@Nerok @IssomadWir hatten vor Wochen ein Thema, ich hab einen Artikel gesehen, der unser Thema nochmal aufmacht.
Gleichbehandlungsgesetz missachtet
Richter verbietet Anwältin Kopftuch
In Berlin wurde einer Rechtsanwältin untersagt, vor Gericht ein Kopftuch zu tragen. Das zeigt, welche Verwirrung bei diesem Thema inzwischen herrscht.
[...] Bereits das Berliner Neutralitätsgesetz sei problematisch, findet Nofal, weil es gläubige Muslimas de facto vom Staatsdienst ausgrenze. Außerdem habe es eine fatale Signalwirkung auf private Arbeitgeber, die sich sagen: Wenn das Kopftuch im öffentlichen Dienst nicht erlaubt ist, müssen wir es auch nicht akzeptieren. Für viele ist es paradox, dass das eine geltendes Recht ist und das andere eine rechtswidrige Diskriminierung darstellt.
Dabei werden muslimische Frauen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, ohnehin vielfach diskriminiert. Meistens passiert das an Schulen, während des Studiums, bei der Jobsuche oder einfach so, in der Öffentlichkeit – durch Lehrer, Kommilitonen, Dozenten, potentielle Arbeitgeber oder irgendwen. Nofal berät junge Frauen, wie man sich dagegen wehren kann. Doch eine Klage kostet Geld, Zeit, Mut und Nerven [...].
http://www.taz.de/!5058832/Wir diskutieren über das Kopftuch, dass berechtigt Juristinnen mit Kopftuch ihren Beruf ausüben wollen, zumindest pauschal?, das ihnen eigentlich nicht nachvollziehbar verboten werden kann. Das ist gegen die oder eine Religionsfreiheit. Und so kann man später dann auch nicht mehr gegen die Vollverschleierung argumentieren, eine Rechtsanwältin muss im Prinzip auch ihre Vollverschleierung tragen dürfen.
Insofern bleibe ich einfach dabei, um eine kollektiv verbindliche Entscheidung kommt unsere Gesellschaft nicht rum. Kopftuch ja, Vollverschleierung nein? Kopftuch ja, Vollverschleierung ja?