Beschneidung ist Körperverletzung
17.12.2012 um 19:17Was gibt es an Art.1 AEMR nicht zu verstehen?kleinundgrün schrieb:Ich habe Dir vor Augen geführt, dass Menschenrechte kollidieren können und dass Deine Behauptung "es kann keine Abwägung von Menschenrechten geben" nicht stimmen kann.