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Beschneidung ist Körperverletzung

15.674 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Religion, Islam, Afrika ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:01
@Marcandas

Dann halt dich da mal raus, du hast nichts als Provokationen zu bieten...der Jurist... ;)


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:05
@Puschelhasi

Dann gehe ich davon aus, das dies eine Operation mit Narkose war.
Was wohl auch richtig ist.

Den Säuglingen, rsp. Kindern werden oftmals.. wenn nicht sogar zum Großteil, die Narkosen verwehrt oder vlt. gerade noch örtlich vorgenommen.

Auch dies ein Grund für mich, die Zirkumzision, wie sie bisher vorgenommen wurde für den Bund mit Abraham, abzulehnen.

Auch darüber sollte man sich Gedanken machen.


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:08
@Gwyddion

Lokal, sicher, oder denkst du man bekommt ne Vollnarkose fürne 10 Minuten OP?


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:12
@Puschelhasi

Nun.. es kommt wohl auf die Art der Narkose bzw. örtlichen Betäubung an. Da gibt es auch Unterschiede.. Du wirst dies sicherlich wissen.


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:12
Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hält das Urteil des Kölner Landgerichts für verfehlt. Für ihn gilt das Recht auf Religionsfreiheit und elterliche Entscheidung in diesem Fall mehr als das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Wie hätten Sie entschieden, wenn der Streit um die Beschneidung zu Ihrer Zeit als Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gelandet wäre?
Meiner Ansicht nach ist das Urteil vom Landgericht Köln im Ergebnis verfehlt. Es berücksichtigt nicht hinreichend die Religionsfreiheit, die ein sehr zentrales Grundrecht ist, das grundsätzlich vorbehaltlos und ohne weitere Einschränkung gewährleistet wird. Darüber hinaus tangiert es auch das allgemeine Grundrecht der Eltern auf elterliche Fürsorge. Dieses umfasst auch das Recht der religiösen Kindererziehung. Diese beiden Grundrechte muss man gegen das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit abwägen.

Was kritisieren Sie am Urteil des Landgerichts Köln?

Das Landgericht hat sehr verkürzt argumentiert. Es hätte berücksichtigen müssen, dass es Juden und Muslimen bei der Beschneidung aus religiösen Gründen nicht nur um eine Frage der Tradition und des Brauchtums, sondern um essentielle Glaubensinhalte geht. Demgegenüber ist die Einwirkung in die körperliche Unversehrtheit geringfügig, wenn die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Deswegen sind im Ergebnis die Grundrechte auf Religionsfreiheit und elterliche Fürsorge eindeutig gewichtiger zu werten. Diese Grundrechte hat das Gericht zwar nicht ignoriert aber in einer verkürzten Abwägung zu Unrecht hintangestellt. Im Übrigen ist doch auffällig, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen in sechs Jahrzehnten seit Bestehen des Grundgesetzes nie ein rechtliches Problem dargestellt hatte und dass es auch in anderen europäischen Staaten mit einer vergleichbaren rechtsstaatlichen Ordnung nach meiner Kenntnis zu keinen strafrechtlichen Verfolgungen gekommen ist.

Die Politik hat nun mehrheitlich entschieden, dass Beschneidung straffrei bleiben soll...

...dabei müsste der Gesetzgeber gar nicht korrigierend eingreifen. Das geltende Recht ist ausreichend. Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass es sich hier nicht um eine höchstrichterliche oder obergerichtliche Entscheidung handelt. Es geht hier aus meiner Sicht um eine Fehlanwendung geltenden Rechts durch ein einzelnes Instanzgericht. Ich bedaure sehr, dass die Entscheidung rechtskräftig geworden ist, weil die Staatsanwaltschaft keine Revision eingelegt hat und dem angeklagten Arzt kein Rechtsmittel zur Verfügung stand, weil er im Ergebnis freigesprochen wurde. Deswegen konnte es in diesem konkreten Fall zu keiner höchstrichterlichen oder gar bundesverfassungsgerichtlichen Klärung kommen, die wohl eine gesetzliche Regelung überflüssig gemacht hätte.

Muss der Gesetzgeber denn überhaupt tätig werden?

Nun ist die konkrete Entscheidung in der Welt, die Rechtsunsicherheit für Eltern und Ärzte schafft und das ist in der Tat eine missliche Situation. Darum ist es verständlich, dass der Gesetzgeber Regelungen treffen möchte. Denn für die Betroffenen ist es fast unzumutbar, einen neuen Präzedenzfall zu schaffen. Die Ärzte müssten eine Anklage in Kauf nehmen und gegebenenfalls die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht durchschreiten. Es ist verständlich, wenn sie da zögern.

Wie müsste eine gesetzliche Regelung aussehen, damit sie verbindlich wäre? Im Patientenrechtegesetz, wie die FDP vorschlägt, oder im Familiengesetz, wie es die Union fordert?

Es ist eine schwierige Entscheidung für den Gesetzgeber, ein solches Gesetz ist jedenfalls nicht auf die Schnelle zu machen. Ich würde empfehlen, eine gesetzliche Regelung im Familienrecht anzusiedeln, hier wird das elterliche Sorgerecht definiert. Denn umstritten ist ja die Einwilligung der Eltern und damit geht es in erster Linie um den Inhalt und die Grenzen des elterlichen Sorgerechts. Aber auch andere Lösungen sind denkbar.

Ist es denkbar, dass es zu einer Regelung kommt, wonach Beschneidung weiterhin den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, die aber straffrei bleibt?

Der Tatbestand der Körperverletzung ist aus rechtlicher Sicht gegeben und wird auch immer gegeben sein. Es ist vielen Laien schwer begreiflich, dass etwa auch jede Impfung eine Körperverletzung darstellt. Sie ist aber nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar, wenn eine Einwilligung vorliegt. Sie erfolgt regelmäßig durch den Patienten selbst, bei minderjährigen Kindern durch die Eltern. Wenn der Gesetzgeber ausdrücklich regelt, dass die Eltern wirksam in eine Beschneidung einwilligen können, ist sie keine rechtswidrige Körperverletzung mehr. Damit wäre eine Beschneidung dann weder für das Strafrecht relevant, noch verstößt ein Arzt gegen seine Berufspflichten. Es geht also über die Frage der Strafbarkeit hinaus darum, ob Beschneidungen rechtmäßig oder rechtswidrig sind.

focus online


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:14
@Gwyddion

Ja? Und was willst du eigentlich...Eine ambulante OP die von einem Arzt durchgeführt wird, wird entsprechend auch eine lokale Betaeubung beinhalten? Was ist daran unklar?


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:14
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:jede Impfung eine Körperverletzung darstellt.
Ein kleiner Stich.. der zuwächst.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:wenn eine Einwilligung vorliegt.
Wird wohl nur von den Eltern vorliegen.. der zu beschneidende Säugling bzw. der Knabe gibt diese wohl nicht.


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:15
@Gwyddion
Korrekt, weil das Kind nicht rechtlich dazu in der Lage ist... -.- es wird immer abstruser.


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:15
@waage
Zitat von waagewaage schrieb:leider hat bei dem thema wiedermal die politik versagt und wiedermal den weg des geringsten widerstandes gewählt
Tja... wie so oft :(
Zitat von waagewaage schrieb:so einfach wärs gewesen, aber man hat sich auch gewissen lobbyverbänden wieder gebeugt und wollte nicht anecken, alles sicherlich auf kosten der schutzbefohlenen
Die geraten politischerseits leider schnell in's Hintertreffen, wenn's um Macht und Geld geht.


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:16
@Puschelhasi
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Und was willst du eigentlich
Hättest Du ab Seite 1 gelesen .. wüßtest Du es.

Ich möchte, das die zu beschneidende Person dies ab einem gewissen Alter ( z.B. 14 Jahre ) für sich selbst entscheidet.


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:16
@Gwyddion

Ich habe besseres zu tun als mit 648 Seiten thread durchzulesen...


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:17
meine fresse, weder den arzt noch den eltern sollte der penis des kindes irgendetwas angehen, wenn alles in ordnung ist..
die ganze sache ist doch dubios. mit einem teil des geschlechtsorgans ein bund eingehen? jo...


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:17
@Puschelhasi
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Dann halt dich da mal raus, du hast nichts als Provokationen zu bieten...der Jurist...
Ja, schon klar... wenn dir Argumente entgegengebracht werden, auf die du keine Antwort hast, dann kommt halt einfach der Stempel "Provokation" drauf und schon passt es wieder für dich! :D


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:20
@Puschelhasi
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:weil das Kind nicht rechtlich dazu in der Lage ist
Eben. Und genau das ist mein Kritikpunkt. Dem Kind wird überhaupt keine Möglichkeit gegeben, sich für oder gegen die Religion auszusprechen, sich für oder gegen die Zirkumzision auszusprechen.

Die Rechte des Kindes werden dementsprechend "auch" beschnitten. Obwohl.. und das ist in der Tat sehr abstrus.. dies in unserem GG verankert ist.

Das Kindeswohl wird hier sträflich mißachtet von Seiten der Politik, bzw. geopfert... um den Religionsgemeinschaften gefällig zu sein. Humanitäres Verhalten.. und darauf beruft sich unsere politische Elite gerne... sieht gänzlich anders aus.


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:24
@Gwyddion
@Marcandas


Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts sieht das anders als ihr... ich schliesse mich da seiner Einstellung weitestgehend an.


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:25
@Puschelhasi

Mag ja sein, das es der ehem. Präsident des VG so sieht.. die Politik sieht es ja auch so.

Dennoch bin ich mit dieser Sichtweise nicht zufrieden.. wie mit der Politik im Ganzen sowieso nicht.


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:25
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts sieht das anders als ihr... ich schliesse mich da seiner Einstellung weitestgehend an.
Interessant, wen juckt der Präsindent des Verfassungsgerichts wenn Gott es doch so will.. :ask:


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:26
@vincent

Bist du ein religiöser Fanatiker? :ask:


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:27
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:weil das Kind nicht rechtlich dazu in der Lage ist... -.- es wird immer abstruser.
Als ob Eltern in ihrem kulturellen und religiösen Wahn in der Lage sind über den Penis ihres Kindes zu entscheiden. o_O


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Beschneidung ist Körperverletzung

11.12.2013 um 19:27
@Bone02943
Du disqualifizierst dich auch grade massiv...


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