vor seinem Tode, dass Schläge nur ein
letztes Mittel sein dürfen, wenn sich die Frau "auf eindeutige
und offensichtliche Weise unmoralisch verhalten hat", und dass
sie keine Schmerzen verursachen dürfen (Dschhayr mubarrih);
authentische Überlieferungen hierzu gibt es in den meisten
Hadiissammlungen. Aufgrund dieser Überlieferungen betonen
alle Gelehrten, dass "Schläge", wenn man überhaupt zu diesem
Mittel greifen muss, mehr oder weniger symbolisch erteilt
werden sollen. Einige der größten Gelehrten (zum Beispiel
Schafi'i) vertreten die Ansicht, dass dies nur gerade eben erlaubt
ist und weitestgehend vermieden werden muss; sie begründen
dies mit den persönlichen Gefühlen des Propheten, Allahs
Frieden und Segen auf ihm, selbst in dieser Frage. (Asad)
Dafür spricht auch die im Qur'an vorgeschriebene Reihenfolge:
1. Ermahnen,
2. sexuelle Enthaltsamkeit (also in der Regel mindestens eine
Nacht) und dann erst in
3. Strafe. Schlagen im Affekt ist also in jedem Fall verboten.
Eine über längere (Bedenk-) Zeit aufgeschobene Strafe wird
ohne Zweifel nur bei schwerwiegenden Verstößen Anwendung
finden (Anm. d. Übers.)
92. Jähzorn, Stichelei, Sarkasmus, Streit vor fremden Leuten,
Bezugnahme auf vergangene Fehler, die längst vergeben und
vergessen sein sollten all dies ist verboten. Der Grund hierfür ist
charakteristisch für den Islam: verbringe dein ganzes Leben in
Allahs Gegenwart, denn Er ist hoch über uns, aber Er sieht uns.
Wie kleinlich und sinnlos erscheinen unsere kleinen Reibereien
in Seiner Gegenwart! (Juusuf 'Allii)
Sucht keine falschen Vorwände, um eure Frauen zu belästigen
oder zu misshandeln! (Siddiqi).
Muss schon wieder los,werde später auf die Gelüste Euer Hoheit antworten.
Möget Eure Majestät das Tun meiner religösen erzeugten Emotionen vergeben
Wohl denn, der Frieden sei mit und auf ihnen