Wo hat sich Gott versteckt?
30.04.2015 um 22:59@Heide_witzka
Ist zwar OT und es wurde in der Zwischenzeit viel geschrieben (weil ich ja auch meine Brötchen verdienen muß), möchte es aber dennoch auflösen.
Z.B. " ... ich kenne den Angeklagten, der macht immer sowas und ich weiß, der war das auch diesmal wieder ...". Wenn er nicht Zeuge der Tat war, ist das lediglich eine Behauptung. Auch wenn der Zeuge den Angeklagten kennt und weiß, das der Angeklagte mehr im Knast zuhause ist, als in Freiheit, sollte man sich eine solche Aussage lieber verkneifen, da ihm (im Zweifel) sogar eine Anklage wegen "üble Nachrede" aufgedrückt werden kann/könnte.
Ist zwar OT und es wurde in der Zwischenzeit viel geschrieben (weil ich ja auch meine Brötchen verdienen muß), möchte es aber dennoch auflösen.
Heide_witzka schrieb:Was hab ich jetzt genau falsch gemacht?Du hast geschrieben, "... Natürlich ist eine Zeugenaussage eine Behauptung. ... und genau DAS darf man eben als Zeuge nicht, da der Richter vor der Befragung und vor den Personaldaten, den Zeugen darauf hinweißt (laut ZPO/StPO {ZivileProzeßOrdnung/STrafProzeßOrdnung}), die Wahrheit zu sagen, nichts dazu zudichten oder weglassen darf. Sprich: der Zeuge darf keine Behauptungen aufstellen.
Z.B. " ... ich kenne den Angeklagten, der macht immer sowas und ich weiß, der war das auch diesmal wieder ...". Wenn er nicht Zeuge der Tat war, ist das lediglich eine Behauptung. Auch wenn der Zeuge den Angeklagten kennt und weiß, das der Angeklagte mehr im Knast zuhause ist, als in Freiheit, sollte man sich eine solche Aussage lieber verkneifen, da ihm (im Zweifel) sogar eine Anklage wegen "üble Nachrede" aufgedrückt werden kann/könnte.