Der wegen Völkermordes mit einem internationalen Haftbefehl gesuchte Präsident des Sudan, Omar Al-Bashir, darf Südafrika, wo er wegen eines Treffens der Afrikanischen Union war, vorerst nicht verlassen. Die Festnahme ist vorübergehend, bis zur Klärung des Sachverhaltes, ausgesetzt. Aufgrund diplomatischer Verwicklungen ist die Südafrikanische Regierung nun in einer Zwickmühle, weil sie sich zwar verpflichtet haben, mit dem internationalen Strafgerichtshof zu kooperieren, andererseits aber nicht als Marionette des Auslandes erscheinen wollen.
Vorwurf des Völkermords Sudans Präsident Baschir darf nicht aus Südafrika ausreisen
Ein südafrikanisches Gericht hat entschieden, dass Sudans Präsident Omar al Baschir das Land vorerst nicht verlassen darf. Al Baschir wird vom Internationalen Strafgerichtshof mit zwei Haftbefehlen gesucht.
14.06.2015, von Thomas Scheen, Johannesburg
34848201
© AFP
Vergrößern
Sudans Präsident Omar Al Baschir auf dem COMESA-Gipfel Anfang Juni in Ägypten.
Dem mit internationalem Haftbefehl gesuchten sudanesischen Präsidenten Omar al Baschir droht die Auslieferung an den Strafgerichtshof in Den Haag. Ein südafrikanischer Richter ordnete am Sonntag die Festnahme des Sudanesen an. Bashir hält sich gegenwärtig in Johannesburg auf, wo er am Gipfeltreffen der Afrikanischen Union (AU) teilnimmt. Grundlage für die Anordnung von Richter Peter Fabricius war ein Eilantrag der südafrikanischen Menschenrechtsorganisation „South Africa Litigation Center“, in der überwiegend schwarze Juristen engagiert sind.
Fabricius setzte die Festnahme nach Intervention der südafrikanischen Regierung allerdings für einige Stunden bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes aus, ordnete aber gleichzeitig an, dass Baschir in dieser Zeit das Land nicht verlassen darf. Die Anwälte der Regierung wollen dem Richter heute Nachmittag ihre Sicht der Dinge unterbreiten. Am Freitag als auch am Samstag hatte schon der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag die südafrikanischen Behörden mehrfach aufgefordert, Baschir festzunehmen. Die Ankläger in Den Haag unterstellen Baschir Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg im westsudanesischen Darfur.
Für die südafrikanische Regierung ist die Anordnung von Richter Fabricius in jeder Hinsicht eine Katastrophe. Südafrika zählte zu den ersten Staaten, die die Statuten von Rom ratifizierten und damit die universelle Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes anerkannten. Die Behörden am Kap sind per Gesetz verpflichtet, den Haftbefehl gegen Baschir zu vollstrecken. Die Regierung argumentiert indes mit einem Beschluss der Afrikanischen Union (AU) aus dem vergangenen Jahr, wonach afrikanische Staaten den Aufforderungen des Internationalen Strafgerichtshofes nicht mehr nachkommen sollen. Hintergrund ist das weitverbreitete Gefühl, dass der Strafgerichtshof in erster Linie ein Vehikel zur Durchsetzung westlicher Politik auf dem Kontinent sei. Dieser Beschluss ist aber nicht rechtsverbindlich und insofern für die südafrikanische Justiz ohne jeden Belang. Lässt Südafrika Baschir bis Sonntagabend entgegen der richterlichen Anordnung ausreisen, begeht die Regierung Rechtsbruch. Lässt sie seine Festnahme zu, muss sich Präsident Jacob Zuma den Vorwurf gefallen lassen, eine Marionette des Westens zu sein.
Omar al Baschir, der im April nach umstrittenen Wahlen im Amt bestätigt wurde, ist seit 2009 international zur Fahndung ausgeschrieben. Unter anderem wird ihm vorgeworfen, den Einsatz der brutalen Reitermiliz Djanjawid gegen schwarzafrikanische Bewohner in Darfur persönlich angeordnet zu haben. Die systematische Vertreibung von Baschir-Gegnern aus Darfur soll ebenfalls auf seinen Befehl hin geschehen sein. Allerdings lässt sich im Darfur-Krieg unmöglich Gut von Böse trennen. Die Rebellen aus dem damals (2004) noch nicht unabhängigen Südsudan waren bei Kriegsbeginn in 2004 ebenso involviert wie der tschadische Präsident Idriss Déby und der Libyer Gaddafi. Die Vereinten Nationen schätzen, dass der nach wie andauernde Konflikt 300.000 Tote gefordert hat und 2,8 Millionen zu Flüchtlingen machte. Die sudanesische Regierung hingegen spricht von 10.000 Toten und knapp einer halben Million Flüchtlingen.
Quelle: FAZ.NET
(
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/afrika/sudans-praesident-baschir-darf-suedafrika-nicht-verlassen-13646483.html )