Smithonian
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Der Notwehr-Thread
19.03.2013 um 20:25Nachdem mich das Thema schon länger beschäftigt und im Mikrowellenterror-Thread wieder die Sprache darauf kam, habe ich mich entschlossen einen allgemeinen Thread über Notwehr zu eröffnen. Es gibt zwar ähnliche Threads, aber keinen fand ich so richtig passend.
Was ist eigentlich Notwehr?
Betrifft der Angriff einen selbst, so spricht man von Notwehr. Ist er gegen einen Anderen gerichtet, so wird dies Nothilfe genannt. Beides wirkt rechtfertigend.
Doch wann handelt man in Notwehr?
Das Gesetz sagt dazu nur, dass ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorliegen muss.
gegenwärtig bedeutet, dass ein Angriff kurz bevorsteht oder bereits in Gange ist.
rechtswidrig bedeutet, dass für den Angreifer kein Rechtfertigungsgrund vorliegen darf.
Als Angriff wird jedes menschliche Verhalten bezeichnet, das ein geschütztes Individualrecht bedroht oder verletzt. Geschützt sind vor allem Leib und Leben, Freiheit, Eigentum und noch andere. Die genannten sind jedoch die wichtigsten.
Doch wie darf man sich nun gegen einen Angriff verteidigen? Im Gesetz wird nur gesagt, die eigene Handlung müsse zur Abwehr erforderlich sein. Also insgesamt ziemlich schwammig formuliert.
Als Kurzformel wird meistens Folgendes verwendet: Es soll das mildest mögliche Mittel verwendet werden, mit dem der Angriff mit Sicherheit beendet werden kann.
Er soll nicht das Risiko eingehen müssen, dass der Eingriff durch die Auwahl eines zu milden Mittels nicht beendet werden kann.
Und was, wenn ein zu starkes Mittel gewählt wird? Tja, dann sollte eigentlich der sog. Notwehrexzess aus §33 greifen.
In der Realität sieht es dagegen leider oft anders aus. Hier mal ein Artikel, der zwei bekannte Beispiele herausgreift: http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html.
Jetzt also meine Frage: Was haltet ihr vom deutschen Notwehrrecht? Könntet ihr euch in einer konkreten Situation vorstellen, wie ihr gemäß den Gesetzen zu handeln habt? Und haben vielleicht einige von euch schon selbst Erfahrungen mit Notwehr gemacht?
Ich halte das Notwehrrecht eigentlich für gut. Es wird fast alles abgedeckt und auch Überreaktionen führen nicht automatisch dazu, dass man bestraft wird. Was mich jedoch stört, ist die Tatsache, dass der Paragraph fast zu "weich" formuliert ist und die Richter es nicht schaffen eine einheitliche Linie zu finden. Klar auch Richter sind nur Menschen, aber das eine Verurteilung beim gleichen Hergang teilweise nur davon abhängt, an welchem Gericht die Sache verhandelt wird, ist schon grenzwertig. Von Rechtssicherheit kann man dann kaum noch sprechen. Wie will man Zivilcourage fördern, wenn man als Helfer plötzlich selbst vor Gericht stehen kann?
Warum ich das alles wissen will? tja, keine ahnung. Seit wir das Thema mal im Studium hatten, mach ich mir Gedanken darüber. Die Theorie ist schön und gut (Spruch unseres Tutors bezüglich Überfall und Notwehr: Wenn ich 2000€ bei mir hab und ich werd überfallen, dann is er tot!), aber die Praxis zeigt doch, dass es anders aussieht.
Als einzige Bitte: Bitte kein stupides Bashing gegen das deutsche Strafrecht oder deutsche Richter. Wenns schon sein muss, dann doch bitte nicht zu polemisch ;)
Eigentlich wollte ich noch Sonderfälle wie Putativnotwehr einbeziehen und genauer auf die Exzesse eingehen, aber dann wirds wohl zu lang und keiner liest den wall of text :D Das ist alles verkürzt und vereinfacht dargestellt, also bei Fehlern bitte darauf hinweisen.
Und immer schön dran denken: Im Notwehrrecht gibts keine Verhältnismäßigkeit...
Was ist eigentlich Notwehr?
§ 32Notwehr ist ein sog. Rechtfertigungsgrund. Das bedeutet, dass eine eigentlich strafbare Handlung durch eine Notwehrsituation gerechtfertigt werden kann und der Täter somit nicht bestraft wird.
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Betrifft der Angriff einen selbst, so spricht man von Notwehr. Ist er gegen einen Anderen gerichtet, so wird dies Nothilfe genannt. Beides wirkt rechtfertigend.
Doch wann handelt man in Notwehr?
Das Gesetz sagt dazu nur, dass ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorliegen muss.
gegenwärtig bedeutet, dass ein Angriff kurz bevorsteht oder bereits in Gange ist.
rechtswidrig bedeutet, dass für den Angreifer kein Rechtfertigungsgrund vorliegen darf.
Als Angriff wird jedes menschliche Verhalten bezeichnet, das ein geschütztes Individualrecht bedroht oder verletzt. Geschützt sind vor allem Leib und Leben, Freiheit, Eigentum und noch andere. Die genannten sind jedoch die wichtigsten.
Doch wie darf man sich nun gegen einen Angriff verteidigen? Im Gesetz wird nur gesagt, die eigene Handlung müsse zur Abwehr erforderlich sein. Also insgesamt ziemlich schwammig formuliert.
Als Kurzformel wird meistens Folgendes verwendet: Es soll das mildest mögliche Mittel verwendet werden, mit dem der Angriff mit Sicherheit beendet werden kann.
Er soll nicht das Risiko eingehen müssen, dass der Eingriff durch die Auwahl eines zu milden Mittels nicht beendet werden kann.
Und was, wenn ein zu starkes Mittel gewählt wird? Tja, dann sollte eigentlich der sog. Notwehrexzess aus §33 greifen.
In der Realität sieht es dagegen leider oft anders aus. Hier mal ein Artikel, der zwei bekannte Beispiele herausgreift: http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html.
Jetzt also meine Frage: Was haltet ihr vom deutschen Notwehrrecht? Könntet ihr euch in einer konkreten Situation vorstellen, wie ihr gemäß den Gesetzen zu handeln habt? Und haben vielleicht einige von euch schon selbst Erfahrungen mit Notwehr gemacht?
Ich halte das Notwehrrecht eigentlich für gut. Es wird fast alles abgedeckt und auch Überreaktionen führen nicht automatisch dazu, dass man bestraft wird. Was mich jedoch stört, ist die Tatsache, dass der Paragraph fast zu "weich" formuliert ist und die Richter es nicht schaffen eine einheitliche Linie zu finden. Klar auch Richter sind nur Menschen, aber das eine Verurteilung beim gleichen Hergang teilweise nur davon abhängt, an welchem Gericht die Sache verhandelt wird, ist schon grenzwertig. Von Rechtssicherheit kann man dann kaum noch sprechen. Wie will man Zivilcourage fördern, wenn man als Helfer plötzlich selbst vor Gericht stehen kann?
Warum ich das alles wissen will? tja, keine ahnung. Seit wir das Thema mal im Studium hatten, mach ich mir Gedanken darüber. Die Theorie ist schön und gut (Spruch unseres Tutors bezüglich Überfall und Notwehr: Wenn ich 2000€ bei mir hab und ich werd überfallen, dann is er tot!), aber die Praxis zeigt doch, dass es anders aussieht.
Als einzige Bitte: Bitte kein stupides Bashing gegen das deutsche Strafrecht oder deutsche Richter. Wenns schon sein muss, dann doch bitte nicht zu polemisch ;)
Eigentlich wollte ich noch Sonderfälle wie Putativnotwehr einbeziehen und genauer auf die Exzesse eingehen, aber dann wirds wohl zu lang und keiner liest den wall of text :D Das ist alles verkürzt und vereinfacht dargestellt, also bei Fehlern bitte darauf hinweisen.
Und immer schön dran denken: Im Notwehrrecht gibts keine Verhältnismäßigkeit...