Beschneidung ist Körperverletzung
13.12.2013 um 13:41Argumentum ad misericordiam
Puschelhasi schrieb:Elterliches Sorgerecht sagt dir was? Herr Jurist?Das sagt mir, dass es ein durch das Grundgesetzt geschütztes Sorgerecht und auch die Pflicht der Eltern ist, für das Wohl ihres Kindes zu sorgen.
Puschelhasi schrieb:Nimm mal Stellung zu den Artikeln und Einwaenden anstatt hier nur umzupoltern u d beantworte die Punkte in den Artikeln!Hast du meinen Beitrag gestern gelesen? Nimm doch mal Stellung dazu..
Puschelhasi schrieb:Das ist geltendes Recht! Also bitte was ist nun daran verwerflich?Weil es schlichtweg verfassungswidrig ist und aus purer Willfährigkeit und Feigheit verabschiedet wurde.
_Themis_ schrieb: Seit Unterzeichnung der Kinderrechte sind auch Kinder eigenständige Rechtsträger.Ich würde eher sagen: seitdem es Menschenrechte gibt ;) Eigenständiger Rechtsträger ist gem. § 1 BGB, der sich aus Art. 1 GG ableitet, jeder Mensch mit Vollendung der Geburt.