Beschneidung ist Körperverletzung
14.12.2012 um 11:36@Fedaykin
Also wenn man das sich so anschaut, bis zum 6Monat dürfen sogar Stümper die mal bei einer Beschneidung den Kellner gemacht haben an Babys rum schnippeln. Irgendwo unter einer Autobahnbrücke, mit nem rostiegen Taschenmesser.
So als wenn man bei einem Auto ne Zierleiste abschraubt.
Die können doch nicht alle Latten am Zaun haben.
Dann die Begründung!
Weil es in irgendeinem Kaninchenzüchterverein in den Statuten vorgesehen ist.
In mindestens einem dieser Vereine steht auch in den Statuten das die Mitglieder ( obwol Sie nur noch über ein Gliedteil verfügen ) solange gewaltsam gegen Menschen vorgehen müssen, bis dort woh der Verein mal Marktführer wahr, wieder Marktführer ist.
Auch dürfen Sie sich Ihre Weiber gefügieg prügeln.
Überhaupt haben die einige lustige Regelungen in Ihrem Regelwerk.
Nach Ihren Statuten sind nicht Buchgläubige und Menschen die gerne Steine an beten, niederer wie Tiere.
Als nächstes werden diese Personengruppen dann wol wie Tiere in den Rechtstand einer Sache befördert.
Ich weiß nicht, wie ein halbwegs bei Verstand eiender Mensch auch nur kurzfristieg eine solche Gesetzesregelung in Betracht ziehen kann.
Unfassbar sowas.
Gruß
Mailo
Also wenn man das sich so anschaut, bis zum 6Monat dürfen sogar Stümper die mal bei einer Beschneidung den Kellner gemacht haben an Babys rum schnippeln. Irgendwo unter einer Autobahnbrücke, mit nem rostiegen Taschenmesser.
So als wenn man bei einem Auto ne Zierleiste abschraubt.
Die können doch nicht alle Latten am Zaun haben.
Dann die Begründung!
Weil es in irgendeinem Kaninchenzüchterverein in den Statuten vorgesehen ist.
In mindestens einem dieser Vereine steht auch in den Statuten das die Mitglieder ( obwol Sie nur noch über ein Gliedteil verfügen ) solange gewaltsam gegen Menschen vorgehen müssen, bis dort woh der Verein mal Marktführer wahr, wieder Marktführer ist.
Auch dürfen Sie sich Ihre Weiber gefügieg prügeln.
Überhaupt haben die einige lustige Regelungen in Ihrem Regelwerk.
Nach Ihren Statuten sind nicht Buchgläubige und Menschen die gerne Steine an beten, niederer wie Tiere.
Als nächstes werden diese Personengruppen dann wol wie Tiere in den Rechtstand einer Sache befördert.
Ich weiß nicht, wie ein halbwegs bei Verstand eiender Mensch auch nur kurzfristieg eine solche Gesetzesregelung in Betracht ziehen kann.
Unfassbar sowas.
Gruß
Mailo