@PhilippErstmal danke für deine Antwort. Auf zwei Aussagen möchte ich da mal eingehen:
Aber egal, es geht ja erstmal darum ein vorzeigbares Gesicht zu präsentieren, nichts anderes will doch ein Programm, nicht wahr?
Es ist zwar nett, wenn man das mal überfliegt, aber es spielt letztlich doch nur eine sehr geringe Rolle, wenn es ans Eingemachte geht.
Ich höre und lese ständig die Frage, was die AfD für Ziele habe. Ich lese und höre davon, dass sie ein "Programm haben, bei dem einem schlecht wird". Bei letzteren bin ich mir nicht sicher, ob sie es überhaupt gelesen oder ob sie es nur kurz überflogen haben und von irgendwelchen ihnen missfallenden Schnipseln direkt auf das gesamte Programm schließen. Na ja, egal.
Wenn das Grundsatzprogramm dann auf dem Tisch ist, sind die so oft erfragten Ziele der AfD für jeden einsehbar. Es kann da nicht sein, dass danach die Aussage kommt, es sei ja nur das Aushängeschild der Partei, um sich nach außen hin gut zu präsentieren und das könne man nicht so ernst nehmen. Doch, das sollte man
genau so, wie es da steht, ernst nehmen. Was davon umgesetzt werden würde, wissen wir nicht. Um sich ein neutrales Bild abseits der pejorativen Mainstream-Meinungen zu machen, genügt es, und um in Zukunft auf die Frage, was die Partei denn so plane, fundiert antworten zu können.
Ob sich das Programm so, wie es verfasst wurde, umsetzen ließe, darf natürlich bezweifelt werden. Erstens erführe die AfD innerhalb ener Koalition keine grenzenlose Entfaltung und zweitens stünde sie einer enormen globalen Wirtschaftslobby gegenüber, gegen die sie ihre Pläne für die EU, NATO und DL durchsetzen müsste.
@che71Auch für dich: auf die Frage nach den Zielen der AfD findet man logischerweise am ehesten im parteieigenen Programm die Antwort und nicht in einer veralteten Kurzfassung auf den Servern eines Online-Magazins.
che71 schrieb:"Ja, ist bestimmt alles manipuliert worden von der Lügenpresse !"
Appeal to ridicule.
Ich habe nicht behauptet, dass der Entwurf
unbedingt manipuliert sei, sondern dass die hypothetische Möglichkeit bestehe. Da das Original bei Correctiv.org nicht verlinkt und auf der parteiinternen Seite nicht aufzufinden ist, richte ich mich nach dem, was in der finalen Fassung steht und zwar in der Primärquelle und nicht bei Drittanbietern.
che71 schrieb:Das du hier erklären musst, das schwere Gewalttaten von psychisch Gesunden und psychisch Kranken verübt werden können, zeigt eher das du einiges nicht verstanden hast !
Du hast meine Aussage dazu nicht verstanden. Ich schrieb, dass Schraven nicht korrekt differenziert. Gewalttaten können von psychisch Gesunden und psychisch Kranken verübt werden, wobei Schraven in seiner Erklärung wohl nur von psychisch Kranken ausgeht. Dann sollte er das aber auch klar so schreiben. Dass psychisch Kranke nicht schuldfähig sind, brauchst du mir nicht zu erklären.
che71 schrieb:Bei deiner "Argumentation" lässt du natürlich auch den oben zitierten Text lieber mal weg, denn sonst könnte ja auffallen, das es mit deiner Meinung nicht so weit her ist !
Unzulässige Unterstellung.
Bei den Drogenabhängigen muss man ebenfalls differenzieren. Gewalttaten können sowhl in einem unzurechnungsfähigen Zustand (Rauschzustand), als auch in einem zurechnungsfähigen Zustand (Raub im Rahmen von Beschaffungskriminalität) passieren. Wenn jemand nun von einem entzügigen Abhängigen abgerippt wird, kann man dem Opfer wohl kaum verklickern, dass der Täter zu dem Zeitpunkt nicht zurechnungsfähig und sich seiner Tat nicht bewusst war. Wie also mit solchen Tätern umgehen, ohne das Opfer zu verhöhnen?
Natürlich wird man einen Drogenabhängigen nicht einfach wegschließen können, ohne vorher eine stationäre umfassende Entgiftung gemacht zu haben. Bestraft werden muss der Täter, falls er nachweislich zurechnungsfähig war, trotzdem.
Die Sicherungsverwahrung zielt eher auf den Schutz der Gesellschaft vor besonders schweren Straftätern ab und ist kein "Kerker wie im Mittelalter", wie Schraven es darstellt. Statt dich an sinnlosen Unterstellungen abzuarbeiten, könntest du ja mal ausführen, was du von Schraven's Ausdrucksweise hältst und ob du das gutheißt.
che71 schrieb:"der Priorität zu haben hat !" Was ist das denn für ein Deutsch ?!
Korrektes.
sCOx schrieb:
Drogenabhängige, Soziopathen und Psychopathen, von denen ein erhebliches Gewaltpotential ausgeht, innerhalb einer (ohnehin hinsichtlich der Erfolge zweifelhaften) psychiatrischen Therapie mit Medis abzufüllen und/oder sie in die Geschlossene oder Gummizelle zu sperren, muss für ihn ja dann schon eine Menschenrechtsverletzung sein.
Da sollte man aber auch wissen, worüber man spricht.
Wo ist das Problem? Um einen Rundumriss zu zeichnen, sollten die drei Begriffe ausreichen. Auf die Kritik an den Zuständen in manchen psychiatrischen Einrichtungen hast du natürlich nicht reagiert. Wie gedenkst du, Soziopathen bzw. Menschen mit dissozialer Persönlichkeitsstörung
1 oder Psychopathen
2 erfolgreich zu therapieren und zu resozialisieren, ohne, dass eine weitergehende Gefahr für Andere von ihnen ausgeht?
1 "Am ehesten ist Soziopathie mit dem modernen Begriff der dissozialen Persönlichkeitsstörung (auch amoralische, antisoziale, asoziale, psychopathische Persönlichkeitsstörung) gleichzusetzen.[1]"Wikipedia: Soziopathie#Klassifizierung2 "Die Vorstellung der Psychopathie umfasst spezifische Persönlichkeitszüge und antisoziale Verhaltensweisen, wohingegen die der antisozialen Persönlichkeitsstörung nur letztere beinhaltet.[4] Ein Anteil von 50 bis 80 % unter Häftlingen weist eine antisoziale Persönlichkeitsstörung auf, wohingegen weniger als 15 % als psychopathisch klassifiziert werden können.[5]"Wikipedia: Psychopathie#Abgrenzung zur antisozialen Pers.C3.B6nlichkeitsst.C3.B6rungche71 schrieb:Das die Abhängigkeitserkrankung zu den psychischen Erkrankungen gehört, habe ich ja weiter oben schon erklärt.
Nein, das musst du mir auch nicht erklären. Im Übrigen ist die Abgrenzung zwischen 'psychisch' und 'physisch' nicht so einfach. Einem Abhängigkeitssyndrom liegen (dauerhafte) Veränderungen v.a. in der Hirnchemie zugrunde, ebenso bei Depressionen. Die Veränderungen im Neurotransmitter-Haushalt sind eigtl.
physischer Natur, wirken sich aber auf
psychischer Ebene aus. Daher kam man auch auf den Gedanken, psychische Erkrankungen wie Depressionen mit Medikamenten zu therapieren, die auf physischer Ebene - nämlich auf den Neurotransmitter-Haushalt - wirken. Inwieweit das erfolgreich ist, sei dahingestellt.
che71 schrieb:Die AFD versucht eher eine gesellschaftliche Ächtung noch draufzulegen, indem man sagt, hättest doch bei deinem Mann bleiben können !
Wenn man das nicht will, hat man nach der AFD das selbst verschuldet und soll auch kein Geld vom Staat mehr bekommen!
Kannst du das bitte anhand des Grundsatzprogramms unter Angabe von Seitenzahl und Unterpunkt belegen?
Zur Bestrafung von 12-Jährigen... Aus deinem Link von humboldt-forum-recht.de:
"Dagegen sprechen nicht nur humanitäre Gründe, dagegen sprechen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und Effizienzüberlegungen. Wenn wir Kinder in das Gefängnis stecken würden, wäre die kriminelle Karriere vorprogrammiert."Ich denke, die Idee hinter all dem ist, Intensivtäterkarrieren vorzubeugen. Indem man den Kindern früh klarmacht, dass kriminelle Handlungen negative Konsequenzen für sie haben. Momentan lautet der Tenor ja, die Justiz sei zu lasch gegenüber sich abzeichnenden oder manifesten Intensivtätern. Ob es der Sache dient, Kinder, die früh im antisozialen Milieu aufgewachsen sind und deren Start in eine kriminelle Dauerkarriere längst begonnen hat (man erinnere sich hier an den prominenten Fall Mehmet aus München, dessen Akte als 14-Jähriger schon so dick war wie ein Doppel-Whopper XXL und der bis zu seiner Abschiebung kaum Strafen für seine Aktionen kassiert hatte, da nicht strafmündig), nach Jugendstrafrecht zu bestrafen? Sicher kontrovers.
che71 schrieb:Was die anderen Ländern machen, ist deren Sache. Bei uns gilt das deutsche Recht und das sieht Ausnahmen für religiöse Minderheiten vor.
Tja, wie ich schon sagte - irgendwann werden wir abwägen, was uns wichtiger ist - die Religionsfreiheit oder die sonstigen Grundrechte (auf körperliche Unversehrtheit, Tierschutz etc.).
che71 schrieb:Das heißt, Eltern können aufgrund ihrer Religion, sich nicht darauf berufen ihre Kinder könnten deshalb nicht die Schule besuchen oder an einzelnen Unterrichtsstunden nicht teilnehmen.
Ja, das stimmt. Beim Schächten sehe ich jedoch eine Kollision zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit. Und da muss die Frage erlaubt sein: weshalb sollte es Tieren zugemutet werden, für die Huldigung eines unbewiesenen Wesens ohne Betäubung getötet zu werden? Verträgt sich das mit dem Verständnis einer modernen Tierethik bzw. Ethik vom Leben generell? In einigen Ländern scheint das ja nicht der Fall zu sein. Warum sollte DL nicht mitziehen? Steht Religionsfreiheit in einem aufgeklärten westlichen Land im 21. Jhdt. wie DL über Anderem?
@AldarisThx.
:wein: