Bishamon schrieb:Nach dem Territorialitätsprinzip gilt das örtliche Strafrecht.
Wenn es im Ausland keine Straftat darstellt (und keine Vorbereitung eines Angriffskriegs auf Deutschland, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, Entziehung eines Kindes, besondere Straftaten gegen die Umwelt und Organhandel ist), warum sollte das illegal sein?
Das mag stimmen, jedoch könnte man die Flucht ins straffreie Ausland zur Begehung einer Körperverletzung als Entführung deuten. Das Kind wird ja gegen seinen Willen fortgeschafft, damit es geschädigt werden kann.
RayWonders schrieb:und ihr wollt eine Beschneidung generell mit einer Körperverletzung vergleichen und gleichsetzen?
wieso hab ich dieser dann persönlich nicht nur zugestimmt sondern wollte sie auch unbedingt mit 24?
Der Vergleich mit religiös/medizinisch liegt auf der Hand und ist doch hier Diskussionsgrundlage, oder nicht?
Jeder medizinische Eingriff am Körper eines Menschen ist im Grundsatz erst einmal Körperverletzung. Der Unterschied ist nur, dass man bei einer Operation dieser Körperverletzung zustimmen muss, damit der behandelnde Arzt straffrei bleibt.
Da Kinder in der Regel nicht voll Entscheidungsfähig sind, müssen die Elteren oder die Erziehungsberechtigten die Entscheidung übernehmen. Das wäre ja soweit auch alles okay, aber ich halte es für gefährlich, wenn die Eltern damit selbst Eingriffen zustimmen dürfen oder diese veranlassen können, wenn keine medizinische Notwendigkeit dazu besteht.
Das religiös zu begründen ist dahingehend ja der große Streitpunkt. Ich hatte es in der Vergangenheit mal damit verglichen, als ob ich als Vater angeben würde, dass ich das Jungfernhäutchen meiner (fiktiven) Tochter aus religiösen Gründen entfernt haben will. Was würde mir als Elternteil das Recht dazu geben auf die Intimssphäre meines Kindes derartigen Einfluss nehmen zu dürfen?