Hare Krishna
@waterfalletje waterfalletje schrieb:Ich möchte gerne ein rechtsanwalt der bereit ist für mich (uns menschen) sich stark zu machen, sodass ein paar grundbedürfnisse wieder selbstverständlich werden..
Da sagst du etwas wichtiges aus !
Ein Rechts _Anwalt - ist jemand der einem zu seinem angenommenen oder von Staat ausgesprochenen Recht verhilft.
der europäische Rat und die Menschenrechte sagen folgendes :
In der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarats vom 4. November 1950 (EMRK) heißt es enger in Art. 9:
(1) „Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.
(2) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.”
Deutschland ist volles Mitglied in Europa also gilt dieses gesetzt auch für Deutsche .
http://www.paxeuropa.de/2013/09/religionsfreiheit-in-deutschland/ (Archiv-Version vom 04.04.2014)Die Praxis und herrschende Lehre in Deutschland verbindet die beiden ersten Absätze des Artikels 4 des Grundgesetzes zu einem Grundrecht der Glaubens- oder Religionsfreiheit (BVerfGE 104, 337 (346 f.); 108, 182 (297); st. Rspr.; etwa v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, Komm., 5. Aufl. 2005, Art. 4 Abs. 1, 2, Rdn. 10, 37 ff.) und dogmatisiert dieses Grundrecht nach Absatz 2 der Vorschrift, also als Gewährleistung ungestörter Religionsausübung. Dieses Grundrecht wird als Religionsfreiheit extensiv entfaltet (BVerfGE 24, 236 (246); 35, 366 (376)). Es soll das Recht schützen, so zu leben und zu handeln, wie es die Religion gebietet (BVerfGE 32, 98 (106); 108, 282 (297); Ch. Starck, a.a.O., Art. 4 Abs. 1, 2, Rdn. 37).
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Nicht viele werden daraus schlau - das Gesetz der Religionsfreiheit ist nirgends wo Kristallklar ausgelegt sondern sehr stark durch andre Einlagen in die Länge gezogen (verwässert) die keine klare Übersicht - außer von Gerichtsexperten und deren Handlangern verstanden und ausgelegt wird.
So ist es verständlich wenn Bürger in Deutschland die gläubig sind sich einen über alles stehenden rechts Anwalt - Sprich Gott selbst wünschen.
Wenn die Weltanschauung und die Welt Anschauung von Atheisten und Gläubigen so extrem verschiedenartig ist - so das um das Leben der Familienmitglieder und das des eigenen Lebens gefürchtet werden muss, werden solche Gesetze auch nicht zu einer harmonischen friedfertigen kooptierenden zusammenleben beigetragen. Im Gegenteil werden sie spalten. Wie bisher in der Geschichte der Menschen.
Es ist schlimm geworden - denn wer kann einem anderen Mensch Vertrauen ? Ich habe sehr viele Beispiele in meinem leben wo Vertrauen die Basis des zusammen Seins war und immer noch ist und nur ein oder zwei mal in den 64 Jahren - wurde mein vertrauen zu einem Mitmenschen wirklich erschüttert.