Ich denke dieses Zitat sagt eigentlich schon alles aus.
Heide_witzka schrieb:Merkel: Ich finde es nicht richtig, Beschneidungen ausdrücklich zu erlauben, fände es aber auch nicht richtig, sie ausdrücklich zu verbieten. Das Landgericht Köln hatte mit seiner Entscheidung deshalb recht: Es hat das längst geltende Recht angewandt. Man hätte ja abwarten können, bis die Frage irgendwann vor dem Bundesgerichtshof gelandet wäre. Andererseits verstehe ich die politische Klemme, in der sich der Gesetzgeber nun gedrängt sieht, eine Regelung zu treffen, sehr wohl. Die deutsche Politik hat eine historische Verantwortung zur besonderen Sensibilität gegenüber allen gewichtigen jüdischen Belangen. Aber man stelle sich nur einmal vor, die Beschneidung wäre kein Ritus der beiden großen Religionen, sondern die neue Idee einer kleinen christlichen Sekte, die nun ihr entsprechendes Recht einfordern wollte. Man würde ihr die Beschneidung auf der Stelle verbieten und kein Verfassungsgericht käme ihr dagegen zu Hilfe.
Es ist nunmal Körperverletzung und verstößt gegen das Grundgesetz.
Das Problem ist jedoch bei uns der Gesetzgeber der unfähig ist in Sachen Recht die erforderliche Unparteilichkeit einzuhalten, das gleiches Recht für jeden egal welcher Herkunft, Abstammung, Religion, Geschlecht, Stand usw. gilt.
Wenn man hier anfängt Sonderrechte einzuräume öffnet man ein Fass ohne Boden, denn was kommt als nächstes? Werden dann auch muslimischen Dieben die Hände abgehackt, werden für diverse Taten Todesstrafen vollzogen, weil diese und jene Religion das so vorsieht?
Meines errachtens verraten die Politiker mit solchen Sonderrechten wider den Grundprinzipien des Deutschen Staates diesen.