@bit Eine Schadensumme wird nicht am Neuwert einer Sache (Herstellungsaufwand) bemessen, sondern an derjenigen Summe, die zur Behebung des Schadens aufgebracht werden muss (Wiederherstellungsaufwand).
Bei kleinerer Stückzahl können beispielsweise Druckkosten pro Stück empfindlich höher liegen. Mindermenge, anteilige Fracht, anteilige Rüstzeit ect. Auch das Aufhängen der Schilder kann teurer werden, beispielsweise wenn anders wie beim erstmaligen Aufhängen größere Strecken überbrückt werden müssen (Zeit und Fahrtkosten).
Dazu kommt der Aufwand des Geschädigten, den er ohne den Schaden nicht gehabt hätte und der erstattungsfähig ist. Zeit und Kosten für Schadensaufnahme, Anzeige, organisieren und steuern der Wiederherstellung ect
Selbst Zinsen für Vorkasse (etwa wenn der Täter später ermittelt wird) sind natürlich grundsätzlich erstattungsfähig.
Mal ungeachtet der Tatsache, dass man Schäden zunächst immer etwas höher ansetzt, da eine exakte Bezifferung vorerst häufig kaum möglich ist, erscheinen mir die Angaben augenscheinlich nicht deutlich übertrieben hoch. Käme es jemals zu einer Erstattung, so müssten die Kosten ohnehin nachgewiesen werden.
Dem Nachwuchs einer Bekannten kostete 1 Plakat der öffentlichen Verkehrsbetriebe 240 Euro. Da sind 20 Euro geradezu ein Schnäppchen.