Beschneidung ist Körperverletzung
18.12.2013 um 11:32cassiopeia88 schrieb:Das Ohrlochstechen mit der Pistole ist nicht gesetzlich geregelt und somit immer noch legal^^Wenn du jemandem ohne seine Einwilligung im Schlaf mit der Pistole ein Ohrloch stichst wirst du dich wegen Körperverletzung verantworten müssen.
Wenn du dies mit seiner Einwilligung tust ist es kein Problem.
Machst du das bei einem beschränkt Geschäftsfähigen mit seiner Zustimmung, aber ohen die der Eltern, kannst du von denen angezeigt werden. Hast du die Einwilligung, ist dies kein Problem.
Sticht ein Piercer, einem Neugeborenen ein Ohrloch weil es die Eltern gern wollen und er wird von einem Arzt der dies entdeckt angezeigt, bzw die Elter, müssen diese sich vor Gericht verantworten...