Radix schrieb:Das Problem, mal abgesehen von dem misshandelten Säugling, ist doch, dass ich hier von Prinzipien unseres Rechtstaates spreche und diese ganz klar, missachtet wurden und werden.
Sie werden nicht missachtet. Sie werden gegenüber anderen Prinzipien abgewogen. Die Rechtsordnung ist selten schwarz und weiß. Der Normalfall ist eine Interessenkollision. Deine Freiheit ist, laute Musik dann zu hören, wann Du es willst. Die Freiheit Deines Nachbarn, ist dann in Ruhe zu schlafen, wann er es will. Beides ist nicht gleichzeitig möglich, daher findet eine Abwägung statt.
Im Fall der Beschneidung ist es nicht anders. Eine (relativ geringfügige) Körperverletzung und ein Eingriff in eine negative Religionsfreiheit stehen der Religionsausübung der Eltern gegenüber. Letzteres hat aufgrund der langen Tradition ein gewisses Gewicht.
Gucki schrieb:eher menschlich "von der Stärke der Verletzung her" echt unterschieden zwischen Vorhaut, Klitoris, kleinem Finger
Natürlich. Ich würde lieber meinen kleinen Finger verlieren, als meinen Arm. Oder meine Vorhaut als meinen Penis. Du nicht?