@Tussinelda Ich habe
@Puschelhasi schon x-mal darauf hingewiesen, dass einiges in dem Tex des ZdJ sachlich falsch ist, und dass auch der ZdJ sich da in wissenschaftliche Argumentationen versteigt, die ihm nicht zustehen.
Wenn überhaupt, kann aus dessen Position nur das religiöse Argument gelten. Und dann wartet man vergebens auf eine Begründung, warum in diesem Fall das religiöse Gebot die Grundrechte aushebeln soll, wenn man ansonsten an allen Ecken und Enden fordert, dass sich die Religionen - vor allem der Islam - nach deutschem Recht zu richten haben.
Und nun feiert man das erlassenen Gesetz, als sei das unveränderlich.
Abr
@Puschelhasi und
@rockandroll haben noch nicht kapiert, dass es in einer Diskussion über ein Gesetz darum geht, dass Gesetze eben auch verändert werden können. Es braucht bloss die Initiative dazu.
Puschelhasi schrieb:nach den regeln aerztlicher Kunst
Ein Jahr nach dem Gesetzeserlass hat sich herausgestellt, dass eine zuverlässige Betäubung bei Säuglingen nicht möglichist. Diese ist aber Bedingung in dem Gesetz. Faktisch dürfte also keine Beschneidung an Säuglingen stattfinden.
Nach äztlicher Kunst sin unnötige Schmerzen und unnötige Operationen unbedingt zu vermeiden. Ein Arzt, dem dem zuwieder handelt, macht sich strenggenommen strafbar.
Es findet sich bloss kein Kläger bisher, denn die Eltern glauben den Beschneidern, dass das alles halb so wild ist. Steht ja auch im Text vom ZdJ. Das macht es aber nicht wahrer.
Übrigends: Ich bin duchaus religiös. Ich halte aber die zehn Gebote für wesentlicher allsdie unzähligen anderen Gebote, die in der Bibel auch wörtlich zu lesen sind. Sonst wäre ich orthodoxer Jude und würde versuchen, die über 300 Regeln zu befolgen.
Hier schreibt ein jüdischer Arzt darüber, dass das Gebot auch anders gelesen werden kann:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidungsdebatte-unsere-seltsame-tradition-11827726.htmlBeim Lesen kommt einem vor allem der Gedanke: wenn viele Gebräuche nicht mehr aus religiösen Gründen bevolgt werden, weil man vielleicht auch als geborener Jude oder Moslem gar nicht religiös ist, welches ist dann noch die Begründung für eine Beschneidung?
Genügt die Abstammung? Dann handelt es sich um eine
Tradition ohne religiösen Inhalt ... und ist verboten.