Marcandas schrieb:Es sind derzeit Verfahren am Laufen, die hoffentlich irgendwann beim BVerfG landen, der dann absehbar diesem Spuk in der deutschen Rechtslandschaft ein Ende bereitet.
Das Problem dabei ist, daß nur derjenige Verfassungsbeschwerde erheben darf, der von dem verfassungsverstoßenden Gesetz betroffen ist. Mindestens alle erwachsenen unbeschnittenen Männer fallen damit schon einmal als Kläger weg. Wie es mit beschnittenen Männern aussieht, weiß ich nicht, aber die wurden ja alle vor Inkrafttreten des Gesetzes beschnitten.
So wie ich das sehe, müßten also Säuglinge oder kleine Kinder Verfassungsbeschwerde erheben. Das können die allerdings nicht, und Eltern als Vertreter sind bei diesem Alter wohl auch nicht vorgesehen und würde auch kaum von den Eltern gemacht werden, die eine Beschneidung durchführen wollen.
Ich bin allerdings keine Jurist und habe mir lediglich den Wikipedia-Artikel über die Verfassungsbeschwerde durchgelesen. Man möge mich also korrigieren, wenn ich falsch liege.
Aber warum spreche ich eigentlich von "Beschneidung", ein verharmlosendes Wort, als würde ein Schnitt in die Haut eingebracht werden? "Amputation" ist doch eigentlich der passende Begriff.
Zäld