Fichtenmoped schrieb:In dem Moment wo Gift, Waffen o. Hinterlist (sollte bei den Vorwürfen der AfD entsprechen) ist es gefährliche KV.
Bin ich ja auch von ausgegangen.
Wegen Verdachts auf eine mögliche beigefügte gesundheitsgefährdende Substanz, ja auch wahrscheinlich noch hinterlistig.
Und Verdacht auf eine Spritze dürfte dann zusätzlich bestimmt auch noch unter Mittels eines gefährlichen Werkzeug fallen - oder?
War mir ziemlich sicher gewesen, dass man wegen einer gefährlichen KV und nicht nur der einfachen ermittelt.
Aber selbst wenn es nur einen Anfangsverdacht auf die einfache KV gewesen wäre, wäre für diese je nach den Umständen des Einzelfalls auch nicht erst ein Strafantrag seitens des mutmaßlichen Geschädigten nötig gewesen.
(Bspw. wenn es sich um Personen des öffentlichen Lebens wie Politiker oder so handelt, könnte ich mir das dann u.a. vorstellen. Also dass man in so einem Fall öffentliches Interesse begründen könnte)
Ps.
Für die gefährliche KV ist ein Strafantrag natürlich gar nicht erst notwendig, da grundsätzlich immer ein Offizialdelikt.