Beschneidung ist Körperverletzung
27.12.2012 um 17:35@DonFungi
Denn eine Ohrfeige an einem Kind kann mit 2.000 Euro geahndet werden, und dabei bleiben keine sichtbaren und psychologische Schäde zurück. ( Das behaupte ich mal so. )
DonFungi schrieb:Religionsfreiheit hebelt nicht automatisch geltendes Gesetz aus.Wenn es bei uns geduldet wird - Dann wird geltendes Recht ausgehebelt. Meine Meinung.
Denn eine Ohrfeige an einem Kind kann mit 2.000 Euro geahndet werden, und dabei bleiben keine sichtbaren und psychologische Schäde zurück. ( Das behaupte ich mal so. )