Beschneidung ist Körperverletzung
22.10.2012 um 14:28Achja. Immer schön wenn Kindern Menschenrechte aberkannt werden.
Es ist NICHT nur eine Persöhnliche Sache der Frau es betrifft auch immer das Kind das abgetrieben wird, also 2 Personen bzw. Menschen. Wurde das Kind vorher gefragt ob es gerne abgetrieben werden möchte um dann im Müll oder so zu landen?Katori schrieb:Eine Abtreibung ist persönliche Sache der Frau, die aus unzähligen Gründen abtreiben möchte.
doch genau das ist geplant.Jimmybondy schrieb:Ja prima, einfach so beschneiden darf man ja auch nicht.
schau mal von wem der vergleich kommt...Katori schrieb:Eine Abtreibung mit der Beschneidung zu vergleichen, ich weiß nicht, also für mich geht dieser Vergleich nicht auf und macht nicht wirklich Sinn.
zellhaufen, nicht kinder...nurunalanur schrieb:Es ist NICHT nur eine Persöhnliche Sache der Frau es betrifft auch immer das Kind das abgetrieben wird
wenn man die beweggründe vergleich ist das sehr zutreffend.Jimmybondy schrieb:Eine Beschneidung mit Hexenverbrennungen zu vergleichen
Was soll das heissen, "von wem der Vergleich kommt"? He? ^^25h.nox schrieb:schau mal von wem der vergleich kommt...
abgetrieben werden zellklumpen, keine menschen, deswegen gibts da keine menschenrechte zu bedenken....
Vom Grundgesetz geschützte Zellhaufen...25h.nox schrieb:zellhaufen, nicht kinder...
Wen man mein Beispiel begreift, sind vom Grundgesetz her verbotene Abtreibungen die dennoch erlaubt sind natürlich auch sehr gut zu vergleichen...25h.nox schrieb:wenn man die beweggründe vergleich ist das sehr zutreffend.
kleinere eingriffe die rückgängig machbar sind und nicht mit wenigen tagen durchgeführt werden.Jimmybondy schrieb:Aber mir genügt ja auch weiterhin die Feststellung das Schönheitsops bei Kleinkindern erlaubt sind, welche auch keinen medizinischen Nutzen haben. Ich rede vom Ohren anlegen usw.
Medizinisch nicht notwendige Beschneidungen sind erstmal nur medizinisch nicht notwendig, religiös betrachtet aber für Betreffende Eltern welche stellvertretend für das Kind entscheiden offensichtlich schon ein wichtiger Punkt.Katori schrieb:Ja alle anderen Gründe für eine Beschneidung, aus die medizinisch notwendigen sind nicht notwendig.
Gut ja, das ist jetzt dann Deine Interpretation, so speziell ist das nicht geregelt...25h.nox schrieb:kleinere eingriffe die rückgängig machbar sind und nicht mit wenigen tagen durchgeführt werden.
ich glaube du kriegst probleme als mediziner wenn du ner 5 jährigen größere brüste verpasst.Jimmybondy schrieb:speziell ist das nicht geregelt.
Und eine dauerhafte verstümmelung.Jimmybondy schrieb:Medizinisch nicht notwendige Beschneidungen sind erstmal nur medizinisch nicht notwendig
Jimmybondy schrieb:Medizinisch nicht notwendige Beschneidungen sind erstmal nur medizinisch nicht notwendig, religiös betrachtet aber für Betreffende Eltern welche stellvertretend für das Kind entscheiden offensichtlich schon
Mehr ist dazu nicht zu sagen.Katori schrieb:Die Beschneidung hingegen ist nur ein altes überholtes ästhetisch religiöses Artefakt und geradezu diktatorisch und spuckt auf die persönliche Entscheidung eines jungen Menschen, die sich nach erfahrener religiöser Indoktrin wohl ohnehin für eine Beschneidung entscheiden würden.