Beschneidung ist Körperverletzung
14.09.2012 um 22:45@Lindsey__
Wenn jetzt derzeit ein Arzt ein Kind beschneidet, dann macht er sich in fast allen Bundesländern strafbar. Oder sagen wir es genauer: Er könnte sich bei einer Klage nicht mehr auf den Verbotsirrtum berufen.
Aber da es scheinbar weiterhin um eine anzeigenpflichtige Straftat handelt, muss sie also erst von jemanden zur Anzeige gebracht werden.
Wenn jetzt derzeit ein Arzt ein Kind beschneidet, dann macht er sich in fast allen Bundesländern strafbar. Oder sagen wir es genauer: Er könnte sich bei einer Klage nicht mehr auf den Verbotsirrtum berufen.
Aber da es scheinbar weiterhin um eine anzeigenpflichtige Straftat handelt, muss sie also erst von jemanden zur Anzeige gebracht werden.