sacredheart schrieb:Das Programm an sich ist nicht weiter problematisch.
Doch das ist es.
sacredheart schrieb:Sondern ein Punkt im parteiprogramm, der sie außerhalb der demokratischen Parteien stellen würde.
Hier ist eine kurze Liste der wesentlichsten verfassungswidrigen Programmziele der AfD (wobei ich wirklich nur die eklatantesten und eindeutigen Passagen zitiere, es gibt noch viel mehr Stoff, wenn man es genau nimmt):
S. 24: „Neustrukturierung der Bundespolizeien unter einheitlicher Führung“
„Überführung der Bereitschaftspolizeien der Länder in die Bundespolizei“
- Schwerwiegender Verstoß gegen das Föderalismusprinzip, dass der Ewigkeitsklausel unterliegt (Art. 20. Abs. 1, 30, 83 GG iVm Art. 79 Abs. 3 GG: Die Polizeihoheit liegt als Kernkompetenz bei den Ländern. Hier soll es darum gehen, große Polizeiverbände zentral der (natürlich erhofft AfD-geführten) Bundesregierung zu unterstellen, um einen bundesweiten Unterdrückungsapparat zur Verfügung zu haben, sowie das schon die NSDAP gemacht hatte.
S. 29: „Alle abgelehnten Asylbewerber sind in ihre Herkunftsländer zurückführen. Der Bund soll dafür zuständig werden, um eine einheitliche Verwaltungspraxis zu gewährleisten und die Verweigerungshaltung nicht kooperativer Bundesländer zu überwinden.“
- Erneuter schwerwiegender Verstoß gegen das Föderalismusprinzip, dass der Ewigkeitsklausel unterliegt (Art. 20. Abs. 1, 30, 83 GG iVm Art. 79 Abs. 3 GG: Die Polizeihoheit liegt als Kernkompetenz bei den Ländern. Hier soll es wieder darum gehen, das Bundesstaatsprinzip auszuhöhlen, um ggf. gegen den demokratischen Konsens in einem Bundesland vorgehen zu können. Im Übrigen bietet das vorhandene Instrumentarium des Rechtsstaates und der Verfassung hinreichende Möglichkeit, bei echtem Gesetzesbruch einer Länderverwaltung hiergegen vorgehen zu können.
S. 30 + 31: „Der massenhafte Missbrauch des Asylgrundrechts muss durch eine Grundgesetzänderung beendet werden.“
„Führen diese Maßnahmen nicht mindestens zu einer Null-Zuwanderung, muss ein Gesetz eine absolute Belastungsgrenze definieren, ab deren Erreichen zum Schutz Deutschlands keinerlei Asylbewerber mehr aufgenommen werden.“
- Schwerwiegender Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 und Art. 16a Abs. 1 GG: Das Grundrecht auf Asyl ist bereits im GG so massiv eingeschränkt, wie es nach Vorgabe des Art. 1 Abs. 1 GG gerade noch möglich ist. Eine weitere Einschränkung ist ohne Eingriff in den über Art. 79 Abs. 3 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG geschützten unantastbaren Kernbereich nicht möglich.
S. 32: „Die Zugehörigkeit zu ausländischen Terrororganisationen führt zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.“
- Schwerwiegender Verstoß gegen Art. 16 Abs. 1 S. 2 GG und über das GG integrierte völkerrechtliche Abkommen.
S. 34: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In der Ausbreitung des Islam und der Präsenz von über 5 Millionen Muslimen, deren Zahl ständig wächst, sieht die AfD eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung.“
„Ein Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung Deutschlands nicht vereinbar.“
- Schwerwiegender Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 3 GG. „Den Islam“, der die Rechtsordnung nicht respektiere, gibt es nicht. Generell werden alle Muslime allein durch ihre Religionsangehörigkeit als Gefahr eingestuft. Der nachgeschobene Satz, man respektiere die Religionsfreiheit ist da nur noch Makulatur. Man ersetze einfach mal Muslim und Isam durch Jude und Judentum im Programmtext. Das liest sich dann so:
„Das Judentum gehört nicht zu Deutschland. In der Ausbreitung des Judentums und der Präsenz von über 5 Millionen Juden, deren Zahl ständig wächst, sieht die AfD eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung.“ Na, klingelt es? Schon mal gehört, irgendwo?
Es geht im gleichen Text weiter so:
S. 35: „Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftszeichen ebenso ab wie den Muezzin-Ruf, nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt. Es handelt sich hierbei um religiösen Imperialismus.“
s. o.
S. 35: „Die islamtheologischen Lehrstühle an deutschen Universitäten sind abzuschaffen und die Stellen der bekenntnisneutralen Islamwissenschaft zu übertragen.“
- Schwerwiegender Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 GG und Art. 1 Abs. 3 GG sowie wie bereits zuvor gegen das Föderalismusprinzip. Wissenschaft und Kunst sind frei. Welche Lehrstühle an Universitäten eingerichtet werden, ist in erster Linie Sache der Universitäten als Selbstverwaltungskörperschaften und in zweiter Linie Sache der Länder, die die Kulturhoheit innehaben. Der Verstoß gegen den Gleichbehandlungsrundsatz ist auch offenkundig. (Mal völlig davon abgesehen, dass das mit die dümmste Forderung der AfD ist, selbst wenn man ihre Prämissen als richtig unterstellen würde, was nur noch mehr unterstreicht, worum es der AfD geht: den Islam als Religion in Deutschland zu vernichten.)
S. 37 (Hervorhebungen durch mich): „sorgen für eine Schrumpfung unserer
angestammten Bevölkerung um mehr als 250.000 Personen pro Jahr, mit stark steigender Tendenz. Die AfD stemmt sich gegen diesen Trend zur Selbstabschaffung und will Deutschlands Gesellschaft von Grund auf familien- und kinderfreundlicher gestalten. Wir wollen das Land unserer Väter und Mütter nicht
irgendjemandem hinterlassen, der dieses Erbe verschleudert oder
ausplündert, sondern unseren Nachkommen“
„Der Erhalt des eigenen Staatsvolks ist vorrangige Aufgabe der Politik und jeder Regierung.“
Hier wird der ganze rassistische ideologische Unterbau der AfD deutlich: Nicht die deutsche Staatsbürgerschaft ist für die AfD entscheidend, wie es das GG vorsieht, sondern die rassisch definierte „angestammte“ Bevölkerung. Die nicht ethnischen Deutschen werden in zutiefst verächtlicher Weise herabgewürdigt als irgendjemand der Deutschland ausplündert. Ein schwerwiegender Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG und deutliches Zeugnis dafür, dass die AfD der Blut-und-Boden-Ideologie der NSDAP nahesteht.
S. 40: „Gender-Ideologie marginalisiert naturgegebene Unterschiede zwischen den Geschlechtern und stellt geschlechtliche Identität in Frage. Sie will die klassische Familie als Lebensmodell und Rollenbild abschaffen. Damit steht sie in klarem Widerspruch zum Grundgesetz, das die (klassisch verstandene) Ehe und Familie als staatstragendes Institut schützt, weil nur dieses das Staatsvolk als Träger der Souveränität hervorbringen kann. Die Gender-Ideologie widerspricht sowohl den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Biologie und der Entwicklungspsychologie als auch der lebenspraktischen Alltagserfahrung vieler Generationen. Wir lehnen daher Bestrebungen auf nationaler wie internationaler Ebene ab, diese Ideologie durch Instrumente wie Gender-Studies, Quotenregelungen z.B. für Frauen, Propagandaaktionen wie den „Equal Pay Day“ oder die „geschlechterneutrale Sprache“ umzusetzen. Die AfD will, dass sich die Familienpolitik des Bundes und der Länder am Bild der Familie aus Vater, Mutter und Kindern orientiert. Wir lehnen alle Versuche ab, den Sinn des Wortes „Familie“ in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz auf andere Gemeinschaften auszudehnen und der Familie auf diesem Wege den besonderen staatlichen Schutz zu entziehen.“
Mal wieder davon abgesehen, dass die Wissenschaft was völlig gegenteiliges sagt, ist dies ein schwerwiegender Eingriff in die Unabhängigkeit des BVerfG als einzigem Organ mit Deutungshoheit über das GG, ein Eingriff in Art. 6 GG selbst, um Familien, die nicht dem AfD-Leitbild entsprechen, dessen Schutz zu entziehen und diese diskriminieren zu können, sowie ein Eingriff in Art. 1 Abs. 3 GG, nämlich die Aufhebung der Gleichbehandlung und Gleichberechtigung von Mann und Frau.
S. 41: „Die AfD stellt sich allen Versuchen klar entgegen, durch staatlich geförderte Umerziehungsprogramme in Kindergärten und Schulen das bewährte, traditionelle Familienbild zu beseitigen.“
„Die „Gender-Forschung“ ist keine seriöse Wissenschaft, sondern folgt der ideologischen Vorgabe, dass das natürliche Geschlecht (Sex) und das soziale Geschlecht (Gender) voneinander völlig unabhängig seien. Ziel ist letztlich die Abschaffung der natürlichen Geschlechterpolarität.
Bund und Länder dürfen keine Mittel für die „Gender-Forschung“ mehr bereitstellen und keine „Gender-Professuren“ mehr besetzen.
Bestehende Förderlinien sollen beendet werden, die der „Gender-Ideologie“ verpflichteten „Gleichstellungsbeauftragten“ an den Universitäten sind abzuschaffen.“
Und hier nochmal das Komplettpaket: Verstoß gegen Art. 1 Abs. 3 GG, Eingriff in die Kulturhoheit der Länder und Eingriff in die Freiheit von Wissenschaft und Lehre.
Die letzten beiden Punkte setzen sich in dem ganzen Pamphlet auf S. 43 bis 45 fort.
S. 47 „Der in Europa bereits stattfindende Kulturkampf zwischen Abendland und dem Islam als Heilslehre und Träger von nicht integrierbaren kulturellen Traditionen und Rechtsgeboten kann nur abgewendet werden durch ein Bündel von defensiven und restriktiven Maßnahmen, die eine weitere Zerstörung der europäischen Werte des Zusammenlebens aufgeklärter Bürger verhindern.“
Hier sind wir wieder bei rassistischer Hetze ganz im Stil der NSDAP mit pauschaler Verurteilung des Islam und der Forderung nach einem Bündel defensiver und restriktiver Maßnahmen, die auf dieser Basis entsprechend pauschal auch verfassungsfeindlich sind.
S. 48: „Für „politisch korrekte“ Kunst und Kultur darf es keine staatlichen Anreize geben.“
Und das in einem Atemzug mit Lippenbekenntnis zur Kulturhoheit der Länder, die man bereits unzählige Male auf den Seiten davor abgesprochen hat. Gemeint ist damit natürlich, dass man „entartete Kunst“ und solche, die sich kritisch mit rechtsradikalem Gedankengut auseinandersetzt, nicht mehr unterstützen will.
Fazit: Aus den offensichtlich verfassungswidrigen Positionen der AfD ergibt sich ein eindeutiges Bild. Die AfD strebt – auch schon nur mit ihrem Programm zur BT-Wahl 2017, den Rest habe ich mir nicht mehr angetan – die langfristige Abschaffung des Föderalismus als von der Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Staatsprinzips an. Insbesondere will die AfD die Hoheit über große Teile des Polizeiapparates zentral organisieren. Darüber hinaus will die AfD die Kulturhoheit der Länder im ersten Zug bereits massiv einschränken. Damit einhergehen schwerwiegende unvertretbare Eingriffe in die Freiheit von Wissenschaft und Lehre.
Des Weiteren geht die AfD von einem rassistischen Volksbegriff aus, auf den sie ihre wesentlichsten Programmpunkte stützt. Menschen mit Migrationshintergrund sind nach Vorstellung der AfD nicht Teil des schützenswerten Staatsvolkes. Vielmehr möchte die AfD langfristig eine „Minus-Zuwanderung“ erreichen. Die schwerwiegenden Verstöße gegen die entsprechenden Grundrechte sind hier zuvörderst Art. 1 Abs. 1 GG, sowie Art. 16a Abs. 1 GG. Auch die pauschale Diskriminierung des Islam gehört hier dazu und verletzt in gleicher Weise Art. 1 Abs. 1 GG wie Art. 4 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 3 GG.
Im Bereich der Familienpolitik will die AfD nicht nur in reaktionärer Weise die Zeit um 50 Jahre zurückdrehen, sondern darüber hinaus auch die Gleichstellung von Mann und Frau de facto abschaffen.
Damit bewegt sich bereits das Parteiprogramm der AfD nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
sacredheart schrieb:Die Frage ist, auf welcher Grundlage das eigentlich geschieht. Wenn man das an Wortäußerungen einzelner Protagonisten festmacht, ist das Eis recht dünn.
Das ist es nicht, wenn diese Protagonisten Führungspositionen innerhalb der Partei innehaben und/oder Mandatsträger sind, sowie die Anzahl dieser „einzelnen“ Personen eine gewisse kritische Masse überschreitet. Wesentlich ist dabei auch, wie weit sich die Partei von diesen Protagonisten distanziert.
Ein Beispiel, wie man es richtig macht: CDU-Mitglied Hohmann hält eine antisemitische Rede. Als Konsequenz daraus wird er aus der Partei ausgeschlossen.
Ein Beispiel, wie man es nicht richtig macht: Die AfD hat Hohmann dann als Mitglied aufgenommen und er sitzt nun für diese im Bundestag.
Abgesehen von Hohmann ist im Fall der AfD die Liste sehr, sehr lang. Angefangen bei den Bundestagsabgeordneten (vielen von ihnen auch mit hohen Ämtern in Partei oder Fraktion) Gauland, über Chrupalla, Meuthen, Weidel, Jongen, Pasemann, Jens Maier, Brandner, Bystron, von Storch, Felser, Glaser, Protschka, Boehringer, Hansjörg Müller, Komning, Kotré, Magnitz, Heßenkemper, Reichardt, Curio, Droese, Ehrhorn, Friedhoff, Friesen, Frohnmaier, Gottberg, Harder-Kühnel, Hemmelgarn, Groth, Höchst, Huber, Keuter, Neumann, Oehme, Pohl, Renner, Reusch, Seitz, Sichert, Spangenberg, Spaniel, Springer und Weyel.
In zweiter Reihe dann noch Münzenmaier, Braun, Bernhard, Bleck, Gottschalk, Hebner, Lucassen, Schlund und Wiehle.
Insgesamt sind von den 297 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AfD-Abgeordneten und der AfD-Fraktion mindestens 27 Aktivisten und Anhänger rechtsextremer Organisationen. Aus 23 der 92 Abgeordnetenbüros bestehen Verbindungen zu extrem rechten Parteien, Think-Tanks, Medien, Burschenschaften oder anderen Organisationen.
Daneben gibt es natürlich die drei Landeschefs Höcke, Kalbitz und Urban. „Der Flügel“, der von Höcke dominiert wird und geschätzte 40 % der Parteimitglieder hinter sich weiß.
Die zahlreichen weiteren Beispiele ("Einzelfälle" sind das nicht) auf Landesebene spare ich mir.
@tudirnix hatte hier auch schon mehrfach einen aufschlussreichen Artikel des Tagesspiegel verlinkt.
Das sind keine „einzelnen“ Protagonisten. Das sind herausragende Repräsentanten der Partei, die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten, Mitglieder des Vorstandes, Landeschefs und eine interne Organisation, die 40 % der Mitglieder hinter sich weiß, mit einem Führerkult um einen Faschisten, der ein Buch geschrieben hat, in dem er klarstellt, dass er mit „wohltemperierter Grausamkeit“ Volksteile entfernen will und ein rassisch reines Deutschland anstrebt. Dieser Faschist wird von Meuthen als "in der Mitte der Partei" verortet, Gauland nennt ihn "die Seele der Partei".
Wie man angesichts dieser überwältigenden Beweislast noch von „einzelnen“ Protagonisten sprechen und hier apologetische Beiträge für die AfD verfassen kann, ist mir völlig schleierhaft. Was die AfD mittlerweile ist, ist doch klar: eine rechtsextreme Partei.
sacredheart schrieb:Hm, die Regierung hat also den Präsidenten des Verfassungsschutzes ausgetauscht. Recht kurz danach wird die größte Oppositionspartei vom Verfassungsschutz überwacht. Das kann für die größte Oppositionspartei am Ende ganz erhebliche Folgen haben. Es ist ja nicht so, dass die Regierungsparteien davon nicht profitieren. Und es ist auch nicht ausgeschlossen dass der frisch ernannte Präsident den Menschen, die ihn ins Amt gebracht haben, einen gewissen Dank schuldet.
Erscheint Dir das losgelöst von Einzelpersonen eine gute und demokratieförderliche Entwicklung in einem Staat zu sein?
Du behauptest hier viele falsche Tatsachen. Zunächst einmal bleibt festzuhalten, dass die Versetzung in den Ruhestand auch und gerade auf Druck der Oppositionsparteien erfolgt ist, namentlich der FDP, Der Grünen und der Linken. Die sind nicht in der Regierung. Tatsächlich hatte sich die Regierung, gerade Seehofer, zunächst gegen die Entlassung von Maaßen gestemmt. Erst auf den Druck der Opposition und des Koalitionspartners SPD sowie der Bevölkerung hin, wurde Maaßen entlassen.
Deine Argumentation ist überhaupt problematisch, geradezu absurd, und erfolgt völlig losgelöst vom Kontext, obwohl dieser gerade essentiell ist. Nur weil eine verfassungsfeindliche Partei in der Opposition ist, heißt das doch nicht, dass man sie nicht beobachten darf. Wenn die mal an der Regierung ist, wird das nicht mehr funktionieren und wäre dann ja auch schon zu spät. Dass von einem Verbot andere Parteien mglw. profitieren, weil Wähler zu ihnen zurückkehren, die die beobachtete Partei gewählt haben ist ein nicht zu vermeidender Nebeneffekt und darüber hinaus ja auch erwünscht. Man will ja gerade nicht die Verfassungsfeinde an der Regierungsmacht haben. Eine Garantie, dass diese Wähler aber dann die Regierung wählen, gibt es doch gar nicht. Es gibt ja auch noch andere Oppositionsparteien.
Und dass das kurz aufeinander folgende Ereignisse waren liegt an der schon längst notwendig gewesenen aber versäumten Tätigkeit des BfV. Dass Maaßen hier nichts unternahm, ist ein krasses Fehlverhalten und Versagen seinerseits. Die Bundesregierung hätte schon viel früher einschreiten müssen. Man bedenke, dass die Partei mit einem eigenen Gutachten zu ihrer Verfassungsmäßigkeit diese gerade nicht attestiert bekam. Dass eine einfache Beobachtung gerechtfertigt und schon lange überfällig war, sollte doch recht offensichtlich sein, allein bei den ganzen Beziehungen zu rechtsextremen Organisationen. Dass die Beobachtung also ein paar Monate nach Maaßens Versetzung in den Ruhestand begann, liegt allein daran, dass diese hätte schon vor langer Zeit begonnen werden müssen und Haldenwang Gott sei Dank nicht noch länger die Hände in den Schoß legte.
Und ja, das ist eine gute und demokratieförderliche Entwicklung in einem Staat. Wir sind eine wehrhafte Demokratie und wir werden uns nie wieder wie Lämmer zur Schlachtbank führen lassen!
sacredheart schrieb:Grundsätzlich muss Regierung Opposition ertragen oder gegen sie argumentieren
Das ist grundsätzlich richtig, solange sich die Opposition auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt. Tut sie das nicht mehr, muss man das nur solange ertragen, wie die Partei aufgrund von Machtlosigkeit keine Gefahr darstellt (Bsp. NPD). Das ist bei der AfD nicht mehr der Fall. Sie stellt eine Gefahr dar und da muss man nicht wie in den Jahren 1930 ff. warten, bis es zu spät ist. Eine Partei, die nicht auf dem Boden der FDGO steht, wird diese nämlich beseitigen, wenn sie erstmal an der Macht ist.
sacredheart schrieb:Soweit ich weiss wurde ihm zum Verhängnis, dass er in Dresden (nach dem Messermord an einem Bürger und als bekannt wurde, dass 2 Asylbewerber tatverdächtig seien) keine Hetzjagden auf Ausländer wahrgenommen haben will. Das hat sich ja auch weitgehend bewahrheitet.
sacredheart schrieb:Es gab also gar kenen haltbaren Vorwurf, man wollte ihn schlicht loswerden.
sacredheart schrieb:Wollte man das etwa, um die Opposition besser unter Druck setzen zu können?
Und wieder viele Falschbehauptungen Deinerseits, siehe zum Teil schon oben. Die Forderung der Entlassung kam ja gerade auch von der Opposition.
Ferner ging es nicht darum, dass er keine Hetzjagden wahrgenommen haben wollte. Er hatte behauptet, dass ein Video, dass eine solche Jagdszene zeige, eine gezielte Falschinformation und nicht authentisch sei, ohne dafür entsprechende Hinweise zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden widersprach Maaßen ausdrücklich. Es gab keine Hinweise auf eine fehlende Authentizität des Videos.An dieser Einschätzung hat sich auch nichts geändert.
Darüber hinaus waren die Vorwürfe aber sehr wohl haltbar: Es gibt neben dem authentischen Video Augenzeugen zu diesen Geschehen. Und im Zuge der Ermittlungen der StA wurden auch mittlerweile Chatprotokolle der rechtsterroristischen Gruppe Revolution Chemnitz gefunden, die die Verabredung zu solchen Hetzjagden bestätigen. Vor weiteren Augenzeugen wurden mit diesen Hertzjagden geprahlt.
Insofern also stimmte beides, was Due behauptet hast, nicht.
Ferner hatte Maaßen das Tatgeschehen, was die Demonstration und Ausschreitungen des rechtsradikalen Mobs auslöste, als Mord bezeichnet, obwohl der zuständige Staatsanwalt das Tatgeschehen als Totschlag bewertete und entsprechend ermittelte. Im Prozess wurde auch wegen Totschlag verurteilt (mithin kein "Messermord" wie Du hier wahrheitswidrig behauptest).
Es war aber gerade die erstgenannte falsche Behauptung Maaßens, die nur dazu diente, von den rechtsradikalen Tätern abzulenken, die letztlich zu seiner Versetzung in den Ruhestand führte. Berücksichtigt man ferner, dass Maaßen bereits früher mit problematischen Einstellungen zu Demokratie und Grundrechten aufgefallen war und dann auch noch die Nähe zu der AfD suchte, obwohl diese Partei bereits zu diesem Zeitpunkt mit öffentlich bekannten enge Beziehungen zu vom BfV beobachteten verfassungsfeindlichen rechtsextremen Organisationen aufgefallen war, kann man eigentlich nur kritisieren, dass Seehofer Maaßen noch so lange in Schutz nahm.
Mit der Ausübung von Druck auf die Opposition hatte das jedenfalls rein gar nichts zu tun.