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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

344 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Verbrechen, Steuerhinterziehung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 08:53
@def

Ist bei mir alles ja auch schon eine Weile her, also habe ich gerade auch mal ein wenig gestöbert
Im Gegenzug dafür, dass die Stammeinlage (nahezu) beliebig gering ausfallen kann, müssen jährlich mindestens 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden. Wenn die angesammelte Rücklage zusammen mit dem ursprünglichen Stammkapital die Summe von 25.000 Euro (Mindestkapital gem. § 5 Abs. 1 GmbHG) erreicht, können die Gesellschafter gem. § 57c GmbHG einen Kapitalerhöhungsbeschluss fassen. Dieser ermöglicht es der Unternehmergesellschaft
künftig auf die Ansammlung der Rücklage i. H. v. 25 % des Jahresüberschusses zu verzichten,
über den Jahresüberschuss auch sonst frei zu verfügen und
ihre Firmierung zu ändern und den Rechtsformzusatz „GmbH“ zu führen.

Eine Unternehmergesellschaft darf erst dann aufhören, die Rücklage anzusparen, wenn das Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöht worden ist. Mit einem solchem Kapitalerhöhungsbeschluss ist jedoch kein automatischer Übergang zur GmbH verbunden; die Gesellschafter haben vielmehr ein Wahlrecht, ob die Unternehmergesellschaft beibehalten wird oder eine Umwandlung zur GmbH vorgenommen werden soll
Wikipedia: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Und siehe auchGmbHG §5
§ 5a Unternehmergesellschaft




(1) Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von § 4 die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen.

(2) Abweichend von § 7 Abs. 2 darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist. Sacheinlagen sind ausgeschlossen.

(3) In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist. Die Rücklage darf nur verwandt werden 1.
für Zwecke des § 57c;
2.
zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist;
3.
zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist.

(4) Abweichend von § 49 Abs. 3 muss die Versammlung der Gesellschafter bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich einberufen werden.

(5) Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital so, dass es den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 erreicht oder übersteigt, finden die Absätze 1 bis 4 keine Anwendung mehr; die Firma nach Absatz 1 darf beibehalten werden.
Das eine Sacheinlage allerdings nicht, im Gegensatz zu einer üblichen GmbH, als Stammeinlage zählen darf, dies war mir jetzt neu


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def ehemaliges Mitglied

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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 08:53
@Gwyddion

Zum "gen Null" rechnen.

Stichwort Liebhaberei... wie gesagt, der Gesetzgeber udn seine Beamten sind nciht behämmert aber man kann mit jedem reden und verhandeln... die sind keine Ocksen.

Wenn man sie allerdings als Raubritter sieht und ihnen das rüber bringt können sie biestig werden. ;)


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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 08:57
@def
Zitat von defdef schrieb:Wenn man sie allerdings als Raubritter sieht und ihnen das rüber bringt können sie biestig werden
:D .. ja das kann ich mir lebhaft vorstellen.


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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 08:58
@def , @Gwyddion

AfA ist aber nicht auf ein Jahr, sondern wird nach der AFA-Tabelle vorgegeben.
Und ob man eine sündhaft teuere Kamera als Unternehmenzweck angeben kann, dies hängt letztlich vom Unternehmenzweck ab ud da ist auch viel Süielraum für Interpretationen gegeben.
Abschreibung drücken sich aber immer in einer Gewinnverkürzung aus und mindern so die Steuerschuld


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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 09:05
@Ben_Nemsi

Darf sie schon, aber nur unter Vorraussetzung die GmbH Grenze zu erreichen. (Also die Sacheinlage)
Zitat von defdef schrieb:(5) Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital so, dass es den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 erreicht oder übersteigt, finden die Absätze 1 bis 4 keine Anwendung mehr; die Firma nach Absatz 1 darf beibehalten werden.
Die Firma oder auch Firmierung ist der Name der Gesellschaft nichts anderes. Der darf beibehalten werden.

Wikipedia: Firma

Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von lat. firmare „beglaubigen, befestigen“) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). Man spricht auch von einer Firmierung. Freiberufler und Kleingewerbetreibende treten im Geschäftsleben dagegen unter ihrem bürgerlichen Namen auf oder führen eine Geschäftsbezeichnung.

Da die Absätze 1-4 wegfallen, das ist die Regelung zur UG, und es eine Gesellschaft nach dem GmbHG ist bleibt welche Unternehmensform übrig?

Das ist kein Wahlrecht das geschieht einfach so von Amts wegen. Mit Wahl der Umwandlung in die GmbH ist eben diese Firmierung von oben gemeint. Alle anderen Sonderregelungen finden ja keine Anwendung mehr.

LG


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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 09:07
@Ben_Nemsi

Wie kommst du jetzt auf Abschreibung für Abnutzung?

Die ist natürlich auf Nutzungsdauern bezogen.. in Jahren. Der Unternehmenszweck ist wumpe. Den PKW schreibt der Bauunternehmer über 6 JAhre ab genau wie der Friseur oder die Hebamme.

Abschreibungen mindern den Gewinn, korrekt. Dafür ist aber die Anschaffung von Sachanlagen, nur die gehen abzuschreiben, keine Betriebsausgabe... nur die AfA.

Aber wie kommst du jetzt darauf?

LG


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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 09:24
@def

Die Firmierung muss der Wahrheit und Klarheit entsprechen. Wenn du als UG firmierst, dann darfst du keine andere Gesellschaftsform sein.


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05.10.2012 um 09:25
@def

Wenn ich die besagte Kamera kaufe, sie dem Unternehmenszweck entspricht und diesen unterstützt, dann wird die doch auf mehrer Jahre nach der AFA-Tabelle-Abgeschrieben oder irre ich?


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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 09:28
@def

Du hast wirklich die Wahl ob die eine UG bleiben magst

Ich wiederhole
Eine Unternehmergesellschaft darf erst dann aufhören, die Rücklage anzusparen, wenn das Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöht worden ist. Mit einem solchem Kapitalerhöhungsbeschluss ist jedoch kein automatischer Übergang zur GmbH verbunden; die Gesellschafter haben vielmehr ein Wahlrecht, ob die Unternehmergesellschaft beibehalten wird oder eine Umwandlung zur GmbH vorgenommen werden soll



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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 09:39
@Ben_Nemsi

Ok dann wiederhole ich nochmal und verweise auf den Gesetzestext.

Dies sind alle Regelungen zur UG:

5a Unternehmergesellschaft
(1) Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von § 4 die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen.
(2) Abweichend von § 7 Abs. 2 darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist. Sacheinlagen sind ausgeschlossen.
(3) In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist. Die Rücklage darf nur verwandt werden 1.
für Zwecke des § 57c;
2.
zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist;
3.
zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist.
(4) Abweichend von § 49 Abs. 3 muss die Versammlung der Gesellschafter bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich einberufen werden.
(5) Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital so, dass es den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 erreicht oder übersteigt, finden die Absätze 1 bis 4 keine Anwendung mehr; die Firma nach Absatz 1 darf beibehalten werden.


In Absatz 5 steht das alle Sonderregelungen bei erreichen der 25k wegfallen... Die Firma darf beibehalten werden.

Eine zeitliche Beschränkung der Unternehmergesellschaft hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Erhöht die Unternehmergesellschaft im Wege einer formellen Kapitalerhöhung ihr Stammkapital auf das Mindeststammkapital einer GmbH finden die Absätze 1 bis 4 des § 5a GmbH keine Anwendung mehr. Die Unternehmergesellschaft erstarkt identitätswahrend zu einer normalen GmbH, ohne dass dies einen Rechtsformwechsel darstellt; eine förmliche Umwandlung ist weder erforderlich noch möglich. Die Gesellschaft ist dann insbesondere nicht mehr zur Bildung der gesetzlichen Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG verpflichtet. Eine Verpflichtung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ihren Rechtsformzusatz zu ändern besteht indes nicht, sodass diese Firmierung beibehalten werden kann (§ 5a Abs. 5 HS. 2 GmbHG).
----

Im Klartext: Die Gesellschaft kann nicht förmlich beim Handelsregister umgewandelt werden da sie automatisch rechtlich einer GmbH gleichgestellt ist.

Quelle:
LexInform Datenbank
Dok.-Nr.: 5228309
Weitze, Dr.  Dirk  Themenlexikon vom 03.08.2012

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - Darstellung und Vergleich zur kleinen eG - Lexikon des Steuerrechts

---

LG


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def ehemaliges Mitglied

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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 09:42
Zitat von Ben_NemsiBen_Nemsi schrieb:Mit einem solchem Kapitalerhöhungsbeschluss ist jedoch kein automatischer Übergang zur GmbH verbunden; die Gesellschafter haben vielmehr ein Wahlrecht, ob die Unternehmergesellschaft beibehalten wird oder eine Umwandlung zur GmbH vorgenommen werden soll
Machen wir mal Learning by Doing.

Was ist ein "Kapitalerhöhungsbeschluss" und was ist "Stammkapital"?

LG


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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 11:27
@def

So, hatte mir das jetzt nochmal in Ruhe durchgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass es keine förmliche Umwandlung geben muss oder gibt, es aber gleichzeitig bei Erreichen eines GmbH gleichwertigen Stammkapitals zu ebengleichen rechtlichen Behandlung einer solchen kommt.
Hört sich irgendwie doof an, scheint aber nach deinem Posting so zu sein.

Als UNternehmer würde ich aber selbstverständlich die Wandlung auch formell vornehmen lassen, weil es meinen potenziellen Kunden mehr augenscheinliche Haftungssicherheit gibt.


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05.10.2012 um 12:05
@Ben_Nemsi
Wenn du eine UG gründen willst musst du hinter deinem Firmennamen UG(haftungsbeschränkt) dahinter schreiben, hast du die Einlage von 250000 erreicht, darfst du den Namenzusatz mit GmbH ersetzen kannst aber deine Firma mit dem alten Namen weiter laufen lassen. Rein rechtlich ändert sich da aber nichts.


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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 17:22
Wenn ich mich auch kurz einmischen darf...

Kann es sein, daß man als UG zwar Rücklagen bilden muß - also die 25% jährlich -, und zwar bis 25000 Euro, daß aber diese Rücklagen nicht automatisch Stammkapital sind?

Das heißt wenn man eine Rücklage von 25000 gebildet hat, bleibt man erst einmal weiterhin UG. Wandelt man diese 25000 in Stammkapital um, wird man automatisch eine GmbH.

So würde ich es zumindest interpretieren.

Und noch was zum Klugscheißen:
Zitat von defdef schrieb:Ja, die UG ermöglicht die GRündung einer Kapitalgesellschaft mit Beschränkter Haftung schon ab 1 € Einlage.. das heißt Haftung eben auf diesen 1€.
Die Haftung beschränkt sich ausschließlich auf das gesamte Vermögen der GmbH oder UG.

Das heißt wenn für den einen Euro Sachwerte angeschafft wurden, haftet das Unternehmen bis zu dem Wert dieser Sachen und nicht mehr.

Hat das Unternehmen dagegen etwas produziert und verkauft, haftet es auch mit dem eingenommenen Betrag, der auch über dem Stammkapital von 1 Euro liegen kann. Also auch mit dem Geld in der Kasse und anderen Werten die mit dem eingenommenen Geld angeschafft wurden.

Das Stammkapital sagt erst einmal gar nichts über die Haftungshöhe aus.

Zäld


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05.10.2012 um 20:26
@zaeld
Die Rücklage ist für die Erhöhung des Stammkapitals vorgesehen. Auch wurden Sachwerte nicht abgeschafft der §5 gilt weiterhin, du darfst nur nicht mit 2 Packungen Kaugummi dich ins Handelsregister eintragen. Die Haftungshöhe wird durch die Summe der Forderungen bestimmt.


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05.10.2012 um 20:32
@Individualist

Sachwerte dürfen bei der UG nicht als (Stamm)Kapitalerhöhung eingesetzt werden, anders als bei üblichen GmbHs.
Die Haftungshöhe wird nicht bestimmt durch die Höhe der Forderung(en), sondern durch die Bilanz, welche das gesamte Vermögen des Unternehmens ausweist


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05.10.2012 um 20:38
@Ben_Nemsi
Doch Sacheinlagen dürfen eingesetzt werden, das ist bei einer normalen GmbH auch so, du darfst dein Stammkapital bei der Anmeldung einer UG nur nicht mit Sachwerten angeben. Das ist ein kleiner Stolperstein der meist missverstanden wird.


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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 20:40
@Individualist

Def hatte es vorhin noch kopiert, dass Sacheinlagen nicht als Stammkapitalerhöhend gelten.
Sacheinlagen kannst du immer machen, nur dürfen sie nicht als Stammkapital ausgewiesen werden. So verstehe ich es


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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 20:43
@Individualist

Also ich finde folgendes eigentlich für mich klar
Auch um den Gründungsprozess der UG möglichst zu vereinfachen, normiert § 5a Abs.2 S.2 GmbHG das Verbot der Sacheinlage, was einen der wesentlichen Unterschiede zur klassischen GmbH darstellt. Unter Sacheinlagen versteht man alle nicht durch Geld zu bewirkenden Einlagen. Bei der klassischen GmbH können die Gesellschafter ihre Einlagepflicht – sei es bei der Gründung oder im Rahmen einer Kapitalerhöhung - auch durch Sachwerte erfüllen.

Das Verbot der Sacheinlage greift bei der Unternehmergesellschaft grundsätzlich nicht nur bei der Gründung, sondern auch bei der Kapitalerhöhung.
http://www.illmann-kutzer.de/index.php/aktuelles/50-kapitalerhoehung-der-ug-haftungsbeschraenkt-durch-sacheinlage

Was verstehe ich denn da falsch?


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Ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen?

05.10.2012 um 20:45
@Ben_Nemsi
Hat er das? Das wäre aber falsch da der §5a nicht die Wirkung von §56 Erhöhung durch Sacheinlagen aushebelt.


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