@Wireless Das Problem bei den Fällen, die hier gezeigt wurde, ist zweierlei. Erstens kennen wir nur eine Seite der Darstellung und zweitens kann es sich um wirklich dumm gelaufene Sonderfälle handeln.
Es ist nicht wahrscheinlich, dass Du aufgrund einer echten (unprovozierten) Notwehrhandlung auch schon beim AG verurteilt wirst.
Du solltest Dir nur nicht zu fein sein, Deine Angst in dieser Situation auch zu schildern.
Zusätzlich solltest Du auch wissen, dass die Fälle, die es in die Medien schaffen, selten so klar nachvollziehbar abgelaufen sind.
Da ist es nicht so, dass einer versucht, Deine Freundin vor Deinen Augen zu vergewaltigen und Du erschießt ihn. Sondern da wird erst gegenseitig provoziert und beleidigt. Es wird gerangelt und am Ende hat einer ein Messer im Bauch. Das dann aufzudröseln ist schwer.
Der beste Tipp ist stets: Weglaufen und die Polizei rufen, auch wenns gegen die Ehre geht.
Damit meine ich natürlich nicht weglaufen, wenn es darum geht, einem andern zu helfen!
Luminarah schrieb:Ich sehe aber auch nicht ,wie man das ändern könnte. Ist ein oft zu beobachtendes Problem.
Durch die Hinzuziehung sachverständiger Zeugen. Da muss eben ein Fachmann dazu aussagen. Ein "kampferprobter" Polizist, ein Psychologe etc.
Für mich sieht das eher nach Anwaltsversäumnissen aus. Wenn ich als Verteidiger den Eindruck gewinne, dem Richter fehlt an einer Stelle die fachliche Kompetenz, muss ich darüber eine Beweiserhebung beantragen.