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Der Notwehr-Thread

276 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Notwehr, Justizirrtümer, Rechtsunsicherheit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Notwehr-Thread

12.10.2013 um 14:50
Wer ist für Dich "Ihr"?

Ihr, die ihr die Handlung des Rauchers runterspielt. Bzw. anderen das Recht auf körperliche Unversehrtheit absprecht. Z-Qualm ist krebserregend, das ist schon sehr lange bewiesen und damit ist es KV, jemanden damit zu beräuchern. Obs dir gefällt oder nicht. Is auch KV, jemandem eine Latte über die Rübe zu ziehen ohne dass er gleich dran stirbt.


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Der Notwehr-Thread

12.10.2013 um 14:55
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Was würdest du machen, wenn ich dir nen Eimer Benzol drüberkippe? Oder dich schön mit Formaldehyd umgebe?
Ein kleiner aber feiner Unterschied ist dabei die Menge der schädlichen Stoffe.

Etwas, was Du beständig ignorierst. Mal wieder ein hinkender Vergleich von Dir. Das ist Fakt.
Obs Dir gefällt oder nicht.

Und das glaube ich ganz gewiss.


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12.10.2013 um 14:57
@klausbaerbel

körperliche Unversehrtheit ist z. B. beim Beibringen einer Wunde, dem Verabreichen eines gesundheitsschädlichen Stoffes, dem Ausschlagen von Zähnen, dem Entfernen eines Körperteils, dem Zufügen einer Prellung, der Defloration, dem Abschneiden der Haare beeinträchtigt

Schmidt/Priebe, Strafrecht Besonderer Teil I, 8. Aufl. 2009, Rn. 288

So, der Qualm ist per Definition ein gesundheitsschädlicher Stoff, damit ist der Tatbestand erfüllt, über die Menge steht da nämlich nix :-P


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Der Notwehr-Thread

12.10.2013 um 14:57
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Ihr, die ihr die Handlung des Rauchers runterspielt.
Die Handlung des Mannes als Körperverletzung einzustufen ist halt lächerlich.


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12.10.2013 um 14:57
@klausbaerbel

Nein, ist geltendes Recht.


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12.10.2013 um 14:58
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:So, der Qualm ist per Definition ein gesundheitsschädlicher Stoff, damit ist der Tatbestand erfüllt, über die Menge steht da nämlich nix
Der Stoff wurde allerdings nicht verabreicht. :D


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12.10.2013 um 14:59
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Nein, ist geltendes Recht.
Ist lächerlich, da es, wie wir hier gelernt haben, immer Auslegungssache des Richters ist.


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12.10.2013 um 15:04
@klausbaerbel

Doch wurde er, nämlich über die Luft direkt ins Gesicht des Opfers. Weil, die Form der Abreichung ist auch nicht definiert, Scheiße, wa? :D

Ist lächerlich, da es, wie wir hier gelernt haben, immer Auslegungssache des Richters ist.

Wenn eine KV das Verabreichen von gesundheitsschädlichen Substanzen ist und der Fall vorliegt, muss der Richter drauf erkennen, denn er darf nicht am Gesetz vorbeientscheiden ;)


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12.10.2013 um 15:05
@GilbMLRS

Ist denn sichergestellt, daß gesundheitlich schädliche Stoffe aufgenommen wurden?

Wenn nicht, wäre es schlimmstenfalls versuchte Körperverletzung.

Blöd, ne? :D


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12.10.2013 um 15:06
@klausbaerbel

Versuchte KV ist auch strafbar ;)

Blöd, ne? :D


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12.10.2013 um 15:07
@GilbMLRS

Das Urteil lautet aber Körperveletzung.

Schade aber auch. :D


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12.10.2013 um 15:08
@klausbaerbel

Tja, dann scheinen die Stoffe aufgenommen worden zu sein, denn im Urteil heißt es, dass die Atemwege der Frau gereizt wurden. Also ist die KV erfüllt. Schade aber auch....nur leider nicht für mich ;)


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12.10.2013 um 15:10
@GilbMLRS

Die Ursache der Reizung ist anscheinend nicht eindeutig festgestellt worden. Insofern ist das Urteil allemal anfechtbar.

Schade aber auch.


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12.10.2013 um 15:13
@klausbaerbel

Ok, wenn ich mal jemanden mit dem Auto überfahr, beruf ich mich auch drauf, dass es doch sein könnte, dass er vorher eh schon annem Infarkt gestorben ist oder irgendwas ominöses anderes seinen Tod verursacht hat :D :D :D


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12.10.2013 um 15:14
@GilbMLRS

Das ist durchaus Dein gutes Recht. ;)


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12.10.2013 um 15:16
@klausbaerbel

Und sicher genauso plausibel wie deine Behauptung grad^^


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12.10.2013 um 15:17
@GilbMLRS

Wie es mit Behauptungen nunmal so ist. Weißt Du ja selbst an Besten. -.-


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12.10.2013 um 15:36
@Smithonian
Wenn ich 2000€ bei mir hab und ich werd überfallen, dann is er tot
Seit wann hat der tot ( das töten) etwas mit Notwehr oder Selbstveteitigung zu tun ?


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12.10.2013 um 15:41
@Saturius
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Wäre ich also ein schmales Handtuch, dürfte ich es.
Bin ich muskulös, dürfte ich gar nix tun?
Wäre ich normal gebaut, dürfte ich einfach weggehen und es über mich ergehen lassen?
Wo bitte soll ich so etwas geschrieben haben?
Auch als muskulöser Kampfsportler müsstest du nicht weggehen - nur das mildest mögliche Mittel wäre wohl ein anderes.
Wiegst du 40 Kilo mehr und bist 2 Köpfe größer als deine Kontrahentin ist es dir zuzumuten sie einfach wegzuschubsen. Das beendet den Angriff auch und bedeutet für dich keine Gefahr.
Wiegst du hingegen 50 Kilo und hast es mit einer Ringerin zu tun, dürftest du problemlos das Glas schmeißen. Die Gefahr, dass es dir nicht gelingt sie wegzuschubsen, ist enorm, unter Umständen würde sie dich bei dem Versuch sogar noch verletzen.


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12.10.2013 um 15:58
Also, wenn mich jetzt demnächst jemand in näherer Umgebung anniest oder
anhustet, sehe ich darin eine Körperverletzung, denn ich könnte ja erkranken.

Es wage niemand, sich mir mit Schweißgeruch oder sonstigen Ausdünstungen
zu nähern und ein Furz wäre der Gipfel der Frechheit, weil mein Wohlbefinden
leidet, mein Appetit schwindet und ich erst mal eine Weile der Erholung brauche.

Sollte irgendeine Gesichtsruine auch nur wagen, mich anzusprechen und dann
vielleicht noch primitiv, sehe ich mich in meiner Psyche und meinem ästhetischen
Empfinden erheblich gestört, das dann Stunden braucht, um wieder in Balance
zu kommen.

Bin ich anwesend, erwarte ich gedämpfte Geräusche, da mein Gehör auf Grelles
und Schrilles mit Schmerzen reagiert, Gleiches gilt für das Licht. Da bin ich
empfindlich und kann bei Rücksichtslosigkeit stundenlang nur noch verschwommen
wahrnehmen.

So und das alles empfinde ich als Körperverletzungen und trage jetzt stets ein
Glas bei mir wie die junge Frau, die mit ihrer Klage wegen Zigarettenqualm
beim Richter Gehör fand. Und walte Hugo, ich werde nicht gerecht behandelt! ;-)


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Der Notwehr-Thread

12.10.2013 um 16:35
@threadkiller
Ich nehm mal an, du hast den Satz im Zusammenhang gelesen?
Unser Tutor wollte uns damit nur zeigen, dass die übliche Verhältnismäßigkeitsabwägung im Notwehrrecht eben nicht greift.
Wenn du überfallen wirst und das mildest mögliche Mittel, das dir zur Verfügung steht, ein Messer ist, mit dem du den Angreifer abwehrst, so darf dieser sogar dabei umkommen, ohne dass du belangt werden kannst. Soweit zumindest die Theorie ;) Die Praxis sieht das ja manchmal etwas anders und darum gehts ja auch in dem Thread.
War also nur ein ziemlich überspitztes Beispiel.


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Der Notwehr-Thread

13.10.2013 um 10:37
@Smithonian
Zitat von SmithonianSmithonian schrieb:Verhältnismäßigkeitsabwägung im Notwehrrecht eben nicht greift.
Doch mit Sicherheit auch wenn du einen überspitzes Beispiel bringst schliesst das Töten aus
weil in der Notwehr keine tötungs Absicht vorhanden ist. . Punkt

Beispiel 1.
Du wirst mit einer Pistole angegriffen, du greifst nach einer Pistole um dich zu "wehren", schiesst zwischen den Augen, der Angreifer ist Tot.
Jetzt kommt die Frage, war das deine Absicht jemanden zu töten oder hast du nur geschossen um dich zu wehren.
Also hier kommt auf die Absicht an, ob es Notwehr oder Absicht war.


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13.10.2013 um 14:18
@klausbaerbel
Ich finde es immer wieder interessant wie die Tatsache ignoriert wird, daß man mit einen Glas tödliche Verletzungen zufügen kann.

Kann, ist aber in dem Falle nicht geschehen. Die 'tödliche Verletzung' war eine Beule, die sich der Provokateur zugezogen hat. Wahrscheinlich war der Grad dieser tödlichen Verletzung bei der Entscheidungsfindung des Richters auch ausschlaggebend, das Ganze als Notwehr durchgehen zu lassen.

Noch was, bevor hier ewig über die Gefährlichkeit des Anpusten diskutiert wird: Notwehr kommt auch bei Verletzung des Ehrgefühls zum Einsatz. Mit anderen Worten - niemand muss sich in der Öffentlichkeit erniedrigen und demütigen lassen.


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13.10.2013 um 14:27
Erstaunlich... das jetzt wieder das Rauchen herangezogen wird. :D

Von den Abgasen aus industrieller Produktion und auch von KFZ Abgasen.. werden wir auch bedroht.
Die sind ebenso krebserregend. Spricht man aber seltsamerweise nicht gerne von... woran mag das bei unserer Konsum- und Mobilitätsgesellschaft wohl liegen? :)


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Der Notwehr-Thread

13.10.2013 um 16:34
@Gwyddion

Die Schornsteine beugen sich aber nicht zu dir herunter, pusten dir ins Gesicht und fragen dich, was du dagegen tun willst^^

Und wenn sie das tun....zeig sie halt an, statt hier zu flennen^^


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