AfD
24.03.2020 um 19:47@abberline
Zweitens gibt es konkrete Regeln für den Zusammenschluss von Bundesländern, das ist also durchaus möglich, wenn die Betroffenen zustimmen. Ba-Wü ist so entstanden. Bei Berlin und Brandenburg haben die Menschen dagegen gestimmt.
Im Übrigen treffen sich die Innenminister der Länder regelmäßig, um sich abzustimmen. Schon mal was von der Innenministerkonferenz der Länder gehört? Nein?
Und welche einheitliche Linie meinst Du überhaupt? In fast allen wesentlichen Bereichen setzt die Polizei ja Bundesrecht um, oder ist die Ländergesetzgebung durch Rahmengesetze eingeschränkt.
Der Vorteil des Wissenschaftlers ist, dass er unter Anwendung rigoroser wissenschaftlicher Methoden Feststellungen trifft, die dann von anderen Wissenschaftlern überprüft werden. Das führt zu ziemlich guten Ergebnissen. Persönlich betroffene Menschen sehen das mit dem Quatsch übrigens auch anders, aber gut zu wissen, dass diese Mitmenschen Dir gleichgültig sind.
Unabhängig davon, will die AfD aber die Besetzung von Professuren für diesen Forschungsbereich verbieten und das Zurverfügungstellen von Mitteln zur Genderforschung, vermutlich weil die Ergebnisse der AfD nicht passen. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheit von Wissenschaft und Lehre. Art. 5 Abs. 3 GG. Nochmal für Dich zum mitmeißeln: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei." Punkt. Keine Einschränkungen. Die können sich allenfalls aus anderen Grundrechten ergeben und werden generell extrem restrivtiv gehandthabt.
@juanita
@Zarastro
Ja, die Deutlichkeit der Herrschaften ist schon erschreckend.
@Freki2.0
@bgeoweh
Der Antrag war auf Beseitigung der Auflage gerichtet, dem wurde stattgegeben, ergo die Bezeichnung Faschist im Rahmen der Demo erlaubt. Hier der Tenor des Beschlusses:
abberline schrieb:Seh ich anders. Zumindest könnte man die Zahl der Bundesländer halbieren, aber wer will schon die Schulden von Berlin oder Bremen?Erstens hat die Anzahl der Bundesländer nichts mit dem zu tun, was die AfD mit Teilen ihres Programmes erreichen will. Der Föderalismus ist Staatsprinzip und das aus gutem Grund. Wenn Du die deutsche Geschichte kennen würdest, insbesondere wie die NSDAP an die Macht kam, wüsstest Du wie wichtig auch und gerade starke Länder sind. Obliegt die Verwaltung und Exekutivgewalt der Hoheit der Länder - und hierzu gehört insbesondere die Polizeihoheit - wird das mit der Machtergreifung und Gleichschaltung schon deutlich schwieriger. Darüber hinaus soll die Verwaltung immer möglichst nah am betroffenen Menschen erfolgen. Daher haben wir auch starke Gemeinden, die ihre Belange selbst verwalten. Dieses Staatsprinzip will die AfD in wesentlichen Punkten mit ihrem Programm aushöhlen bzw. sich darüber hinwegsetzen. Das ist verfassungswidrig und verstößt gegen die FDGO.
Zweitens gibt es konkrete Regeln für den Zusammenschluss von Bundesländern, das ist also durchaus möglich, wenn die Betroffenen zustimmen. Ba-Wü ist so entstanden. Bei Berlin und Brandenburg haben die Menschen dagegen gestimmt.
abberline schrieb:Föderalismus ist in manchen Punkten ok, einiges, wie zb die Bildung müsste zentral laufen.Nein. Du hast natürlich bislang kein Argument dafür gebracht, warum das so sein "muss". Der Bund hat bereits in vielen Bereichen die Gesetzgebungskompetenz, diese den Ländern auch noch im Bereich der Bildung zu nehmen, würde die Eigenständigkeit der Länder völlig beseitigen. Das ist inakzeptabel und verfassungswidrig. Die AfD will aber nicht nur hier das Föderalismusprinzip verletzen, sondern darüber hinaus gleichzeitig auch noch das grundrecht auf Freiheit von Wissenschaft und Lehre. Beides ist verfassungswidrig.
abberline schrieb:Polizei lässt sich drüber streiten, zumindest müssten sich die Länder auf eine einheitliche Linie einigen.Nein, darüber lässt sich nicht streiten. Das wurde bereits in den 50igern diskutiert und als offensichtlich verfassungswidrig ganz schnell verworfen. Die Polizeihoheit muss bei den Ländern bleiben, nur so bleibt eine effektive Kontrolle der Polizei durch die Betroffenen gewährleistet und nur so kann einem Missbrauch des Polizeiapparates entgegengewirkt werden. Der Bund hat seine eigene Polizei dort wo sie gebraucht wird, namentlich die Bundespolizei zum Grenzschutz und das BKA. Das reicht völlig aus.
Im Übrigen treffen sich die Innenminister der Länder regelmäßig, um sich abzustimmen. Schon mal was von der Innenministerkonferenz der Länder gehört? Nein?
Und welche einheitliche Linie meinst Du überhaupt? In fast allen wesentlichen Bereichen setzt die Polizei ja Bundesrecht um, oder ist die Ländergesetzgebung durch Rahmengesetze eingeschränkt.
abberline schrieb:Dieses Kompetenzgerangel kann nämlich störend sein, wenn es mal schnell gehen muss.Welches Kompetenzgerangel? Wir sind nicht die USA und auch da wird viel in Hollywood-Filmen übertrieben. Im Übrigen gibt es für den Katastrophenfall auch Regelungen. Was die AfD will, ist die dauerhafte Unterstellung wesentlicher großer Polizeiverbände der Bundesregierung und eine zentrale Organisation. Damit werden für die FDGO wesentliche Kontroll- und Schutzmechanismen ausgesetzt. Wieder: Das ist verfassungswidrig und aus gutem Grund. Du kannst natürlich gerne verfassungsfeindliche Positionen vertreten, gut ist das aber nicht.
abberline schrieb:Der Genderkram ist auch dann oft Quatsch, wenn manche Wissenschaftler heutzutage behaupten, dass es x Geschlechter gäbe. Nur weil die das sagen, wird es nicht richtiger.Das ist als Aussage zunächst so richtig, gilt aber natürlich für alle Menschen, ganz besonders auch und gerade für Dich. Wenn Du also behauptest, dass das Quatsch wäre, wird das daurch natürlich nicht richtiger. Mglw. hättest Du ja auch im Jahr 1633 gesagt, dass das heliozentrische Weltbild Quatsch ist, und bloß weil manche Wissenschaftler heutzutage behaupten, dass sich die Erde um die Sonne dreht, wird es nicht richtiger.
Der Vorteil des Wissenschaftlers ist, dass er unter Anwendung rigoroser wissenschaftlicher Methoden Feststellungen trifft, die dann von anderen Wissenschaftlern überprüft werden. Das führt zu ziemlich guten Ergebnissen. Persönlich betroffene Menschen sehen das mit dem Quatsch übrigens auch anders, aber gut zu wissen, dass diese Mitmenschen Dir gleichgültig sind.
Unabhängig davon, will die AfD aber die Besetzung von Professuren für diesen Forschungsbereich verbieten und das Zurverfügungstellen von Mitteln zur Genderforschung, vermutlich weil die Ergebnisse der AfD nicht passen. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheit von Wissenschaft und Lehre. Art. 5 Abs. 3 GG. Nochmal für Dich zum mitmeißeln: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei." Punkt. Keine Einschränkungen. Die können sich allenfalls aus anderen Grundrechten ergeben und werden generell extrem restrivtiv gehandthabt.
abberline schrieb:Dazu kommt die sog Gendersprache, die ausser ein paar Leute zum Glück niemand anwendet, weil sie einfach grauslich zu lesen ist. Und oftmals auch unsinnig. Lehrer und Lehrende etcDas magst Du so sehen, manch Betroffener findet das nicht so und ich oersönlich auch nicht. Hat aber nichts mit dem Verbot der Genderforschung zu tun, das verfassungswidrig ist und natürlich wieder der Eingriff in die Kulturhoheit der Länder.
abberline schrieb:Ein vernünftiges Einwanderungsgesetz bräuchten wir auch, Kanada, Australien und Co als Vorbilder wäre doch nicht verkehrt.Wir haben mittlerweile ein Einwanderungsgesetz. Die von mir kritisierten Punkte bezogen sich aber auch wieder auf ganz andere Programmpunktem, namentlich die geplante Abschaffung des Grundrechts auf Asyl (verfassungswidrig) als auch die rassistische Blut-und-Boden-Ideologie und die damit einhergehende Diskrkiminierung und Verletzung der Menschenwürde der Deutschen mit Migrationshintergrund. Auch hier wieder für Dich zum Mitmeißeln: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
abberline schrieb:Das Asylrecht abschaffen ist natürlich Quatsch, genauso wie manches andere im Programm. Vieles wirkt so verbissen und manches ist wirklich Unsinn.Nein, das ist nicht "nur" Quatsch, eine hanebüchene Verharmlosung dieser krassen geplanten Verfassungsbrüche. Das sind schwerwiegende Verletzungen von Grundrechten und Staatsprinzipien, damit schwerwiegende Verstöße gegen die FDGO, damit verfassungsfeindlich. Und genau das ist die AfD: verfassungsfeindlich.
Aber Verbot? Da seh ich nix.
@juanita
juanita schrieb:Danke für das Auflisten der verfassungsfeindlichen Inhalte im Parteiprogramm der AfD!Nichts zu danken, gern geschehen. Aufklärung ist wichtig! Im Übrigen teile ich Deine Sorgen und Ängste, was die AfD angeht. Hoffen wir, dass das BfV mit Haldenwang an der Spitze jetzt seine Arbeit tut.
@Zarastro
Ja, die Deutlichkeit der Herrschaften ist schon erschreckend.
@Freki2.0
Freki2.0 schrieb:Ob man ihn jetzt noch so bezeichnen darf weiß ich nicht.@Senkuu
Senkuu schrieb:Aber Bernd Höcke darf noch als Faschist bezeichnet werden oder?Klar darf man Höcke noch als Faschisten bezeichnen, er ist ja auch einer. Das ergibt sich bereits aus den allseits bekannten Reden Höckes und seinem Buch. Ich zitiere mal aus dem Beschluss den Vortrag der Antragstellerin zu dem Thema:
Die Antragstellerin hat darauf hingewiesen, die Bezeichnung Faschist setze an realen Handlungen und Äußerungen H...s an, die auch als gerichtsbekannt vorausgesetzt werden könnten. Er sei einer der Sprecher der AfD Thüringen und seit der Landtagswahl 2014 deren Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag. Mit der sog. Erfurter Resolution habe er die AfD Strömung "Der Flügel" begründet. Auch durch eine Reihe von Sozialwissenschaftlern und Historikern werde eine offene Übernahme von faschistischen, rassistischen, antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Aussagen des deutschen Nationalsozialismus festgestellt, Im Juli 2018 sei sein Buch mit dem Titel "Nie zweimal in denselben Fluss" im Manuscriptum-Verlag erschienen. Es handele sich um ein rund dreihundert-seitiges Interview. Dieses Buch bestätige insgesamt eine faschistische Agenda des Herrn H... . Nach seiner Auffassung sei letztlich ein neuer Führer erforderlich, Teile der Bevölkerung sollten ausgeschlossen werden, insbesondere Migranten. In rassistischer Diktion wettere er gegen den angeblich "bevorstehenden Volkstod durch den Bevölkerungsaustausch". Gegenüber Andersdenkenden gelte: "Brandige Glieder können nicht mit Lavendelwasser kuriert werden, wusste schon Hegel”. Bezogen auf die von ihm angestrebte Umwälzung stelle er fest, dass "wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind" mitzumachen. Er denke an einen "Aderlass". Diejenigen Deutschen, die seinen politischen Zielen nicht zustimmten, würden aus seinem Deutschland ausgeschlossen werden. Er trete für die Reinigung Deutschlands ein. Mit starkem Besen sollten eine "feste Hand" und ein "Zuchtmeister" den Saustall ausmisten. Bezogen auf den Hitler-Faschismus sei diese für ihn vor allem die "katastrophale Niederlage von 1945". Schlimm sei gewesen, dass Deutschland den Weltkrieg verloren habe. In Dresden habe er eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" gefordert, was heiße, die Zeit des Hitler-Faschismus positiv zu betrachten, was auch insgesamt man aus seiner Rede herauslesen werde können. Dort fände sich auch eine Verherrlichung des Faschismus. Das Holocaust-Denkmal in Berlin bezeichne er als "Schandmal". Er setze immer weder an faschistischem Sprachduktus an: "Ich will, dass Magdeburg und dass Deutschland nicht nur eine tausendjährige Vergangenheit haben. Ich will, dass sie noch eine tausendjährige Zukunft haben, und ich weiß, ihr wollt das auch". Zu Hitler erkläre er, dass "Hitler als absolut böse dargestellt wird", und dass es nicht so "Schwarz und Weiß" sei. Im Kontext vieler anderer Aussagen sei immer wieder eine Verharmlosung und Relativierung Hitlers und des Dritten Reiches erfolgt.Richtigerweise stellte das Gericht hierzu fest AZ 2 E 1194/19 Me:
Damit Mt die Antragstellerin in einem für den Prüfungsumfang im Eilverfahren und angesichts der Kürze der für die Entscheidung des Gerichts verbleibenden Zeit in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht, dass es hier um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage hinsichtlich eines an prominenter Stelle agierenden Politikers geht und damit die Auseinandersetzung in der Sache, und nicht - auch bei polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.Das Gericht hat sich wie oft üblich, hier nur so weit aus dem Fenster gelehnt wie für die Entscheidung absolut notwendig. Bezeichnenderweise ist mit keine Klage oder Strafanzeige Höckes gegen die Verwendung dieses Begriffes bekannt.
@bgeoweh
bgeoweh schrieb:Umgekehrt, es wurde nicht erlaubt, es wurde festgestellt dass es nicht offensichtlich verboten ist. Der Antrag war auf Untersagung der Demonstration und wurde abgelehnt. Wie du richtig schreibst ein Beschluss, kein Urteil, damit hat überhaupt keine "gerichtliche Klärung" stattgefunden, es wurde lediglich festgestellt, dass es nicht so offensichtlich auf der Hand liegt dass es verboten werden muss.Das ist falsch. Die Stadt Eisenach hatte die Demonstration unter der Auflage gestattet, dass die Bezeichnung Faschist nicht verwendet wird. Gegen diesen Verwaltungsakt legte die Organisation der Demo Widerspruch ein und beantragte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen den versammlungsrechtlichen Auflagenbescheid.
Der Antrag war auf Beseitigung der Auflage gerichtet, dem wurde stattgegeben, ergo die Bezeichnung Faschist im Rahmen der Demo erlaubt. Hier der Tenor des Beschlusses:
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Auflage, in Nr. I.1. des Bescheides der Antragsgegnerin vom 25.09.2019 ("Die Bezeichnung Faschist ist im Rahmen der Versammlung untersagt.") wird wiederhergestellt.