Beschneidung ist Körperverletzung
23.10.2012 um 18:49@bism_7_8_6
Könntest Du dem Jura-Prof aus Freiburg einen Namen geben? Und wenn, dann ist es das Recht auf elterliche Sorge, bzw. Religionsfreiheit; Erziehungsfreiheit kennt das GG nicht.
Und es steht auch nicht über dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern ihm wird höchstens in einer Abwägung der Vorzug gegeben. Wenn Laien sich über Recht auslassen...
Könntest Du dem Jura-Prof aus Freiburg einen Namen geben? Und wenn, dann ist es das Recht auf elterliche Sorge, bzw. Religionsfreiheit; Erziehungsfreiheit kennt das GG nicht.
Und es steht auch nicht über dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern ihm wird höchstens in einer Abwägung der Vorzug gegeben. Wenn Laien sich über Recht auslassen...