Scox schrieb:Was den Affekt betrifft, genügt es nicht, den Satz von Wikipedia zu zitieren, um meine Aussage zu widerlegen.
Der Satz:
Eine Affekthandlung kann zur Strafmilderung oder wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung im Sinne des § 20 StGB zur Schuldunfähigkeit führen.
Wikipedia: Affekthandlung
Du hast anscheinend den Satz nicht gelesen oder verstanden ?!
Dieser Satz beschreibt sehr prägnant den Tatumstand der Affekthandlung.
Aber dann mit einem Fall zu kommen, wo klar ist das eine Schuldunfähigkeit nicht erkannt werden wird ?!
Der Fall in dem nachfolgenden Beispiel widerlegt den Satz aus Wikipedia nicht, auch wenn du das gerne so hättest !
Scox schrieb:"(...) Ebenfalls ohne Rechtsirrtum geht das Landgericht davon aus, daß der Angeklagte durch die Ankündigung von Frau G., sie werde die Vergewaltigung anzeigen, in affektive Erregung geraten ist. Dies genügt, was das Landgericht an sich nicht verkennt, für die Anwendung des § 21 StGB auf den Verdeckungsmord nicht.
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1995-06-28/3-StR-72_95Das in dem selben Artikel noch eine ausführliche Begründung des Tatumstandes einer Affekttat
erklärt wird, du das auch noch extra hervorgehoben hast, aber dann anscheinend nicht gelesen oder verstanden hast ?!
Diese Erklärung sagt nämlich nichts anderes aus, als der Satz aus Wikipedia.
Scox schrieb:Es kommt vielmehr darauf an, ob der Affekt einen solchen Grad erreicht hat, daß von einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung im Sinne der §§ 20 und 21 StGB gesprochen werden kann. Diese schwierige Frage ist unter Berücksichtigung des Gesamtverhaltens des Täters vor, während und nach der Tat zu entscheiden (BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 3). Dabei sind die Umstände, die für und gegen die Annahme eines die Tatschuld erheblich vermindernden Affekts sprechen, zu ermitteln und sodann zusammenfassend zu würdigen (vgl. zu den dafür bedeutsamen einzelnen Kriterien Salger in Festschrift für Tröndle 1989 S. 201, 208 f.; Jähnke in LK, 11. Aufl. § 20 Rdn. 57). Diesen Anforderungen wird das Urteil nicht voll gerecht, weil sich aus ihm nicht ersehen läßt, ob das Landgericht die Bedeutung folgender gegen die Annahme einer affektbedingten erheblich verminderten Schuldfähigkeit sprechenden Tatmodalitäten erkannt hat:"
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1995-06-28/3-StR-72_95Es gibt also Abstufungen und muss streng je nach sonstiger psychologischer Konstitution des Täters geurteilt werden. Ein Affekt ist nicht per se ein Grund für eine Schuldminderung.
Sollte nun ein entzügiger Drogenabhängiger einen Raubversuch unternehmen, zählte hier schon mal die Planung der Tat, also der Vorsatz. Sollte beim Raubversuch etwas schiefgehen und der Täter nun sein Opfer niederstechen, muss genau geprüft werden, ob es eine Affekthandlung war und wenn ja, ob der Täter so weit bewusstseinsgetrübt war, dass eine Strafmilderung adäquat ist.
Natürlich gibt es Abstufungen in der Schuldfähigkeit. War dir das nicht bekannt ?!
Ich habe auch nie gesagt, das Personen die im Affekt handeln, generell für ihre Tat nicht verantwortlich gemacht werden können.
Das wir ja hier ausführlich beschrieben:
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1995-06-28/3-StR-72_95Scox schrieb:Ein Drogensüchtiger auf Entzug ist ganz sicher vermindert schuldfähig.
Scox schrieb:Ist also nicht so einfach.
Auch hier willst oder kannst du den Zusammenhang nicht verstehen.
Scox schrieb:Ach ja? Woher willst du wissen, ob man die Sozio-/Psychopathie nicht erst im Kittchen festgestellt hat? Es gibt schließlich Gefängnispsychologen.
Es gibt auch Gefängnispfarrer !
Eine Begutachtung solcher Täter wird immer von Fachärzten durchgeführt, die nicht mit der JVA in Verbindung stehen, sonst wäre das Gutachten anfechtbar und man könnte eine Parteinahme unterstellen.
Scox schrieb:Und wenn dann bei einigen Tätern diese Störungen diagnostiziert wurden, stellt sich immer noch die Frage, warum die nicht in die Psychiatrie verlegt wurden?
Scox schrieb:Du und ich werden das nicht beantworten können.
Du solltest nicht von dir auf andere schließen !
Die Bandbreite und Ausprägung einer psychischen Erkrankung sind so vielfältig, wie es Patienten gibt. Daraus ergibt sich, das eine Person die Merkmale einer Soziopathie/Psychopathie aufweisen kann, es kommt hierbei darauf an wie stark die Ausprägung dieser Krankheit ist und inwieweit diese Einfluss auf die Tat selbst hatte.
Scox schrieb:Wir können aber sehen, dass bereits heute, unter Nicht-AfD-Regierung, psychisch nicht gesunde Leute in normalen Knästen inhaftiert sind. Und mit Sicherheit auch Drogensüchtige. Im Knast ist die Drogenkriminalität nämlich nicht gering.
Das habe ich ja im oberen Beitrag schon erklärt.
Scox schrieb:Nun, da gibt's z.B. den Fall von Ilona Haslbauer:
Die Frau ist krank. Wie aus dem Spiegelbericht sieht, ist sie ja nicht das Opfer, wie es von den Unterstützern dargestellt wird.
Scox schrieb:Tja, und wenn dieser Entwurf mit dem Satz verfälscht war? Weißt du's? Es gibt schließlich keine Primärquelle für ihn.
Wenn die Ausführungen der AFD nicht so ins Bild passen, dann ist man auf der Maus ausgerutscht, hat es man gefälscht, war es der Praktikant oder es war schlechtes Wetter !
Um Ausreden ist man da nicht verlegen !
Scox schrieb:Was kann man sich denn da denken? Im Programm steht klipp und klar, das Ein-Eltern-Modell sei nicht förderlich. Das ist erstmal nur 'ne neutrale Aussage. Wo siehst du da etwas negativ konnotiert?
Das Ein-Eltern-Modell ist nicht förderlich, steht so in dem Programm.
Das dies keine neutrale Aussage ist, denn man transportiert die Botschaft, das es nach der AFD nur noch das klassische Elternmodell geben soll, ohne das man noch die explizite Ablehnung des selbstgewählten Lebensentwurfs des Ein-Elternmodell noch betonen muss mit dieser Aussage.
Scox schrieb:Eben, sie sprechen für sich. Und dort ist nichts Bösartiges zu erkennen. Deine Argumentationsbasis schnappt allmählich nach Luft, wie ich sehe.
So so ! Wenn man nichts Schlechtes in dem Programm sehen will oder kann, zeigt das nur wie derjenige über diese Dinge denkt.
Zur Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre fällt mir da ein Vorfall in Euskirchen ein, bei dem genau das gefordert wird, auch von Allmyanern
Was Allmystery-Mitglieder fordern ist relativ uninteressant !
Einer der Täter soll ja sonderpädagogischen Bedarf haben und auch schon vorher als gewaltbereit bekannt gewesen sein.