Beschneidung ist Körperverletzung
13.09.2012 um 20:46@Jimmybondy
Eine Körperverletzung kann nicht, mit der spekulativen Annahme auf die nachträgliche Billigung der Körperverletzung durch das Opfer, legitimiert werden.
Die Einwilligung muss vorher durch die betreffende Person erfolgen.
Wenn man das Kind beschneiden lässt, nimmt man der späteren mündigen Person die Möglichkeit zur Entscheidung gegen die Beschneidung.
Wenn man sein Kind nicht beschneiden lässt, nimmt man der späteren mündigen Person aber nicht die Möglichkeit zur Entscheidung für die Beschneidung.
Jimmybondy schrieb:Fragt sich erstmal ob Kinder überhaupt bereits einen voll entwickelten Willen haben und Eigenverantwortlich entscheiden können.Nein können sie nicht. Deshalb soll man ja warten. Wenn sie ihn dann später mal haben, können sie entscheiden sich Beschneiden zu lassen.
Jimmybondy schrieb:Wie gesagt, mir wird der Part hier überdramatisiert, wir reden nicht von einer Kastration und die Kinder stehen ja zumeist im Erwachsenenalter im Einklang mit Ihren Eltern. Sonst müssen sie schimpfen, zum umdenken anregen, es selber anders praktizieren und fertig. ^^Man kann doch nicht damit argumentieren, dass die meisten der Personen die als Kind aus religiösen Gründen beschnitten wurden, später selbst die entsprechende Religion annehmen und den Eingriff nachträglich billigen.
Eine Körperverletzung kann nicht, mit der spekulativen Annahme auf die nachträgliche Billigung der Körperverletzung durch das Opfer, legitimiert werden.
Die Einwilligung muss vorher durch die betreffende Person erfolgen.
Jimmybondy schrieb:Es geht nicht nur nicht ganz ohne, sondern es geht überhaupt nicht ohne Fremdbestimmung.Doch in einigen Bereichen geht es ohne.
Wenn man das Kind beschneiden lässt, nimmt man der späteren mündigen Person die Möglichkeit zur Entscheidung gegen die Beschneidung.
Wenn man sein Kind nicht beschneiden lässt, nimmt man der späteren mündigen Person aber nicht die Möglichkeit zur Entscheidung für die Beschneidung.