AfD
17.11.2019 um 22:11@Landluft
Die Anträge zur Amtshaftung halte ich übrigens vor Allem deshalb für reine Show, weil der Teil mit "Schuldhaft und Vorsätzlich" für ein Parteigericht gar nicht feststellbar sein dürfte - um das gerichtsfest festzustellen, bräuchte man Einsichtsrechte in z.B. private Mailkonten, Bankkontobewegungen etc. die eine rein "private" Konstruktion wie ein Parteischiedsgericht gar nicht hat bzw. nicht ohne Mittel eines staatlichen Gerichts erlangen kann. Man könnte natürlich versuchen, die Beschuldigten über Parteiordnungsverfahren zur Offenlegung zu zwingen, aber das würde vorraussetzen, dass einerseits der Wille dazu da ist, andererseits die Organe, die diesen Zwang anordnen sollen nicht personenidentisch mit den Beschuldigten sind (Meuthen/Weidel sind ja auch Vorstände) und drittens die Beschuldigten nicht mittels staatlicher Gerichte dagegen vorgehen.
Und dann wäre da noch die Frage nach einer Rückwirkung/Rückwirkungsverbot, wenn sie das jetzt beschließen - die Fälle Weidel/Meuthen liegen ja in der Vergangenheit.
Die Anträge zur Amtshaftung halte ich übrigens vor Allem deshalb für reine Show, weil der Teil mit "Schuldhaft und Vorsätzlich" für ein Parteigericht gar nicht feststellbar sein dürfte - um das gerichtsfest festzustellen, bräuchte man Einsichtsrechte in z.B. private Mailkonten, Bankkontobewegungen etc. die eine rein "private" Konstruktion wie ein Parteischiedsgericht gar nicht hat bzw. nicht ohne Mittel eines staatlichen Gerichts erlangen kann. Man könnte natürlich versuchen, die Beschuldigten über Parteiordnungsverfahren zur Offenlegung zu zwingen, aber das würde vorraussetzen, dass einerseits der Wille dazu da ist, andererseits die Organe, die diesen Zwang anordnen sollen nicht personenidentisch mit den Beschuldigten sind (Meuthen/Weidel sind ja auch Vorstände) und drittens die Beschuldigten nicht mittels staatlicher Gerichte dagegen vorgehen.
Und dann wäre da noch die Frage nach einer Rückwirkung/Rückwirkungsverbot, wenn sie das jetzt beschließen - die Fälle Weidel/Meuthen liegen ja in der Vergangenheit.