Fedaykin schrieb:das wurde auf den letzten 500 Seiten komischwerweise bestritten und führte zu absurden Pro Argumente. Folglich geht es als um einen Religiösen Ankt der Körperverletzung der dem Grundgesetz entgegensteht. Danke für deine Einsicht.
Das ist Deine selektive Wahrnehmung, ich zB. habe auf den letzten 500 Seiten öfter mal daran erinnert.
Es geht aber für mich immer noch darum in wieweit dieser Akt der Körperverletzung durch die Einwilligung der Eltern aufgehoben werden kann, was natürlich auch im Einklang mit dem Grundgesetz stehen kann.
So wie Operationen, oder was nun nicht grade dem Kindeswohl dient, etwa auch Abtreibungen!
Du brauchst mir also wegen Deiner logischen Fehleinschätzung keinen Dank zukommen zu lassen.