@Saturius Um zu veranschaulichen wie weltfremd und lebensfern die Gerichte sind einmal folgendes Beispiel ...
Eine Gruppe von 3 Leuten wird auf einem Volksfest attackiert ... Einer der 3 rennt sofort weg, der nächste wird mit einem Tritt in die Kniekehle zu Boden gebracht und dort festgehalten, während die übrigen 2 sich auf den übrigen der 3 Leute stürzen ...
Dieser besagte übrige, zieht im Verlaufe seines Verprügeltwerdens ein Messer, verletzt damit alle 3 (selbst den der ursprünglich seinen Kollegen zu Boden geschlagen und gehalten hat) mit seinem Messer wobei einer der 3 Angreifer tödlich verletzt wurde und am selben Abend noch verstarb ...
So jetzt kommst ...
Alle Messerverletzungen, die die 3 Angreifer hatten, wurden vor Gericht als Notwehr anerkannt ... Nur der allerletzte tödliche Stich nicht, weil der Staatsanwalt behauptet hat, der letzte Stich hätte eigentlich gar nicht nötig getan, sondern der Attackierte wollte den Angreifer "bestrafen" ...
Urteil 6 Jahre wegen Totschlags für den, der nicht nur sich selbst verteidigt hat, sondern auch noch seine Kollegen mit ...
Was auch noch interessant ist: Obwohl es grundsätzlich strafbar ist, bewaffnet auf Volksfeste zu gehen, wurden trotzdem alle Verletzungen als Notwehr anerkannt ... bis eben auf den allerletzten ...
Die Richter und Staatsanwälte scheinen irgendwie zu glauben, wenn im Reallife mal ne tätige Auseinandersetzung losgeht, wirft irgendwann jemand das Handtuch ...
@Souls Souls schrieb:nteresant also Sie ringt oder schlaegt İhn zu Boden. Dann macht Sie ihn kaputt. Und da er schon am Boden war und Sie nicht aufgehoert hat, ist Sie die Boese?
Richtig verstanden?
Ganz genau ... Damit muss man/frau rechnen ...