@belenuscontraphet schrieb:Meine eigentliche Frage bezog sich allerdings auf das Praktizieren von Ramadan auf dem Nordpol. Warum hat Allah nicht gewusst, dass dort die Sonne für lange Zeit nicht untergeht?**
Das sind rechtsspezifische Fragen. Das es nicht für jede Kleinigkeit einen Koranvers gibt, ist ja wohl klar. Ansonsten müsste der Koran 30 Bände umfassen. Der Koran wurde vom Propheten sav. vorgelebt und er handelte stets dem Koran gemäß, deswegen ergeben sich auch Rechtsfälle die nicht im Koran erwähnt werden. Und in der Zeit der Kalifen ergaben sich auch wieder Fälle die nicht explizit zur Zeit des Propheten sav. geregelt waren.
Jedoch das Grundkonzept mit den Pflichten usw. ist soweit vorhanden.
Kleinere Angelegenheiten, was nun z.B. noch die Gebetswaschung ungültig macht sind natürlich auch nicht in der Gesamtheit im Koran wiedergegeben.
In solchen Fällen wie du ihn erwähnst kann man z.B. bekannte Fälle aus der Zeit unseres Propheten sav. auf einen ähnliche Fall von Heute übertragen.