Mit der klaren Ansage der AFD kümmert sich die AFD um ein Problem, welches Teile der der Gesellschaft beschäftigt, anstatt das Thema wie anderen Parteien unter den Tisch zu kehren.
Es wird oft darüber geschrieben das der Islam sich an das GG hält aber es gibt auch berechtigte Zweifel daran.
Schauen wir uns doch mal die Islamische Charta des Zentralrates der
Muslime in Deutschland an.
Insbesondere die Punkt 10 bis 13
10. Das Islamische Recht verpflichtet Muslime in der DiasporaWas bedeutet das?
Solang der Islam in der Minderheit ist soll er sich an geltendes Recht halten.
Sollte der Islam nicht mehr in der Minderheit sein verliert dieser Artikel sein Gültigkeit.
Was passiert dann?
Schon heute gibt es in Deutschland parallele Rechtssprechung in Islamischen Kreisen.
11. Muslime bejahen die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche
und demokratische Grundordnung.
Ob deutsche Staatsbürger oder nicht, bejahen die im Zentralrat vertretenen Muslime
daher die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische
Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Parteienpluralismus,
des aktiven und passiven Wahlrechts der Frau sowie der Religionsfreiheit. Daher akzeptieren
sie auch das Recht, die Religion zu wechseln, eine andere oder gar keine Religion zu
haben. Der Koran untersagt jede Gewaltausübung und jeden Zwang in Angelegenheiten des Glaubens.
Dieser Artikel muß mit vielen Fragezeichen versehen werden.
Kommen doch die Wörter wie "bejahen" und "akzeptieren" vor, welche mehr als schwammig sind.
Der ZMD ist aufgefordert, zur Frage der Abkehr vom Islam eindeutiger Stellung zu beziehen. Sollte er tatsächlich für den unbeschränkten Religionswechsel eintreten, vertritt er innerhalb des Islam eine Außenseiterposition.
Besonders heikel sehe ich diesen Artikel
13. Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand
der Menschenrechte. Zwischen den im Koran verankerten, von Gott gewährten Individualrechten und dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung besteht kein Widerspruch.
Hier fehlt eine eindeutige und uneingeschränkte Anerkennung der Menschenrechtscharta der
Vereinten Nationen. Was ist der »Kernbestand« der Menschenrechte?
Der beabsichtigte Schutz des Individuums vor dem Missbrauch staatlicher Gewalt wird
auch von uns unterstützt.
Was ist "Missbrauch staatlicher Gewalt"
Ist damit womöglich gemeint, dass muslimische Gruppen vor dem Zugriff des säkularen Staates geschützt werden sollen?
Das islamische Recht gebietet, Gleiches gleich zu behandeln, und erlaubt, Ungleiches
ungleich zu behandeln. Das Gebot des islamischen Rechts, die jeweilige lokale Rechtsordnung
anzuerkennen, schließt die Anerkennung des deutschen Ehe-, Erb- und Prozessrechts ein.
Es ist zu vermuten, dass die Formulierung »Gleiches gleich behandeln, Ungleiches ungleich«
auf die im Islam rechtlich verankerte Ungleichbehandlung der Frau, aber auch auf die
Ungleichbehandlung von Muslimen und Nichtmuslimen abzielt, also im Gegensatz zur »lokalen Rechtsordnung« stände. Die »Anerkennung der lokalen Rechtsordnung« verbietet offensichtlich nicht, dass man danach strebt, sie durch Klagen bis hin zum Bundesverfassungsgericht zu ändern (z.B.: Schächten). An diesem Beispiel wird klar, dass zumindest politisch aktive muslimische Gruppen immer nach Aufrichtung der islamischen Gesetze im Gastland streben werden, um dort den Islam vollgültig leben zu können.
Die Analyse der Punkte 10 und 13 der Erklärung fördert Vorbehalte und Widersprüche zur grundgesetzlichen Werte-Ordnung zutage.
Alles hier nachzulesen, Quelle:
http://www.islaminstitut.de/uploads/media/Charta_des_ZMD.pdf (Archiv-Version vom 27.05.2016)