Beschneidung ist Körperverletzung
13.12.2013 um 13:41Argumentum ad misericordiam
Das sagt mir, dass es ein durch das Grundgesetzt geschütztes Sorgerecht und auch die Pflicht der Eltern ist, für das Wohl ihres Kindes zu sorgen.Puschelhasi schrieb:Elterliches Sorgerecht sagt dir was? Herr Jurist?
Hast du meinen Beitrag gestern gelesen? Nimm doch mal Stellung dazu..Puschelhasi schrieb:Nimm mal Stellung zu den Artikeln und Einwaenden anstatt hier nur umzupoltern u d beantworte die Punkte in den Artikeln!
Weil es schlichtweg verfassungswidrig ist und aus purer Willfährigkeit und Feigheit verabschiedet wurde.Puschelhasi schrieb:Das ist geltendes Recht! Also bitte was ist nun daran verwerflich?
Ich würde eher sagen: seitdem es Menschenrechte gibt ;) Eigenständiger Rechtsträger ist gem. § 1 BGB, der sich aus Art. 1 GG ableitet, jeder Mensch mit Vollendung der Geburt._Themis_ schrieb: Seit Unterzeichnung der Kinderrechte sind auch Kinder eigenständige Rechtsträger.