Scox schrieb:Wer sich wirklich für die Ambitionen der AfD interessiert, sollte nicht irgendwelche Drittanalysen und tendenziöse unsachliche Presseberichte schmökern, sondern schlicht das Grundsatzprogramm der Partei, auch, wenn man für 96 Seiten zugegebenermaßen die Zeit braucht.
Das was Correctiv veröffentlicht hat, waren ja die wirklichen Intentionen der AFD-Spinner. Das diese dann nicht umgesetzt wurden, im dann beschlossenen Grundsatzprogramm, ändert ja nicht die Denkweise von diesen Komikern in der Partei !
Scox schrieb: Die 'Analyse' des Herrn Schraven analysiert zwar, aber erstens nur einen obsoleten Programmentwurf (bei dem darüber hinaus nicht mal klar ist, ob er unmanipuliert übernommen wurde) und zweitens rein subjektiv und ohne Quellen, die die Argumentation des Autors stützen.
"Ja, ist bestimmt alles manipuliert worden von der Lügenpresse !"
Scox schrieb:Folglich muss man dem Autor wider genaueren Wissens die Kompetenz unterstellen, den Programmentwurf einzig korrekt interpretiert zu haben (welche er mit der geschickt suggestiven Überschrift "Was die AfD wirklich will" suggeriert, zu besitzen). Dass das hier geschehen ist, bezweifele ich aus den bereits erwähnten Gründen.
Was gibt es daran zu interpretieren ?! Das war ein Programmentwurf der AFD und der Autor hat das ja auch nicht als endgültige Fassung dargestellt.
Er hat die Aussagen in dem Programmentwurf aufgenommen, so wie sie in dem Entwurf standen.
2. Schraven schießt sich besonders auf den Aspekt mit der Sicherungsverwahrung von Alkoholikern & Co. ein...
"Bisher werden Menschen, die jemanden angreifen oder verletzen, weil sie geistig krank sind, nicht in Strafverfahren zu Haftstrafen verurteilt. Sie werden stattdessen in Kliniken eingewiesen, wo versucht wird, sie zu behandeln. Das passiert auch bei schweren Gewalttaten. Die Idee dahinter ist es, nicht mehr wie im Mittelalter Kranke in Kerker zu werfen, in denen sie vor sich hin vegetieren, sondern ihnen zu helfen, damit von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht."
Mister Correctiv.org verliert sich hier in seiner eigenen Argumentation. Auf der einen Seite will er zwischen "geistig kranken" Tätern, die "jemanden angreifen oder verletzen" und offenbar allgemeinen "schweren Gewalttaten" differenzieren, erreicht aber das Gegenteil, da er beides vermischt. "Schwere Gewalttaten" können sowohl von geistig kranken, als auch von nicht geistig kranken Tätern verübt werden. Welchen Täterstamm meint er denn jetzt? Vllt. weiß er das selbst nicht so genau, da er sich anschließend lieber in moralisierender Polemik ergießt, als seine Kritik vernünftig auszuführen.
Das du hier erklären musst, das schwere Gewalttaten von psychisch Gesunden und psychisch Kranken verübt werden können, zeigt eher das du einiges nicht verstanden hast !
Es geht hier um den Begriff der Schuldfähigkeit. Personen die aufgrund einer Begutachtung durch einen Psychiater nur bedingt oder voll schuldunfähig sind, kann man nur teilweise oder gar nicht für ihre Taten verantwortlich machen. Denn diese Personen handeln aufgrund einer psychischen Erkrankung und nicht aus niederen Beweggründen.
Das wirkt sich dann natürlich auf die Strafzumessung im Urteil aus.
Geistig kranke Menschen gelten in unserer Welt deshalb nicht als Straftäter, solange sie nicht verurteilt sind. Sie sind nach dem Strafgesetzbuch „schuldunfähig“, wenn sie das Unrecht ihrer Tat wegen ihrer Krankheit nicht verstehen oder einsehen können.
https://correctiv.org/recherchen/neue-rechte/artikel/2016/03/14/das-afd-programm-entschluesselt/Bei deiner "Argumentation" lässt du natürlich auch den oben zitierten Text lieber mal weg, denn sonst könnte ja auffallen, das es mit deiner Meinung nicht so weit her ist !
Oder diese Textpasssage:
Scox schrieb:Die AfD will dieses System zerschlagen. Kranke, egal ob sie alkohol- oder drogenabhängig oder psychisch krank sind, sollen weggeschlossen werden, wenn sie jemanden verletzt oder angegriffen haben. Die AfD sieht in ihnen nur „Täter“ – auch wenn sie das vor dem Gesetz heute nicht sind.
https://correctiv.org/recherchen/neue-rechte/artikel/2016/03/14/das-afd-programm-entschluesselt/Oder die künstliche Aufregung hier:
Scox schrieb:Hier geht es um Opferschutz, der Priorität zu haben hat! Statt an einem besseren Opferschutz zu arbeiten, der bekanntermaßen dringend vonnöten ist, wird sich hier der Kopf über die Kuschelgerechtheit der Bestrafung von Gewalttätern gemacht. Eigentlich unfassbar.
"der Priorität zu haben hat !" Was ist das denn für ein Deutsch ?!
Es geht in dem Entwurf der AFD vorrangig um die Täter und der Umgang mit psychisch kranken Straftätern/Abhängigkeitserkrankten. Diese zählen auch zu den psychisch Erkrankten.
Oftmals bedingen sich psychische Erkrankung und Abhängigkeitserkrankung, aber das ist zu den "Geistesgrößen" der AFD noch nicht vorgedrungen ?!
Aber man haut mal lieber solche Schoten von Seiten der AFD raus ?!
Hört sich schon mal gut an ?! Für Stammtische und BILD-Leser !
Scox schrieb:Drogenabhängige, Soziopathen und Psychopathen, von denen ein erhebliches Gewaltpotential ausgeht, innerhalb einer (ohnehin hinsichtlich der Erfolge zweifelhaften) psychiatrischen Therapie mit Medis abzufüllen und/oder sie in die Geschlossene oder Gummizelle zu sperren, muss für ihn ja dann schon eine Menschenrechtsverletzung sein.
Da sollte man aber auch wissen, worüber man spricht.
Soziopathie/Dissoziale Persönlichkeitsstörung:
Untersuchungen mittels Kernspintomographie haben gezeigt, dass das Vorderhirn bei Menschen mit einer dissozialen Persönlichkeitsstörung eine geringere Aktivität aufweist als bei psychisch gesunden Kontrollpersonen. Darüber hinaus weist der sogenannte Mandelkern (Amygdala) keine Aktivität auf.
Wikipedia: SoziopathiePsychpathie:
Für die Psychopathie[6] konnte nachgewiesen werden, dass verschiedene Hirnregionen ein Struktur- oder Funktionsdefizit aufweisen. Die Gehirnmasse in der präfrontalen und orbitofrontalen Großhirnrinde ist reduziert. Dies ist u. a. assoziiert mit mangelhaftem sozialem Normverständnis und dem Fehlen von Schuldbewusstsein. Des Weiteren wurde eine Dysregulation der Amygdala-Funktion beschrieben. Man vermutet, dass dadurch wichtige soziale Lernfunktionen beeinträchtigt sind. Außerdem konnte auch eine Hippocampus-Dysfunktion belegt werden. Diese wird in Verbindung mit mangelhafter Angst-Konditionierung und Affekt-Regulierung gebracht.
Wikipedia: PsychopathieUnd du kannst die Erfolgsaussichten von Therapien in der Psychiatrie beurteilen ?!
Bestimmte Patienten müssen auch ruhig gestellt werden, aufgrund ihrer Erkrankung.
Aber das wissen AFD'ler bestimmt auch besser ?!
Scox schrieb:Und wieder keine Differenzierung. Psychisch kranke Täter sind andere Täter als therapierbare drogenabhängige Täter.
Der Begriff psychisch kranker Straftäter ist auch viel zu allgemein, denn es kommt im einzelnen auf den jeweiligen Fall an.
Das die Abhängigkeitserkrankung zu den psychischen Erkrankungen gehört, habe ich ja weiter oben schon erklärt.
3. Zu dem Teil, der sich mit der angeblichen Ausgrenzung von Alleinerziehenden befasst, lege ich dem geneigten Interessenten S. 44 Punkt 6.6. an's Herz. Schraven insinuiert eine zukünftige Ausgrenzung. Tatsache ist aber, dass diese Ausgrenzung bereits lange existiert und federführend von der SPD und ihren 'Geschäftsfreunden' wie Carsten Maschmeyer et al. unter dem Namen 'Agenda 2010' beschlossen wurde.
Das Alleinerziehende es heute nicht leicht haben, steht außer Frage.
Die AFD versucht eher eine gesellschaftliche Ächtung noch draufzulegen, indem man sagt, hättest doch bei deinem Mann bleiben können !
Wenn man das nicht will, hat man nach der AFD das selbst verschuldet und soll auch kein Geld vom Staat mehr bekommen!
4. Weiter im Text. Strafmündigkeit mit 12...
Äh, what?! o_O Impliziert er da nicht wie oben die Kuschelgerechtheit von Bestrafungen? Augenscheinlich hat der Autor von den Aktenkarrieren von Intensivstraftätern noch nix gehört. Interessiert da die Opfer, auf welchem Entwicklungsstand der 18-, 19- oder 20-jährige Intensivstraftäter war, falls dies nicht ohnehin gänzlich irrelevant ist? Soll es nach seiner Auffassung eine nach Alter und Entwicklungsstand gestaffelte Strafordnung geben? Allmählich artet das verwirrte polemische Geschreibsel von Herrn Schraven in Peinlichkeit aus...
Das ist blanker Populismus, 12 jährige in den Knast zu stecken.
Diese Forderung gab es vor acht Jahren auch schon mal.
Dieser Einwand ist berechtigt, allerdings liefern auch die so relativierten Ergebnisse einen Erkenntnisgewinn für die Sanktionierung. Wenn z. B. ein Jugendgericht den Angeklagten zu einem Jugendarrest verurteilt, muss es damit rechnen, dass dieser trotz dieser Sanktionierung zu 70 % wieder rückfällig wird. Darüber hinaus sind in Einzeluntersuchungen vergleichbare Tat- und Tätergruppen gebildet worden, um dem Einwand des unzulässigen Vergleichs zu begegnen.
Diese hierauf durchgeführten Rückfalluntersuchungen haben für sozialpädagogische Sanktionen deutlich bessere Ergebnisse gebracht als für die repressiven Sanktionen. So hat eine Erfolgskontrolle vom sozialen Trainingskurs und Arrest eine signifikant geringere Rückfallquote für Teilnehmer des sozialen Trainingskurses ergeben, obwohl diese sogar höher vorbelastet waren. Im Ergebnis spricht somit alles gegen die These, dass mehr Härte im Strafrecht eine größere Effizienz bedingt.
In der Kriminologie wird vielmehr umgekehrt der Schluss gezogen: im Zweifel weniger.43 Mehr Härte nützt also nicht dem Opferschutz. Der beste Opferschutz ist die Resozialisierung des Täters. Wenn Strafgesetze verschärft werden, um so nach Darstellung in der Politik den Schutz des Bürgers zu verstärken, so wird dem Bürger Sand in die Augen gestreut.
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/5-2010/beitrag.html#upunkt110. Die Krönung kommt zum Schluss oder Hetze gegen Muslime und Juden...
Die Frage nach dem 'Warum?' muss schon erlaubt sein, wenn das Schächten in Österreich nur noch unter Aufsicht eines zertifizierten Tierarztes erlaubt, in der Schweiz für Säugetiere verboten, in Schweden ohne Betäubung verboten sowie in Norwegen, Polen, Dänemark, Island, den Niederlanden und Liechtenstein komplett verboten ist.
Was die anderen Ländern machen, ist deren Sache. Bei uns gilt das deutsche Recht und das sieht Ausnahmen für religiöse Minderheiten vor.
Scox schrieb:Hier in DL wäre man mit dem Verbot längst kein Vorreiter mehr, traut sich auf Grund des Political Correctness-Komplexes aber nicht an eines heran. Allmählich wäre es mal an der Zeit, den lächerlichen Schutzmantel über der Religionsfreiheit abzulegen. Wir leben in einem säkulären Staat. Die schleichende Unterminierung von gesetzlich bedenklichen Handlungen wie das Schächten durch das Argument der Religionsausübung muss umgehend gestoppt werden, wenn dieser Grundsatz nicht in Frage gestellt werden soll.
Dieser Grundsatz wird nicht in Frage gestellt:
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Schächturteil) muss wegen der nach Art. 4 GG verfassungsmäßig uneingeschränkt gewährten Religions- und Glaubensfreiheit (sowie aufgrund der Berufsfreiheit eines muslimischen Metzgers) auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbieten.
Nach Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in Art. 20a des Grundgesetzes hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. November 2006 nicht ausgeschlossen, dass einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen erteilt werden kann, um seine Kunden entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung mit Fleisch zu versorgen. Der Ausgleich zwischen dem zum Staatsziel erhobenen Tierschutz und den betroffenen Grundrechten ist so herzustellen, dass beides Wirkung entfalten kann.
Wikipedia: SchächtenDas Schächtverbot gilt als die erste antisemitisch motivierte Verletzung der Rechtsgleichheit von Juden, lange vor dem Aufkommen des NS-Regimes.
Wikipedia: Schächten Und bevor mir unzutreffende Vorwürfe einer Islamhetze um die Ohren fliegen - wenn wir keinen inländischen Konflikt zwischen Glaubens- oder Bevölkerungsgruppen riskieren wollen, dann haben alle Religionen gleichbehandelt zu werden! Sprich, für Moslems gelten die gleichen Rechte wie für Christen, Juden, Hindus, Buddhisten usw., aber immer mit dem Hinweis darauf, dass Religionsfreiheit nicht über Allem steht, sondern reguliert ist. Religion hat Privatsache zu sein und keine öffentliche ohne Beschränkungen.
Man könnte meinen, AFD-Jammerer sind neidisch auf die Ausnahmen ?!
Die Religionsfreiheit ist einschränkbar zum Schutz von Grundrechten Dritter, als Beispiel kann man hier die Schulpflicht, Unterrichtsinhalte wie Sexualkunde oder Evolutionstheorie anführen.
Das heißt, Eltern können aufgrund ihrer Religion, sich nicht darauf berufen ihre Kinder könnten deshalb nicht die Schule besuchen oder an einzelnen Unterrichtsstunden nicht teilnehmen.
Andererseits ist die Religionsfreiheit aber auch dazu geeignet kollidierende Verfassungsnormen zurückzudrängen. Das Schächten ist hier ein Beispiel.