@Saturius Von vorne bis hinten falsch. Du musst bremsen, soviel ist klar. Allerdings ist der Radfahrer laut StVO im Unrecht, wenn du ihn beim Bremsen erwischst, ist er selber schuld. Du musst keine Passanten in Gefahr bringen, er hat sich selber in die Situation manövriert. Ihn zu erwürgen ist dann einfach nur noch Rache, der Angriff ist beendet, wenn du das Auto verlässt und auch dann, wenn du ihn umbonerst. Gibt auch Einschränkungen des Notwehrrechts. Der Fall, den du bringst ist ne Trotzreaktion^^
@Saturius Noch genug um mich nicht wie du dran festzubeißen, dass der Typ geraucht hatte. Selbst, wenn er eine Parfümflasche oder meinetwegen Spiritus der Frau ins Gesicht gespritzt hätte, wäre ich immernoch der gleichen Meinung. Scheiß doch drauf ob Kippe, Parfüm oder Schulmalfarbe. Die Absicht, in der er handelte war - von seiner Unrechtmäßigkeit zwecks der Handlung an sich mal abgesehen - schädigend und vorsätzlich. Keiner macht sich zu viel Parfüm dran um dich zu ärgern und wenn er dich den ganzen Abend behelligt und bedrängt und dich in deiner Freiheit einschränkt, dann hast auch du das Recht zur Notwehr. Keine Frage. Ein Messer ist aber nicht mit einem Glas zu vergleichen, wenn du dich nicht grad in einer Küche befindest. Wer in der Disko ein Glas in der Hand hat....tja, der ist Diskobesucher, wer in der Disko ein Messer in der Hand hat, der ist gestört oder ein Koch, der sich verlaufen hat.
Diese fundamentalistischen Nichtraucher... Ich kann es bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen. Ab da wird es aber für mich schon zur Neurose.Wenn dir das nicht gefällt, dann lass uns substituieren...wir sagen einfach, der Mann hat der Frau Äpfel ins Gesicht geschmissen. Zufrieden? Ich beharr immer noch drauf, dass sie sich dagegen sehr wohl mit dem wehren konnte, was sie grad als zweckmäßig erachtete. Bloß, weil du dich in deiner Ex-Raucher Ehre gekränkt fühlst durch das Urteil, brauchste hier nicht den Grundsatz in Frage zu stellen und eigene Beispiele zu bringen, die eher mit Rache als Notwehr zu bezeichnen sind. Notwehr ist nicht, jemanden nach Beendigung des Angriffs zu erwürgen oder zu verprügeln, sondern den Angriff nach den Maßgaben o.g. Urteile abzuwehren. Das Glas zählte offensichtlich zum erlaubten Spektrum. Weil: ein Glas ist kein Todeslaser. Und selbst wenn er dolle aua gehabt hätte, wäre das IMMERNOCH gerechtfertigt gewesen.