Der Notwehr-Thread
20.03.2013 um 11:58Wireless schrieb:aber der Anwohner wohl vor Gericht gelandet.Also spielen wir Dein Beispiel durch:
Auf der Straße vor Deinem Haus wird P zusammen geschlagen. Du hast ein Gewehr und kannst damit umgehen.
Du rufst: "Hört auf, oder ich schieße" und schießt einmal in die Luft. Wenn jetzt die Täter abhauen, einer aber ein Messer zückt und wieder auf das Opfer zuläuft, liegt wieder ein gegenwärtiger Angriff vor und Du musst je nach Situation erneut in die Luft schießen oder wenn das zu riskant wäre, weil der Angreifer schon zu nah ist, schießt Du auf seine Körpermitte. Das ist dann völlig unstreitig eine Notwehrhandlung (eig. Nothilfe, ist aber das selbe).
Das kommt wiederum darauf an. Wenn der Täter mit der Beute im Gepäck flieht, dann liegt noch ein Angriff vor, weil ein Diebstahl erst dann beendet ist, wenn der Dieb die Beute gesichert hat.Mindermeinung. Nach herrschender Meinung ist der Diebstahl beendet, wenn die Beute im Sack des Täters ist.