@Oceansize Ich weiß nicht, ob du dich nicht richtig informiert hast und diese Liste der vermeintlichen Nachweise zur Verflechtung von Staat und Kirche irgendwo abgeschrieben wurde oder ob diese Zusammenstellung ganz bewusst so tendenziös erfolgte.
Einiges davon überlappt sich auch...
Man kann sicher darüber diskutieren, ob der Grad der Trennung hinreichend ist oder nicht. Er ist aber eben das Ergebnis eines Prozesses, der im ausgehenden 19. Jhdt. begonnen hat und sich bis heute hin zieht.
Ein paar Beispiele:
o Der Einzug der Kirchensteuer ist eine Dienstleistung, für die die Kirchen der Finanzverwaltung eine Aufwandsentschädigung bezahlen. Niemand wird vom Staat gezwungen, Kirchensteuer zu bezahlen (das war nicht immer so) und gleichzeitig wird auch an keiner mir bekannten Kirchenpforte der Nachweis für bezahlte Kirchensteuer verlangt.
o Die Punkte mit den Subventionen und den staatlich (mit-) finanzierten sozialen Einrichtungen der Kirchen überlappen sich. Das sind jedoch keine besonderen Privilegien der Kirchen, sondern hier übernehmen die kirchlichen Träger gemeinnützige Aufgaben im sozialen Bereich, für die sie stattliche Unterstützungen erhalten.
Es gibt auch private Träger von Kindertagesstätten oder Pflegeheimen und auch diese erhalten natürlich staatliche Zuwendungen.
o Die Bischofsgehälter werden vom Staat bezahlt. Es lässt sich leicht recherchieren, wie es dazu gekommen ist.
Stichwort: Enteignung der chrsitlichen Kirchen im Rahmen der Säkularisierung.
Natürlich kann man darüber diskutieren, ob diese Regelung wirklich für immer festgeschrieben sein muss, aber sie geht eben auf gültige Vereinbarungen zur Entschädigung der Kirchen zurück.
In der Summe würde ich mir wünschen, dass mit diesem Thema etwas weniger oberflächlich und differenzierter umgegangen werden würde.