@Aldaris Aldaris schrieb:Ich denke, man muss hier einen Mittelweg finden, in dem man die Risiken einer Körperverletzung abwägt. Seine Kinder zu schlagen oder beschneiden zu lassen, halte ich für zu risikoreich. Ohrringe stechen lassen würde ich dagegen eher als harmlos betrachten. Vielleicht muss das Gesetz an der Stelle tatsächlich konkret werden.
Der Mittelweg ist, ich behaupte sogar der "Goldene", ist durch das Gesetz gefunden worden.
Es stärkt die Elternverantwortung und die Sicherheit des Kindes:
"Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll."
Es muss ein Arzt machen... Der dann entscheidet:
"Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird."
Wenn das Kindeswohl in Gefahr ist, dann wird der Eingriff nicht durchgeführt.
Wenn keinerlei Gefahr für das Kind ausgeht...
"(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch"
Un die religionsfreiheit berücksichtigt:
".. von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind."
Hier auch wieder das Kindeswohl. Durchführung einer befähigten Person.
Selten solch ein ausgewogenes Gesetz gesehen.