@kleinundgrün kleinundgrün schrieb:Wenn jemand nicht gerade über eine Kampferfahrung verfügt und vergleichbare Situationen kennt und erfolgreich bestanden hat, ist es riskant, auf die Beine zu schießen und den möglicherweise einzigen Schuss zu verschwenden. Da genügt Schießtrainig sicher nicht.
Oder er zieht im Fallen eine Bzooka aus dert Tasche. Der einzige Schuss is klar. Und ein qurliger Kopf ist dann auch so einfach zu treffen.
Es geht sich um TÖTUNGSABSICHT. = Mord
kleinundgrün schrieb:Das habe ich auch nie behauptet. Ich schrieb: "während sie dabei ist, zu stehlen".
Ach, wenn der Bauer den Spacken auf dem Feld beim Kartoffelklauen sieht, bläst Er Ihm einfach mit der Schrotflinte die Birne runter.
Super Sache.
kleinundgrün schrieb:Das musst Du auch nicht. Man hat das Recht, unwissend zu sterben.
Oder mit verquerem, gefährlichem, eingebildeten Halbwissen.
kleinundgrün schrieb:Schon lange erledigt.
Ich vermute blos mit wenig erfolg.
kleinundgrün schrieb:Weil da der Diebstahl schon beendet ist und daher kein Angriff mehr vorliegt, gegen den eine Notwehrhandlung erlaubt wäre.
Ach und wenn der Hantaschendieb Dir die Tasche entrissen hat ist das anders.
Notwehrhandlung ja klar. Wenn mich jemand schlägt darf ich Ihn nicht mit dem Auto überfahren.
Und auch nicht mit der Bazooka hinterher ballern.
Außer er hat meine Brieftasche mit genommen.
kleinundgrün schrieb:Ist es wirklich so viel verlangt, wenigstens den Artikel zu lesen, bevor Du so im Trüben stocherst?
Ein Wickilink ersetzt kein Jurastudium.
Wir sind OT
Gruß
Mailo