@Sea_Cucumber Siehe hierzu unter anderem
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714695.pdf"Die Bundesregierung macht darin deutlich, dass es „stets die Auffassung der Bundesregierung [war], dass das Völkerrechtssubjekt ‚Deutsches Reich‘ nicht untergegangen und die
Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als
Völkerrechtssubjekt identisch ist "
und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 (BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 15)
"Es wird daran festgehalten (vgl. z. B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5,
85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat
und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt
in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt
nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisa-
tion nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen
Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in Be-
zug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘.“."
Da ein Staat lediglich ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und die tatsächliche Machtausübung über diese benötigt, sind alle Voraussetzungen durch die BRD erfüllt. Das Staatsgebiet darf dabei auch kleiner sein als vorher...insofern besteht kein Widerspruch in der Teilidentität des Staatsgebietes. Die "Teilidentität" ist durch den Beitritt der DDR zum Staatsgebiet der BRD letzlich aufgehoben.