AfD
30.04.2014 um 17:04Bad Tölz-Wolfratshausen - Im Nordlandkreis haben die ersten Parteien ihre Plakate für die Europawahl am 25. Mai aufgestellt. Die Alternative für Deutschland (AfD) ist jedoch weit übers Ziel hinausgeschossen.
Sogar Ortstafeln nutzte die Alternative für Deutschland (AfD) für ihre Wahlwerbung. Das jedoch ist verboten, stellt Georg Fischhaber, Leiter der Straßenverkehrsbehörde im Tölzer Landratsamt, fest. Foto: Sabine Hermsdorf
„So etwas habe ich noch nicht erlebt“, sagt Hans-Ulrich Menrad, Pressesprecher des Landratsamtes, auf Nachfrage unserer Zeitung. In der Tat: Die europakritische AfD hatte in den vergangenen Tagen zwischen Königsdorf und der Grenze zur Landeshauptstadt München kaum eine Fahnenstange, ein Brückengeländer, eine Ampel oder ein Ortsschild für ihre Werbeplakate ausgespart. Allerdings stellte die Polizei bei Streifenfahrten fest, dass die Alternative für Deutschland hier und da geltende Verbote missachtet hatte.
„Ein besonders krasses Beispiel zeigte sich entlang der Bundesstraße 11 zwischen Icking und Schäftlarn“, berichtet Menrad. Vor diesem Hintergrund wies der Leiter der Straßenverkehrsbehörde in der Kreisverwaltung, Georg Fischhaber, die AfD nachdrücklich auf die bestehenden Rechtsvorschriften hin: „Außerhalb von Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen soll im Interesse der Verkehrssicherheit von jeder Plakatwerbung abgesehen werden.“ Landratsamtssprecher Menrad ergänzt: „Plakatwerbung in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen oder Ortstafeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Vorfahrtszeichen ist unzulässig.“
Insbesondere sei es grundsätzlich verboten, Symbole, Wahlparolen und Plakate an der Vorder- oder Rückseite von Verkehrszeichen anzubringen. Menrad: „Das gilt ebenso für das Anbringen von Wahlplakaten und Aufklebern an Straßenbestandteile wie Brücken, Stützmauern und dergleichen.“ Eine potenzielle Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit müsse generell verhindert werden. „Von daher ist selbst das Anlehnen von Plakatständern an die Pfosten von Verkehrszeichen nur in den Fällen denkbar, wenn es sich um Verkehrszeichen handelt, die sich auf den ruhenden Verkehr beziehen“, erklärt Menrad. Als Beispiel nennt der Behördensprecher ein Halteverbotsschild.
Laut Menrad zeigte sich die AfD einsichtig. Noch bevor die schriftlichen Belehrung über die Rechtslage durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes in der AfD-Landesgeschäftsstelle in Taufkirchen eingegangen sei, habe die Partei zahlreiche Wahlplakate wieder verschwinden lassen.
Hans-Jürgen Göbel, Kreisvorsitzender der Europaunion, sind die AfD-Plakate ein Dorn im Auge. Nicht nur aufgrund ihrer Omnipräsenz, sondern vor allem mit Blick auf die europakritischen Parolen. „Wahlkampf hin, Wahlkampf her, aber das ,Berlusconi-Niveau‘ des AfD-Wahlplakates mit einem Vergleich der Europäischen Union mit dem nordkoreanischen Regime Kim Jong Un hätte ich von einer Persönlichkeit mit Ihrem elitären Anspruch nicht erwartet“, schickt Göbel eine Grußadresse an AfD-Chef Bernd Lucke. Es bleibe nur zu hoffen, stellt der Kreisvorsitzende der Europaunion fest, „dass der Wähler die Geisteshaltung der AfD entsprechend würdigt und uns die Mitarbeit dieser Partei im Europäischen Parlament erspart bleibt“.