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Der Notwehr-Thread

276 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Notwehr, Justizirrtümer, Rechtsunsicherheit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Notwehr-Thread

22.03.2013 um 07:25
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Ich persönlich sehe es so, das vermutlich sogar die meissten, bevor sie schiessen würden diesen Schuss androhen würden in irgendeiner Form.
Wenn das nicht fruchtet, kann man noch in die Luft ballern. Wenn das auch nichts hilft, kann man dann schließlich auf den Angreifer schiessen. Ob der das dann überlebt, ist meines Erachtens bestenfalls zweitrangig.


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Der Notwehr-Thread

22.03.2013 um 08:38
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Der erste und der dritte Abschnitt erklären eigentlich ganz gut warum die Androhung von Gewalt in einer Notwehrlage eben NICHT erforderlich ist.
Das ist doch Unfug. Stellst Du Dich absichtlich so an oder verstehst Du es wirklich nicht?

Also noch mal: Es hängt von der konkreten Situation ab, welche "Gegenmaßnahme" vom Notwehrrecht gedeckt ist und welche nicht. Wenn Du in der speziellen Situation genug Zeit hast, zunächst zu warnen, musst Du warnen, weil ein gezielter Schuss dann nicht das mildeste Mittel ist. Nur das mildeste Mittel ist als Ausnahme zu den allgemeinen Regeln erlaubt.
Da gibt es keine allgemeingültige abstrakte Unterstellung möglicher Verläufe der Situation. Es wird die konkrete Situation betrachtet, die Reaktion des Angreifers, die Fähigkeiten des Verteidigers, dei zeitlichen Abläufe. Alles ganz konkret.


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22.03.2013 um 09:24
Wird doch in anbetracht der gefahr dann anulliert


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22.03.2013 um 09:41
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das ist doch Unfug. Stellst Du Dich absichtlich so an oder verstehst Du es wirklich nicht?
Ich lese nur was geschrieben steht. Wenn du die Worte SOFORT und ENDGÜLTIG und den Satz "Der Angegriffene muss sich jedoch hierbei nicht auf das Risiko einer unzureichenden Abwehrhandlung einlassen." nicht verstehst kann ich da auch nichts für.

SOFORT heisst, ich muss nicht erst den Umweg über irgendwelche Androhungen bzw. Warnungen gehen bevor ich zur Tat schreite um den Angriff ENDGÜLTIG zu beenden.


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22.03.2013 um 09:43
als erstes sollte wohl in Erwägung gezogen werden, ob man sich der Gefahrensituation entziehen kann.....so ganz ohne Gewalt.....

außerdem ist es für mich nicht nachvollziehbar, meinen Besitz (den Fernseher z.B.) mit meinem Leben zu verteidigen oder dafür das Leben des Einbrechers zu riskieren....das ist nicht verhältnismäßig


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22.03.2013 um 09:46
@El_Gato
Zitat von El_GatoEl_Gato schrieb:Wenn das nicht fruchtet, kann man noch in die Luft ballern. Wenn das auch nichts hilft, kann man dann schließlich auf den Angreifer schiessen. Ob der das dann überlebt, ist meines Erachtens bestenfalls zweitrangig.
Und mit jeder Sekunde die du damit verbringst den Angreifer noch zu warnen vergrößert sich ggf. die Distanz zwischen dir und dem Angreifer, sodass du gar keine Chance mehr hast den Angriff zu beenden.


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22.03.2013 um 09:47
Das kommt doch alles auf die Umstände des Einzelfalles an, wenn jemand überraschend von hinten überfallen und gewürgt wird und sticht den Täter dann nieder,dann muss er vorher gar nichts androhen,das ist doch klar. Da gibt es keine verbindliche Regeln.

Das entscheidet dann der Richter ,was im Einzelfall angemessen war.


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22.03.2013 um 09:49
@McMurdo
ach, ist es denn "schlimm", wenn sich die Distanz vergrößert, man sich somit weniger in Gefahr befindet und man somit den "Angriff nicht beenden" muss? Ist ja ein ganz neuer Aspekt, wenn eine Warnung dazu dienen würde, einen Angriff und die angebliche Verteidigung zu verhindern.....


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22.03.2013 um 09:51
@McMurdo

Ich denke, sowas erkennt man dann doch. Und ausserdem muss man schon ziemlich dämlich sein, den zu ärgern, der die Waffe hat. Oder gar einen Angriff zu starten.

@Tussinelda

Warum sollte man noch flüchten, wenn man die Situation schon unter Kontrolle hat?
Da kann man genauso gut auch gleich die Cops holen.
Eine Flucht birgt Gefahren in sich. Man könnte stolpern und sich somit in eine sehr unvorteilhafte Lage gegenüber seinem Angreifer bringen.
Wer sagt, daß man schneller laufen kann als er? Wer sagt, daß man mehr Kondition hat?


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22.03.2013 um 09:54
@El_Gato
weil Rückzug, bevor es zum "showdown" kommt immer in Erwägung gezogen werden sollte....meiner Meinung nach, wenn jemand mit einer Waffe direkt vor mir steht, ist das wohl zu spät, aber wenn man einen Einbrecher hört muss man sich ja nicht bewaffnen und ihm entgegen gehen, man sieht ja (O.P.) und viele andere derartige Fälle, was dabei heraus kommen kann.....also ich will niemanden töten, aus Versehen oder weil er meinen Fernseher mitnehmen wollte......


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Der Notwehr-Thread

22.03.2013 um 09:57
Teilweise (Frister GA 1985, 553; wohl auch Roxin AT I § 15 Rn. 87) wird daraus die Konsequenz
gezogen, Tötungshandlungen zur Verteidigung von Sachwerten seien nicht gerechtfertigt.


Θ Nach h.M. (Stratenwerth/Kuhlen § 9 Rn. 91; NK/Herzog § 32 Rn. 95 f.; Fischer StGB § 32 Rn. 40) schränkt Art. 2 II lit. a EMRK das Notwehrrecht bei der Tötung des Angreifers zur Vertei- digung von Sachwerten nicht ein.

http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=4247


Kann man jetzt lange diskutieren...


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22.03.2013 um 09:58
@Tussinelda

Du hast ein Kind. Ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich, dich mit ihm unbemerkt aus dem Haus schleichen zu können, während möglicherweise bewaffnete Einbrecher (ja, auch ein großer Schraubenzieher gibt eine hervorragende und tödliche Waffe ab, den brauchen sie um Fenster aufzuhebeln) zugange sind.


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22.03.2013 um 10:01
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:also ich will niemanden töten, aus Versehen oder weil er meinen Fernseher mitnehmen wollte
Das steht dir immer frei. Vom Notwehrrecht gedeckt ist es allerdings,wenn du runter läufst,um ihn zu verteidigen:

Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die geeignet ist, den Angriff sofort, sicher und endgültig zu beenden und dabei das relativ mildeste der in Betracht kommenden Verteidigungsmit- tel ist (BGHSt. 3, 217; Kindhäuser AT § 16 Rn. 27). Dafür kommt es maßgeblich auf die konkrete Kampfeslage an (BGHSt. 27, 336), die daher im Gutachten regelmäßig umfassend herausgearbei- tet werden muss.
Auf Verteidigungsmittel, deren Abwehrerfolg ungewiss ist, muss sich der Täter nicht verlassen (BGH NStZ-RR 2007, 199).
Auch Flucht ist kein in Betracht kommendes Mittel, da das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht und der Angegriffene auch für den Bestand der Rechtso

http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=4247


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22.03.2013 um 10:06
@El_Gato
achso, weil ich ein Kind habe lasse ich es dann darauf ankommen, mich und mein Kind einer potentiell gefährlichen Situation auszusetzen, es auf einen "Schusswechsel" ankommen zu lassen etc.
Ich kann mein Kind auch aus dem Fenster lassen, wir wohnen im Erdgeschoss, zudem habe ich keine Waffen griffbereit, wenn ich im Bett liege, wirkliche Waffen besitze ich eh keine. Es ist auch weder hier noch in den USA jemals dazu gekommen, dass ich mich mit Waffengewalt hätte verteidigen müssen......und ich habe einen Hund, das soll/kann ja abschrecken, falls er anschlägt (bei meinem eher zweifelhaft, die knurrt nur)
auf jeden Fall würde ich versuchen, mich der gefährlichen Situation zu entziehen, wenn möglich, mich ihr nur stellen, wenn nicht anders möglich, der Situation keinesfalls entgegen gehen.....


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22.03.2013 um 10:09
@Tussinelda

Also wirklich. Du und dein Kind seid schon in einer gefährlichen Situation, wenn Einbrecher sich im Haus rumtreiben. Ich hab ja nicht gesagt, daß du dir gleich Feuerwaffen anschaffen solltest.
Pfefferspray und ein Elektroschocker tuns auch.
Erst mit dem Spray blenden, dann eine ordentliche Ladung mit dem Schocker verpassen und anschließend die Cops holen.


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22.03.2013 um 10:11
Hier im Thread geht es um Notwehr. Damit ist die Konfrontation als gesetzt anzusehen für die Diskussion. Alles andere ist Mentalitätssache und schwer zu besprechen


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22.03.2013 um 10:12
@El_Gato
Ich denke auch,das man erst mal besser fährt ,versuchen zu entkommen als den Helden zu spielen. Aber das soll jeder halten wie er will.


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22.03.2013 um 10:14
@Luminarah

Das hängt immer ganz von der Situation ab. Wenn eine erfolgreiche Flucht wahrscheinlich ist, würde ich natürlich diese wählen, falls nicht irgendwas anderes dagegen sprechen sollte.


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22.03.2013 um 10:15
@El_Gato
also wirklich, da stehen dann (in einem Haushalt mit Kind!!) Elektroschocker und Pfefferspray am Bett, während ich das Kind im Arm halte benutze ich dann Pfefferspray und den Schocker, alles nur, weil ich mich krampfhaft verteidigen will, wenn ich hätte flüchten können?


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22.03.2013 um 10:16
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:außerdem ist es für mich nicht nachvollziehbar, meinen Besitz (den Fernseher z.B.) mit meinem Leben zu verteidigen oder dafür das Leben des Einbrechers zu riskieren....das ist nicht verhältnismäßig
Es geht ja auch nicht darum den Einbrecher auf jedenfall zu stellen oder den Diebstahl unbedingt zu verhindern. Wenn du für dich entscheidest nicht einzugreifen ist das natürlich ebenso dein gutes Recht aber du handelst eben auch nicht rechtswidrig wenn du eine Tat begehst um den Diebstahl zu beenden.


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