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Sollten Justizopfer für Kost und Logis selbst aufkommen?

7 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Entschädigung, Justizopfer, Kost und Logis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Sollten Justizopfer für Kost und Logis selbst aufkommen?

gestern um 09:59
Als ich gerade diesen Artikel las ...

https://www.stern.de/panorama/verbrechen/manfred-genditzki--justizopfer-soll-100-000-euro-an-den-staat-bezahlen-35307618.html

... war mein erster Gedanke ´das kann doch wohl nicht wahr sein´ ... da sitzt jemand 13 Jahre unschuldig hinter Gittern, und soll dann nach seinem Freispruch fast 100.000 Euro für seine Unterbringung nachzahlen.

Aber nachdem ich dann mehr Infos hatte, und nach der ersten Aufregung etwas nachdenken konnte, erschien es mir gar nicht mehr soooo abwegig. Immerhin hatte er zuvor eine Haftentschädigung und einen Verdienstausfall (zusammen über 800.000 Euro) zugesprochen bekommen.

Beim Verdienstausfall geht man ja auch von einem hypothetischen Fall aus, welches Einkommen das Opfer ohne Haftstrafe erarbeitet hätte. Ist es dann nicht auch zulässig, seine hypothetischen Kosten gegenzurechnen? Das Opfer sagt natürlich nein, und klagt nun für eine noch höhere Entschädigung.

Wie seht ihr das Ganze? Ist es eine Benachteiligung gegenüber echten Straftätern, die für ihre Unterbringung nicht bezahlen müssen (insofern dem so ist, bin mir da gar nicht so sicher), oder ist es gerechtfertigt solche Kosten mit der Zahlung von Verdienstausfällen zu verrechnen?


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Nein, Justizopfer sollten nicht selbst für Kost und Logis aufkommen.
16 Stimmen (76%)
Dazu habe ich keine Meinung.
1 Stimme (5%)
Ja, bei Erstattung von Verdienstausfällen sollte er auch für die Kosten aufkommen.
4 Stimmen (19%)

Sollten Justizopfer für Kost und Logis selbst aufkommen?

gestern um 17:02
Wenn er Verdienstausfälle erhält aber da nicht eingerechnet wird, dass er ja auch eine Wohnung gehabt hätte und Verpflegung gebraucht, dann kann man das schon verrechnen finde ich. Weil sonst hat er ja nach den vielen Jahren einen um diesen Kostenfaktor höheren Betrag zur Verfügung.

Wäre schön wenn man den reinen Verdienst nach 16 Jahren Arbeit hätte. aber da gibts halt Kosten..

und 520 Euro die da rauskommen 100.000/16/12 für den Haftaufenthalt pro Monat finde ich auch nicht zu hoch angesetzt..


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Sollten Justizopfer für Kost und Logis selbst aufkommen?

gestern um 17:16
13 Jahre seines Lebens, die er nie wieder bekommt. Klar gehen dem armen Mann die Kosten des Staates, welcher ihm diese beraubt hat, am Allerwertesten vorbei. Absolut nachvollziehbar und ich drücke ihm die Daumen.


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Sollten Justizopfer für Kost und Logis selbst aufkommen?

gestern um 18:17
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:und 520 Euro die da rauskommen 100.000/16/12 für den Haftaufenthalt pro Monat finde ich auch nicht zu hoch angesetzt..
Dagegen muss man dann aber sehen, dass 2.500 Euro im Monat Gehalt ebenfalls nicht viel sind. Vor allem wenn man damit deine 520 Euro Miete und Rente für die Zukunft zahlen muss. Dazu gesehen wird er ja auch in Zukunft nicht sofort einen Job haben, neue Möbel und von den ganzen Kosten die schon gezahlt sind ganz zu schweigen. Ich wüsste nicht, dass er das Geld für den Anwalt bekommen hat, für den Gutachter oder all die summen die sonst noch so geflossen sind. Überhaupt wer zahlt ihm die Differenz vom Einkauf? Wenn der Staat so kleinlich ist sollte er bedenken welche summen er den Gefangen noch so alles abknüpft die deutlich höher sind als draußen.


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Sollten Justizopfer für Kost und Logis selbst aufkommen?

gestern um 18:25
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Ich wüsste nicht, dass er das Geld für den Anwalt bekommen hat, für den Gutachter oder all die summen die sonst noch so geflossen sind. Überhaupt wer zahlt ihm die Differenz vom Einkauf?
ach außer dem Verdienstausfall gab es kein Geld als Ausgleich?

na dann bin ich auch dafür, dass er keine Logikosten zahlen muss.

ich dachte man bekommt außer dem Verdienstausgleich extra noch Geld als Entschädigung..


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Sollten Justizopfer für Kost und Logis selbst aufkommen?

gestern um 18:33
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:ach außer dem Verdienstausfall gab es kein Geld als Ausgleich?

na dann bin ich auch dafür, dass er keine Logikosten zahlen muss.

ich dachte man bekommt außer dem Verdienstausgleich extra noch Geld als Entschädigung.
Es gab auch noch eine Entschädigung aber meiner Meinung nach ist die um den Entzug der Freiheit zu entschädigen. Ein Art Schadensersatz... immerhin ganze 75 Euro pro Tag.
Achtung es kann Spuren von Ironie enthalten sein.


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Sollten Justizopfer für Kost und Logis selbst aufkommen?

gestern um 23:46
Zitat von Peter0167Peter0167 schrieb:Aber nachdem ich dann mehr Infos hatte, und nach der ersten Aufregung etwas nachdenken konnte, erschien es mir gar nicht mehr soooo abwegig. Immerhin hatte er zuvor eine Haftentschädigung und einen Verdienstausfall (zusammen über 800.000 Euro) zugesprochen bekommen.

Beim Verdienstausfall geht man ja auch von einem hypothetischen Fall aus, welches Einkommen das Opfer ohne Haftstrafe erarbeitet hätte. Ist es dann nicht auch zulässig, seine hypothetischen Kosten gegenzurechnen? Das Opfer sagt natürlich nein, und klagt nun für eine noch höhere Entschädigung.
Der Knackpunkt der Staatsforderung sind offenbar nicht die hier oben genannten Zahlungen, sondern
Genditzki und seine Anwältin fordern allerdings ein zusätzliches Schmerzensgeld.
weil:
In solchen Fällen werden nach derzeit gültiger Rechtslage die Ausgaben des Staates für Kost und Logis während der Haftzeit verrechnet.
Quelle: https://www.stern.de/panorama/verbrechen/manfred-genditzki--justizopfer-soll-100-000-euro-an-den-staat-bezahlen-35307618.html

Hier argumentiert man sicherlich, daß von den Kosten der erlittenen Schmerzen die schmerzmildernden Kosten für Kost und Logis abgezogen werden müssen um den wahren Anteil der Schmerzen herauszuarbeiten.
Das erscheint mir sachlich logisch, moralisch und emotional natürlich völlig daneben. Hier sollte man schon allein aufgrund der Tatsache des gesamten Ereignisses Kulanz walten lassen, also Ausnahmen regeln.

Buschmann teilt diese Ansicht:
Der ehemalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) überarbeiten und dabei auch diese Regelung ändern wollen. Das Vorgehen sei "für viele Betroffene nicht nachvollziehbar", heißt es in einem entsprechenden Eckpunktepapier aus dem Bundesjustizministerium: "Sie empfinden den Abzug von Kosten für Unterkunft und Verpflegung während ihrer Inhaftierung von der ihnen insgesamt zustehenden Entschädigung als ungerecht." Dies sei "im Kern nachvollziehbar". Nach dem Ende der Ampel-Koalition und Buschmanns Rücktritt als Justizminister wird die Gesetzesnovelle aber wohl nicht mehr umgesetzt werden.
Quelle: siehe oben


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